Nicht berechtigt Registereintrag beim Standesamt zu bekommen + vor 1990 keine Familienbücher?!

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  • Niclas
    • Heute

    Nicht berechtigt Registereintrag beim Standesamt zu bekommen + vor 1990 keine Familienbücher?!

    Hallo liebes Forum!

    Ich habe heute einen Brief vom Standesamt bekommen. Ich habe ein Familienbuch zu einem Verwandten bestellt. Und dies ist meine Antwort:

    "Sehr geehrter Herr,

    Ihre oben benannte Anfrage ist am 05.02.2014 bei uns eingegangen.

    Einer Übersendung des Familienbuches kann ich jedoch nicht nachkommen, da es keines gibt.
    Familienbücher wurden in den neuen Bundesländern anlässlich einer Eheschließung im Zeitraum 03.01.1990 bis 31.12.2008 angelegt.

    Die Ehe ** / ** wurde vor diesem Zeitraum geschlossen. Es existiert also kein Familienbuch, sondern ein Eheregister.

    Urkunden, Auskünfte oder Einsicht in das Eheregister sind auf Anfrag den Personen zu erteilen, die im § 62 Absatz 1 des Personenstandsgesetzes (PStG) aufgeführt sind.
    Dies sind die Personen auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Vorfahren und Abkömmlinge.

    Sie gehören nicht zu diesem Personenkreis.
    Eine Urkundenerteilung, Auskunft oder Einsicht muss ich deshalb ablehnen."


    Gab es nicht eine gesetzliche Regelung, dass ich wenn ich Ahnenforschung betreibe, nicht ein Recht auf Auskunft habe? Und meine Großeltern haben 1944 Ehe geschlossen. Und als sie 1975 nach Deutschland kamen wurde für die ein Familienbuch angelegt. Warum gab's denn da dann keins?

    Kann mir da jemand einen Tipp geben, wenn nicht sogar, den genauen Paragraphen?

    Vielen Dank!
    - Niclas
  • Buchhalterin
    Gesperrt
    • 19.08.2013
    • 186

    #2
    Zitat von Niclas Beitrag anzeigen

    Sie gehören nicht zu diesem Personenkreis.
    Eine Urkundenerteilung, Auskunft oder Einsicht muss ich deshalb ablehnen."

    Vielen Dank!
    - Niclas
    Lieber gutgläubiger Niclas,
    zu DDR-Zeiten war alles geheim. Und bei einigen alt-erfahrenen Angestellten unserer immer noch herrschenden alliierten Besatzungsmacht gilt das bis zum heutigen Tag. ... Es war/ist allein nur zum Schutze der Bürger. ...
    Denn, psst, - Feind liest immer mit !
    Und wenn man im Internet lesen kann, mit wem Sie bis ins tiefste Mittelalter hinein so alles versippt sind ... und man befürchten müsste, wen Sie sonst noch alles mit Ihrer Ahnenforscher-Leidenschaft so ausbuddeln könnten ...
    - ohje, ohje, - da haben Sie bei der Beamtin keine Chance.
    Mit freundlichen Grüßen - "eMWe"

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    • Brunoni
      Erfahrener Benutzer
      • 07.04.2012
      • 2238

      #3
      Hallo Niclas,

      ein Familien=Stammbuch wurde den Eheleuten zur Eheschließung ausgehändigt.
      So kenne ich das. Ich besitze u.a. eins von 1918.
      Darin ließen die Eheleute dann die geborenen Kinder eintragen.
      Es wurden die Sterbefälle darin vermerkt, eben alle Veränderungen innerhalb der Familie.
      Vielleicht hilft das schon mal.

      Viele Grüße
      Bruni

      Kommentar

      • Niclas

        #4
        Hallo eMWe, Hallo Bruni,

        @Bruni:

        Ich weiß was ein Familienbuch ist.

        Darf ich jetzt ein Familienbuch/Heiratseintrag beantragen oder nicht?

        Liebe Grüße!
        - Niclas

        Kommentar

        • russenmaedchen
          Erfahrener Benutzer
          • 01.08.2010
          • 1826

          #5
          Hallo Niclas,

          bist Du in direkter Linie verwandt? Dann ja, sonst nein.
          Viele Grüße
          russenmädchen






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          • Niclas

            #6
            Hallo Russenmaedchen,

            diese Person ist mein Großonkel. Zumindest in den Papieren.

            Aber man hat doch als Ahnenforscher ein Recht auf diese Auskunft oder nicht?!

            Liebe Grüße!
            - Niclas

            Kommentar

            • scheuck
              Erfahrener Benutzer
              • 23.10.2011
              • 4909

              #7
              Familienbuch....

              Zitat von Bruni Beitrag anzeigen
              Hallo Niclas,

              ein Familien=Stammbuch wurde den Eheleuten zur Eheschließung ausgehändigt.
              So kenne ich das. Ich besitze u.a. eins von 1918.
              Darin ließen die Eheleute dann die geborenen Kinder eintragen.
              Es wurden die Sterbefälle darin vermerkt, eben alle Veränderungen innerhalb der Familie.
              Vielleicht hilft das schon mal.

              Viele Grüße
              Bruni
              Guten Abend, allerseits!
              Ja, Familien-Stammbücher habe ich auch....; ich sehe die Einträge darin allerdings anders. - In den mir vorliegenden Büchern (alle vor 1920 angelegt) hat man nicht "eintragen lassen"; man hat selbst eingetragen.
              Es gibt in jenen Büchern einige Seiten, die den Kindern bzw deren Geburt und Taufe vorbehalten sind. Es gibt auch Seiten, die für Sterbefälle innerhalb der Familie vorgesehen sind.
              In meinen Büchern sind die folgenden Eintragungen (zu den Kindern) von der Ehefrau handschriftlich gemacht (das erkenne ich 100%-ig an der Handschrift). Spätere Sterbefälle sind durch Einkleben der jeweiligen Sterbe-Urkunden-Kopie belegt.
              "Original amtlich" ist in meinen Büchern demnach lediglich der Heirats-Eintrag des Ehepaares, zu dem das STB gehört.

              Ich glaube nicht, dass es (abgesehen von der jeweiligen Heirats-Urkunde) beim zuständigen Standesamt ein solches "Familien-STB" geben wird. Insofern verstehe ich die "amtliche" Antwort auch nicht so ganz....
              Herzliche Grüße
              Scheuck

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              • russenmaedchen
                Erfahrener Benutzer
                • 01.08.2010
                • 1826

                #8
                Niclas, dieses Thema wurde hier schon so oft behandelt. Nein, rechtlich hast Du keine Chance innerhalb der Schutzfrist.
                Viele Grüße
                russenmädchen






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                • Brunoni
                  Erfahrener Benutzer
                  • 07.04.2012
                  • 2238

                  #9
                  Hallo scheuck,

                  ich verstehe so ein Stammbuch als Urkunde.
                  In allen Stammbüchern hat ausschließlich der
                  Standesbeamte Eintragungen mit Stempel und
                  Unterschrift vorgenommen.
                  Als ich neulich in einem Archiv Einsicht in eine gesperrte
                  Akte bekam, wurde u.a. eines dieser Stammbücher
                  benötigt um meine Berechtigung nachzuweisen.

                  Aber das geht ja schon wieder am Thema vorbei.
                  Mein Beitrag kann also gern gelöscht werden,
                  wenn der Moderator das als nötig erachtet.

                  Viele Grüße
                  Bruni

                  Kommentar

                  • Niclas

                    #10
                    Hallo Bruni, Hallo Scheuck,

                    ich rede hier vom Familienbuch nicht vom Stammbuch. Das Familienbuch wurde von Standesämtern eingeführt! Siehe hier!
                    Und auf dieser Seite steht sogar 1958, ich glaube die Standesbeamtin hat da was falsch verstanden?

                    Liebe Grüße!
                    - Niclas

                    Kommentar

                    • Joanna

                      #11
                      Zitat von Niclas Beitrag anzeigen
                      ich rede hier vom Familienbuch nicht vom Stammbuch. Das Familienbuch wurde von Standesämtern eingeführt! Siehe hier!
                      Und auf dieser Seite steht sogar 1958, ich glaube die Standesbeamtin hat da was falsch verstanden?
                      Hallo Niclas,

                      der Anwort des Standesamtes zu entnehmen, hast Du das Dokument in den neuen Bundesländern, also der ehemaligen DDR, angefordert.

                      Und in Deinem Link heißt es unter anderem auch:
                      Ein Familienbuch wurde bei allen Eheschließungen in den alten Bundesländern zwischen dem 31. Dezember 1957 und dem 1. Januar 2009 angelegt. Ferner wurde es bei allen Eheschließungen in den neuen Bundesländern zwischen dem 2. Oktober 1990 und dem 1. Januar 2009 angelegt. Auf Antrag der Ehegatten, deren Eltern oder Kinder wurde ein Familienbuch angelegt, wenn die Eheschließung (a) zwischen dem 31. Dezember 1957 und dem 3. Oktober 1990 in den neuen Bundesländern stattfand oder (b) im Ausland stattfand und ein Ehegatte oder ein einzutragendes Kind deutscher Staatsangehöriger, anerkannter Asylberechtigter oder ausländischer Flüchtling war.

                      Die Standesbeamtin hat da schon nichts falsch verstanden, denn

                      1. in den alten Bundesländern wurde ein Familienbuch zwischen dem 31.12.1957 und dem 1. Januar 2009 angelegt.

                      2. in den neuen Bundesländern wurde in der Zeit zwischen dem 2.10.1990 und dem 1. Januar 2009 ein Familienbuch angelegt.

                      3. In den neuen Bundesländern wurde unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag ein Familienbuch angelegt, wenn die Eheschließung zwischen dem 31.12.1957 und dem 3. Oktober 1990 stattgefunden hatte.

                      Ich gehe mal davon aus, dass nur sehr wenige Leute nach dem 03.10.1990 in den neuen Bundesländern nachträglich beantragt haben, dass ein Familienbuch angelegt erden sollte. Warum sollten sie dieses auch tun?

                      Des Weiteren schreibst Du:
                      Und meine Großeltern haben 1944 Ehe geschlossen. Und als sie 1975 nach Deutschland kamen wurde für die ein Familienbuch angelegt.

                      Und woher weißt Du dieses? Denn wenn Du heute etwas beantragst, bekommst Du ja generell aus den Heiratsregistern, die es seit 2009 gibt, Auskunft.

                      Da Dein Großonkel nicht Dein Ahne ist, sondern nur ein Verwandter, bekommst Du erst Auskunft, wenn die Sperrfristen abgelaufen sind. Auch ein Ahnenforscher hat nur Anspruch auf Auskünfte seiner Ahnen oder seiner Abkömmlinge.

                      Gruß Joanna

                      Kommentar

                      • Niclas

                        #12
                        Hallo Joanna,

                        tatsächlich handelt es sich um einen Ort der ehemaligen DDR. Wann sind denn die Sperrfristen zu ende? Mein Großonkel (zumindest auf den Papieren mein Großonkel) lebt noch. Die Ehefrau ist im November 2013 verstorben.

                        Tja, dann war der zweite Brief ans Standesamt das zuständig ist für meine Großtante auch wohl umsonst...

                        Dankeschön!
                        - Niclas

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                        • Forscherin
                          Erfahrener Benutzer
                          • 16.10.2009
                          • 690

                          #13
                          Hallo Niclas,

                          das Schreiben vom Standesamt ist korrekt und gibt Dir auch alle Angaben und Erläuterungen. Es gibt keine "Sonderrechte" für Ahnenforscher. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, den passenden Paragraphen Nr. 62 hat Dir das Standesamt auch genannt (und zitiert). Und die bekannten Fristen sind in § 5 geregelt.
                          tschüsss
                          Sabine

                          immer auf der Suche nach den Familiennamen Paap und Hassenklöver

                          Kommentar

                          • holsteinforscher
                            Erfahrener Benutzer
                            • 05.04.2013
                            • 2532

                            #14
                            Hallo Niclas,
                            …Gab es nicht eine gesetzliche Regelung, dass ich wenn ich Ahnenforschung betreibe,
                            nicht ein Recht auf Auskunft habe?
                            Es gibt tatsächlich ein Urteil des EGH, das die Familienforschung…zur Einsichtnahme in entsprechende Unterlagen usw. berechtigt…selbstverständlich unter Berücksichtigung der örtl./staatl. Rechtsgundlagen, insbesondere a.) Grad der Verwandtschaft, b.) Berücksichtigung der geltenden Sperrfristen, Datenschutz, insbesondere noch lebender Personen usw..
                            Sofern ist der ablehnende Bescheid des StaA vollkommen korrekt…leider!


                            Schau doch einmal unter: regionalgeschichte.net, Heinzelmann, Josef:
                            Zur Reform des Personstandgesetzes.
                            LG. Roland
                            Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
                            Roland...


                            Kommentar

                            • Joanna

                              #15
                              Zitat von Niclas Beitrag anzeigen
                              Hallo Joanna,

                              tatsächlich handelt es sich um einen Ort der ehemaligen DDR. Wann sind denn die Sperrfristen zu ende? Mein Großonkel (zumindest auf den Papieren mein Großonkel) lebt noch. Die Ehefrau ist im November 2013 verstorben.

                              Tja, dann war der zweite Brief ans Standesamt das zuständig ist für meine Großtante auch wohl umsonst...

                              Dankeschön!
                              - Niclas
                              Hallo Niclas,

                              solange Dein Onkel noch lebt, kommst Du gar nicht an die Unterlagen heran. Erst 30 Jahre nach seinem Tod. Für die Großtante gilt dieses natürlich auch.

                              Kann er Dir keine Vollmacht geben? Oder die für Dich so wichtige Unterlage selbst anfordern, falls sie sich nicht schon in seinem Besitz befindet?

                              Gruß Joanna

                              Kommentar

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