Vor einiger Zeit habe ich das Staatsarchiv Hamburg angeschrieben,
ob man ihre Daten mit Quellhinweisen veröffentlichen darf oder ob man das nur gegen Gebühr (siehe Ancestry) machen darf.
Ich habe eine nette Antwort bekommen die ich mit euch teilen möchte.
Meine Anfrage:
Ihre Antwort:
Im Klartext:
Man darf nicht von Ancestry einfach was speichern und sagen ich veröffentliche das jetzt einfach mal.
Man darf aber ohne Probleme die Daten von Max Mustermann aus dem Staatsarchiv veröffentlichen, wenn man das Staatsarchiv als Quelle angibt.
Nur ganze Datensätze nicht.
Gruß, vi0
ob man ihre Daten mit Quellhinweisen veröffentlichen darf oder ob man das nur gegen Gebühr (siehe Ancestry) machen darf.
Ich habe eine nette Antwort bekommen die ich mit euch teilen möchte.
Meine Anfrage:
Sehr geehrter Herr Isermann,
ich schreibe Ihnen aufgrund einer Bitte.
Meine Webseite beschäftigt sich seit längerer Zeit mit dem Thema Generalogie,
ein befreundetes Forum ebenso. Die Datensätze die auf der Webseite ihres Partners Ancestry sind,
sind auch für uns interessant und wir würden diese ebenfalls gerne auf unserer Webseite ausstellen,
selbstverständlich mit Quellenhinweisen, um diese, zusammen mit anderen Daten und Stammbäumen,
anderen zur freien Verfügung zu stellen. Nun ist es so das Datensätze dieser Art ebenfalls ein Urheberrecht haben, was derzeit bei dem Staatsarchiv Hamburg liegt. Meine Bitte ist also die,
ob sie uns erlauben würden, diese Datensätze ebenfalls zu benutzen bzw. auf unserer Webseite zu veröffentlichen.
Über eine Antwort ihrerseits würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen, xxx xxxx
ich schreibe Ihnen aufgrund einer Bitte.
Meine Webseite beschäftigt sich seit längerer Zeit mit dem Thema Generalogie,
ein befreundetes Forum ebenso. Die Datensätze die auf der Webseite ihres Partners Ancestry sind,
sind auch für uns interessant und wir würden diese ebenfalls gerne auf unserer Webseite ausstellen,
selbstverständlich mit Quellenhinweisen, um diese, zusammen mit anderen Daten und Stammbäumen,
anderen zur freien Verfügung zu stellen. Nun ist es so das Datensätze dieser Art ebenfalls ein Urheberrecht haben, was derzeit bei dem Staatsarchiv Hamburg liegt. Meine Bitte ist also die,
ob sie uns erlauben würden, diese Datensätze ebenfalls zu benutzen bzw. auf unserer Webseite zu veröffentlichen.
Über eine Antwort ihrerseits würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen, xxx xxxx
Sehr geehrter Herr xxxx,
das Staatsarchiv hat keine Einwände dagegen, dass Sachverhalte, die aus den Quellen des Staatsarchivs stammen, mit entsprechenden Herkunftsnachweisen publiziert werden. Sie können die Daten einzelner Auswanderer auf Ihren Seiten veröffentlichen.
Wir verfügen aber leider nicht über die Rechte an den von Ancestry publizierten Digitalisaten, Zustimmungen zur Publikation müssen Sie sich von dort einholen. Auch können wir Ihnen keinen kostenfreien Zugang zur Auswandererdatenbank einräumen, da die Vermarktungsrechte vertraglich an Ancestry gegen entsprechende Leistungen abgetreten wurden.
Mit freundlichem Gruß
Paul F.
das Staatsarchiv hat keine Einwände dagegen, dass Sachverhalte, die aus den Quellen des Staatsarchivs stammen, mit entsprechenden Herkunftsnachweisen publiziert werden. Sie können die Daten einzelner Auswanderer auf Ihren Seiten veröffentlichen.
Wir verfügen aber leider nicht über die Rechte an den von Ancestry publizierten Digitalisaten, Zustimmungen zur Publikation müssen Sie sich von dort einholen. Auch können wir Ihnen keinen kostenfreien Zugang zur Auswandererdatenbank einräumen, da die Vermarktungsrechte vertraglich an Ancestry gegen entsprechende Leistungen abgetreten wurden.
Mit freundlichem Gruß
Paul F.
Man darf nicht von Ancestry einfach was speichern und sagen ich veröffentliche das jetzt einfach mal.
Man darf aber ohne Probleme die Daten von Max Mustermann aus dem Staatsarchiv veröffentlichen, wenn man das Staatsarchiv als Quelle angibt.
Nur ganze Datensätze nicht.
Gruß, vi0
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