Hier wiehert der Amtsschimmel

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  • Fehrle
    Erfahrener Benutzer
    • 16.01.2008
    • 375

    Hier wiehert der Amtsschimmel

    Mein Geburtsname ist X
    Durch Heirat erhielt ich den Familiennamen Y, welchen ich nach der Scheidung beibehielt.
    Jahre später zog ich in die Schweiz
    Sämtliche Papiere wurden auf den Namen Y ausgestellt.
    In der Schweiz heiratete ich später den deutschen Z, welcher ebenfalls in der Schweiz wohnte. Die Heirat wurde nach Schweizer Recht vollzogen. Der gemeinsame Familienname wurde als Z festgelegt.
    Leider wurden wir nicht darauf hingewiesen, dass wir diesen neuen Namen sofort nach Heirat in Deutschland schriftlich beantragen müssen. Lange Zeit habe ich meine Papiere nicht auf den neuen Namen umschreiben lassen (Tagesausflug bis zur zuständigen Botschaft, Rennereien, Kosten, Zeitaufwand etc.) , was ein folgenschwerer Fehler war.
    Nun hielt diese Ehe nicht lange und wir wurden einvernehmlich, nach schweizer Recht, geschieden. Der Familienname Z wurde von mir beibehalten.
    Als ich nun endlich meine Papiere erneuern wollte geschah Folgendes:

    In Deutschland wird die Heirat und die Scheidung in der Schweiz auf Antrag hin anerkannt, nicht jedoch die Namensführung, weil diese nicht nach der Hochzeit direkt beantragt wurde, und die Schweiz ein anderes Namensrecht hat.
    Nach der Scheidung geht dies nicht mehr, auch nicht mit Einwilligung meines geschiedenen Mannes. Ich müsste den Familiennamen Y aus erster Ehe weiterhin führen. Oder (natürlich kostenpflichtig und zeitaufwändig) meinen Mädchennamen X annehmen.
    Wie ich in der Schweiz heisse ist Deutschland egal. Also…Mädchennamen X angenommen.

    Nun die ganze Angelegenheit der Beamtin der schweizer Wohngemeinde erklärt. Sie bestätigt, dass der Familienname Z zu Recht geführt wird.
    Aber…..in den offiziellen Papieren heisse ich auch nun in der Schweiz X, weil dies in meinem Ausweis so steht. Familienrechtlich dagegen heisse ich Z, weil diese Namensführung in der Schweiz Rechtsgültigkeit hat. Selbstverständlich könnte ich nun in der Schweiz meinen Mädchennahmen gegen teures Geld wieder annehmen, muss dies aber nicht. Offizielle Papiere muss ich allerdings mit meinem Mädchennamen unterschreiben.
    Also auch in der Schweiz alle Papiere neu beantragen und bezahlen. Und täglich überlegen, wie ich nun heisse.

    Warum ich dies hier schreibe? Nun, wer grenzüberschreitende Familienforschung betreibt, muss einfach auch auf solche Dinge gefasst sein und gegebenfalls nach allen möglichen Namen forschen.
    Zuletzt geändert von Fehrle; 02.12.2008, 12:54.
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  • Xtine
    Administrator

    • 16.07.2006
    • 28938

    #2
    Hallo Fehrle,



    mein Vorschlag wäre:
    Schnapp Dir einen Mann, heirate nocheinmal in der Schweiz und lasse sofort den Namen in Deutschland anerkennen. Dann weißt Du endlich wieder wie Du heißt

    Und dann --- jaaah nicht nochmal heiraten, höchstens wilde Ehe
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

    Kommentar

    • Fehrle
      Erfahrener Benutzer
      • 16.01.2008
      • 375

      #3
      jep, hab ich mir auch schon überlegt, hab schon ne Identitätskrise :-)

      werde nun inoffizielle Papiere sicherheitshalber mit beiden Namen unterschreiben.
      Allerdings könnte ich ja nun in vielen Ländern heiraten, solange ich das nicht in Deutschland melde, interessiert die da ja nicht...
      was das für Möglichkeiten eröffnet... grööööööööööl
      Zuletzt geändert von Fehrle; 02.12.2008, 13:03.
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      Kommentar

      • Luise
        Erfahrener Benutzer
        • 05.02.2007
        • 2346

        #4
        Oh, man, aber ich hoffe, du kommst noch klar, wo du wo heißt *lachmichtot*

        Ich habe auch mal den Amtschimmel wiehern hören.
        1993 habe ich zu meinem Familiennamen noch den Mädchennamen hinzusetzen lassen, weil es das zu DDR-Zeiten nicht gab. In meinem neuen Personalausweis wurde das auch eingetragen und alles war in Ordnung.
        2003 musste ich einen neuen Ausweis beantragen, weil der alte abgelaufen war. Da sagt mir doch die nette Amtsdame, dass es allein nicht ausreichen würde, wenn diese Namenskombination nur im Personalausweis vermerkt wäre. Zum Glück hatten wir aber alle möglichen Papiere zur Meldestelle mitgenommen.
        Nur frage ich mich, welche Aussagekraft hat mein Personalausweis, wenn der darauf vermerkte Name nicht anerkannt wird, sondern nur in Verbindung mit anderen Papieren?
        Liebe Grüße von Luise

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