Hallo liebes Forum!
Ich habe heute einen Brief vom Standesamt bekommen. Ich habe ein Familienbuch zu einem Verwandten bestellt. Und dies ist meine Antwort:
"Sehr geehrter Herr,
Ihre oben benannte Anfrage ist am 05.02.2014 bei uns eingegangen.
Einer Übersendung des Familienbuches kann ich jedoch nicht nachkommen, da es keines gibt.
Familienbücher wurden in den neuen Bundesländern anlässlich einer Eheschließung im Zeitraum 03.01.1990 bis 31.12.2008 angelegt.
Die Ehe ** / ** wurde vor diesem Zeitraum geschlossen. Es existiert also kein Familienbuch, sondern ein Eheregister.
Urkunden, Auskünfte oder Einsicht in das Eheregister sind auf Anfrag den Personen zu erteilen, die im § 62 Absatz 1 des Personenstandsgesetzes (PStG) aufgeführt sind.
Dies sind die Personen auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Vorfahren und Abkömmlinge.
Sie gehören nicht zu diesem Personenkreis.
Eine Urkundenerteilung, Auskunft oder Einsicht muss ich deshalb ablehnen."
Gab es nicht eine gesetzliche Regelung, dass ich wenn ich Ahnenforschung betreibe, nicht ein Recht auf Auskunft habe? Und meine Großeltern haben 1944 Ehe geschlossen. Und als sie 1975 nach Deutschland kamen wurde für die ein Familienbuch angelegt. Warum gab's denn da dann keins?
Kann mir da jemand einen Tipp geben, wenn nicht sogar, den genauen Paragraphen?
Vielen Dank!
- Niclas
Ich habe heute einen Brief vom Standesamt bekommen. Ich habe ein Familienbuch zu einem Verwandten bestellt. Und dies ist meine Antwort:
"Sehr geehrter Herr,
Ihre oben benannte Anfrage ist am 05.02.2014 bei uns eingegangen.
Einer Übersendung des Familienbuches kann ich jedoch nicht nachkommen, da es keines gibt.
Familienbücher wurden in den neuen Bundesländern anlässlich einer Eheschließung im Zeitraum 03.01.1990 bis 31.12.2008 angelegt.
Die Ehe ** / ** wurde vor diesem Zeitraum geschlossen. Es existiert also kein Familienbuch, sondern ein Eheregister.
Urkunden, Auskünfte oder Einsicht in das Eheregister sind auf Anfrag den Personen zu erteilen, die im § 62 Absatz 1 des Personenstandsgesetzes (PStG) aufgeführt sind.
Dies sind die Personen auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Vorfahren und Abkömmlinge.
Sie gehören nicht zu diesem Personenkreis.
Eine Urkundenerteilung, Auskunft oder Einsicht muss ich deshalb ablehnen."
Gab es nicht eine gesetzliche Regelung, dass ich wenn ich Ahnenforschung betreibe, nicht ein Recht auf Auskunft habe? Und meine Großeltern haben 1944 Ehe geschlossen. Und als sie 1975 nach Deutschland kamen wurde für die ein Familienbuch angelegt. Warum gab's denn da dann keins?
Kann mir da jemand einen Tipp geben, wenn nicht sogar, den genauen Paragraphen?
Vielen Dank!
- Niclas
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