Mein Geburtsname ist X
Durch Heirat erhielt ich den Familiennamen Y, welchen ich nach der Scheidung beibehielt.
Jahre später zog ich in die Schweiz
Sämtliche Papiere wurden auf den Namen Y ausgestellt.
In der Schweiz heiratete ich später den deutschen Z, welcher ebenfalls in der Schweiz wohnte. Die Heirat wurde nach Schweizer Recht vollzogen. Der gemeinsame Familienname wurde als Z festgelegt.
Leider wurden wir nicht darauf hingewiesen, dass wir diesen neuen Namen sofort nach Heirat in Deutschland schriftlich beantragen müssen. Lange Zeit habe ich meine Papiere nicht auf den neuen Namen umschreiben lassen (Tagesausflug bis zur zuständigen Botschaft, Rennereien, Kosten, Zeitaufwand etc.) , was ein folgenschwerer Fehler war.
Nun hielt diese Ehe nicht lange und wir wurden einvernehmlich, nach schweizer Recht, geschieden. Der Familienname Z wurde von mir beibehalten.
Als ich nun endlich meine Papiere erneuern wollte geschah Folgendes:
In Deutschland wird die Heirat und die Scheidung in der Schweiz auf Antrag hin anerkannt, nicht jedoch die Namensführung, weil diese nicht nach der Hochzeit direkt beantragt wurde, und die Schweiz ein anderes Namensrecht hat.
Nach der Scheidung geht dies nicht mehr, auch nicht mit Einwilligung meines geschiedenen Mannes. Ich müsste den Familiennamen Y aus erster Ehe weiterhin führen. Oder (natürlich kostenpflichtig und zeitaufwändig) meinen Mädchennamen X annehmen.
Wie ich in der Schweiz heisse ist Deutschland egal. Also…Mädchennamen X angenommen.
Nun die ganze Angelegenheit der Beamtin der schweizer Wohngemeinde erklärt. Sie bestätigt, dass der Familienname Z zu Recht geführt wird.
Aber…..in den offiziellen Papieren heisse ich auch nun in der Schweiz X, weil dies in meinem Ausweis so steht. Familienrechtlich dagegen heisse ich Z, weil diese Namensführung in der Schweiz Rechtsgültigkeit hat. Selbstverständlich könnte ich nun in der Schweiz meinen Mädchennahmen gegen teures Geld wieder annehmen, muss dies aber nicht. Offizielle Papiere muss ich allerdings mit meinem Mädchennamen unterschreiben.
Also auch in der Schweiz alle Papiere neu beantragen und bezahlen. Und täglich überlegen, wie ich nun heisse.
Warum ich dies hier schreibe? Nun, wer grenzüberschreitende Familienforschung betreibt, muss einfach auch auf solche Dinge gefasst sein und gegebenfalls nach allen möglichen Namen forschen.
Durch Heirat erhielt ich den Familiennamen Y, welchen ich nach der Scheidung beibehielt.
Jahre später zog ich in die Schweiz
Sämtliche Papiere wurden auf den Namen Y ausgestellt.
In der Schweiz heiratete ich später den deutschen Z, welcher ebenfalls in der Schweiz wohnte. Die Heirat wurde nach Schweizer Recht vollzogen. Der gemeinsame Familienname wurde als Z festgelegt.
Leider wurden wir nicht darauf hingewiesen, dass wir diesen neuen Namen sofort nach Heirat in Deutschland schriftlich beantragen müssen. Lange Zeit habe ich meine Papiere nicht auf den neuen Namen umschreiben lassen (Tagesausflug bis zur zuständigen Botschaft, Rennereien, Kosten, Zeitaufwand etc.) , was ein folgenschwerer Fehler war.
Nun hielt diese Ehe nicht lange und wir wurden einvernehmlich, nach schweizer Recht, geschieden. Der Familienname Z wurde von mir beibehalten.
Als ich nun endlich meine Papiere erneuern wollte geschah Folgendes:
In Deutschland wird die Heirat und die Scheidung in der Schweiz auf Antrag hin anerkannt, nicht jedoch die Namensführung, weil diese nicht nach der Hochzeit direkt beantragt wurde, und die Schweiz ein anderes Namensrecht hat.
Nach der Scheidung geht dies nicht mehr, auch nicht mit Einwilligung meines geschiedenen Mannes. Ich müsste den Familiennamen Y aus erster Ehe weiterhin führen. Oder (natürlich kostenpflichtig und zeitaufwändig) meinen Mädchennamen X annehmen.
Wie ich in der Schweiz heisse ist Deutschland egal. Also…Mädchennamen X angenommen.
Nun die ganze Angelegenheit der Beamtin der schweizer Wohngemeinde erklärt. Sie bestätigt, dass der Familienname Z zu Recht geführt wird.
Aber…..in den offiziellen Papieren heisse ich auch nun in der Schweiz X, weil dies in meinem Ausweis so steht. Familienrechtlich dagegen heisse ich Z, weil diese Namensführung in der Schweiz Rechtsgültigkeit hat. Selbstverständlich könnte ich nun in der Schweiz meinen Mädchennahmen gegen teures Geld wieder annehmen, muss dies aber nicht. Offizielle Papiere muss ich allerdings mit meinem Mädchennamen unterschreiben.
Also auch in der Schweiz alle Papiere neu beantragen und bezahlen. Und täglich überlegen, wie ich nun heisse.
Warum ich dies hier schreibe? Nun, wer grenzüberschreitende Familienforschung betreibt, muss einfach auch auf solche Dinge gefasst sein und gegebenfalls nach allen möglichen Namen forschen.
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