Veröffentlichung von Daten aus dem Staatsarchiv Hamburg

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  • vi0
    Erfahrener Benutzer
    • 08.07.2014
    • 140

    Veröffentlichung von Daten aus dem Staatsarchiv Hamburg

    Vor einiger Zeit habe ich das Staatsarchiv Hamburg angeschrieben,
    ob man ihre Daten mit Quellhinweisen veröffentlichen darf oder ob man das nur gegen Gebühr (siehe Ancestry) machen darf.
    Ich habe eine nette Antwort bekommen die ich mit euch teilen möchte.

    Meine Anfrage:

    Sehr geehrter Herr Isermann,

    ich schreibe Ihnen aufgrund einer Bitte.

    Meine Webseite beschäftigt sich seit längerer Zeit mit dem Thema Generalogie,

    ein befreundetes Forum ebenso. Die Datensätze die auf der Webseite ihres Partners Ancestry sind,

    sind auch für uns interessant und wir würden diese ebenfalls gerne auf unserer Webseite ausstellen,

    selbstverständlich mit Quellenhinweisen, um diese, zusammen mit anderen Daten und Stammbäumen,

    anderen zur freien Verfügung zu stellen. Nun ist es so das Datensätze dieser Art ebenfalls ein Urheberrecht haben, was derzeit bei dem Staatsarchiv Hamburg liegt. Meine Bitte ist also die,

    ob sie uns erlauben würden, diese Datensätze ebenfalls zu benutzen bzw. auf unserer Webseite zu veröffentlichen.



    Über eine Antwort ihrerseits würde ich mich sehr freuen.



    Mit freundlichen Grüßen, xxx xxxx



    Ihre Antwort:

    Sehr geehrter Herr xxxx,

    das Staatsarchiv hat keine Einwände dagegen, dass Sachverhalte, die aus den Quellen des Staatsarchivs stammen, mit entsprechenden Herkunftsnachweisen publiziert werden. Sie können die Daten einzelner Auswanderer auf Ihren Seiten veröffentlichen.

    Wir verfügen aber leider nicht über die Rechte an den von Ancestry publizierten Digitalisaten, Zustimmungen zur Publikation müssen Sie sich von dort einholen. Auch können wir Ihnen keinen kostenfreien Zugang zur Auswandererdatenbank einräumen, da die Vermarktungsrechte vertraglich an Ancestry gegen entsprechende Leistungen abgetreten wurden.

    Mit freundlichem Gruß
    Paul F.
    Im Klartext:
    Man darf nicht von Ancestry einfach was speichern und sagen ich veröffentliche das jetzt einfach mal.

    Man darf aber ohne Probleme die Daten von Max Mustermann aus dem Staatsarchiv veröffentlichen, wenn man das Staatsarchiv als Quelle angibt.
    Nur ganze Datensätze nicht.

    Gruß, vi0
    Forschungsgebiete: Thiele (Sohlingen / Uslar), Lampe (Deutschlandweit), Greif (Polen)
  • Acanthurus
    Erfahrener Benutzer
    • 06.06.2013
    • 1657

    #2
    Ja sicher darfst du „Sachverhalte, die aus den Quellen des Staatsarchivs stammen“ nutzen.

    Da steht nicht, dass Digitalisate von Archivalien des Staatsarchives, gleich welcher Herkunft, veröffentlicht werden dürfen. So wie es dir bereits vor der Anfrage gesagt wurde. Ich weiß nicht, worüber du dich freust, bzw. was hier "geklärt" werden musste.

    Im Übrigen lieben es Angestellte im Öffentlichen Dienst (und anderswo), wenn ihre Korrespondenz ohne Rückfrage veröffentlicht wird.

    A.

    Kommentar

    • Dominik
      Erfahrener Benutzer
      • 23.06.2011
      • 965

      #3
      zustimmend nickt da es ja hier keinen like-button gibt*
      Liebe Grüße

      Dominik

      Kommentar

      • Joanna

        #4
        Zitat von Acanthurus Beitrag anzeigen
        Ja sicher darfst du „Sachverhalte, die aus den Quellen des Staatsarchivs stammen“ nutzen.

        Da steht nicht, dass Digitalisate von Archivalien des Staatsarchives, gleich welcher Herkunft, veröffentlicht werden dürfen. So wie es dir bereits vor der Anfrage gesagt wurde. Ich weiß nicht, worüber du dich freust, bzw. was hier "geklärt" werden musste.

        Im Übrigen lieben es Angestellte im Öffentlichen Dienst (und anderswo), wenn ihre Korrespondenz ohne Rückfrage veröffentlicht wird.

        A.

        Sehe ich auch so. Digitalisate von Ancestry (auch wenn es Hamburger Passagierlisten sind) generell nur mit Zustimmung von Ancestry. Und die werden mit Sicherheit nicht "ja" sagen.

        Und Daten einzelner Auswanderer bedeutet ja, Du gehst kostenpflichtig zur Auswandererdatenbank, bezahlst gemachte Kopien und kannst dann einzelne davon kostenfrei auf Deine WebSite einstellen. Ein bisschen umständlich, aber wenn Du dieses so möchtest, durchaus machbar.

        Und dem letzten Satz von Acanthurus kann ich nur zu stimmen. Das gilt im Übrigen auch für andere Schreiben von Archiven (z.B. aus Polen).

        Gruß Joanna

        Kommentar

        • gki
          Erfahrener Benutzer
          • 18.01.2012
          • 4912

          #5
          Zitat von Joanna Beitrag anzeigen
          Und Daten einzelner Auswanderer bedeutet ja, Du gehst kostenpflichtig zur Auswandererdatenbank, bezahlst gemachte Kopien und kannst dann einzelne davon kostenfrei auf Deine WebSite einstellen. Ein bisschen umständlich, aber wenn Du dieses so möchtest, durchaus machbar.
          Ich denke, er darf die Daten aus den Kopien mit anderen teilen, aber nicht die Kopien selber.
          Gruß
          gki

          Kommentar

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