Hallo liebes Forum,
fast jeder von uns wird bei seiner Forschung schon mal über ein uneheliches Kind gestolpert sein und sich geärgert haben, daß im Kirchenbuch beim Taufeintrag der Vater nicht vermerkt ist. Mich würde mal interessieren, ob es dem zuständigen Pfarrer nicht erlaubt war, den (angegebenen) Vater einzutragen, oder ob das eher dem Wunsch der Kindsmutter entsprach?
In meiner Familie gibt es einen Fall, in dem der uneheliche Vater eines Kindes den damaligen Zeitgenossen im Dorf bestens bekannt war (auch dem Pfarrer!) und aus der Vaterschaft kein Geheimnis gemacht wurde, dieser Vater aber in keiner einzigen kirchlichen Urkunde auftaucht.
Gruß, die Preussin.
fast jeder von uns wird bei seiner Forschung schon mal über ein uneheliches Kind gestolpert sein und sich geärgert haben, daß im Kirchenbuch beim Taufeintrag der Vater nicht vermerkt ist. Mich würde mal interessieren, ob es dem zuständigen Pfarrer nicht erlaubt war, den (angegebenen) Vater einzutragen, oder ob das eher dem Wunsch der Kindsmutter entsprach?
In meiner Familie gibt es einen Fall, in dem der uneheliche Vater eines Kindes den damaligen Zeitgenossen im Dorf bestens bekannt war (auch dem Pfarrer!) und aus der Vaterschaft kein Geheimnis gemacht wurde, dieser Vater aber in keiner einzigen kirchlichen Urkunde auftaucht.
Gruß, die Preussin.
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