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  • Dorothea
    Erfahrener Benutzer
    • 01.03.2008
    • 1407

    Inhalte von Eheurkunden

    Hallo,
    ich weiß nicht, ob darüber schon gesprochen wurde, die Foren-Suche hat mir nichts verraten. Meine eine Großmutter war zweimal verheiratet. Nun fiel mir auf, dass doch ihre beiden Eheurkunden sehr voneinander abweichen. In der ersten von 1914 waren fein, zu meiner Freude, auch die Eltern der Brautleute aufgeführt, so wie wir das eigentlich kennen. Nicht so in der Eheurkunde von 1932. Dort ist im Formularvordruck nicht einmal vorgesehen, die Eltern einzutragen. Daraufhin habe ich beim Standesamt nachgefragt, was der Grund wäre. Man sagte mir, dass Mitte der 1920er Jahre eine neue Gesetzgebung kam, so dass die Daten der Eltern nicht mehr eingetragen wurden. Die Standesbeamtin konnte mir weitere Einzelheiten hierzu nicht sagen, ob das im ganzen Land so war, oder nur in Berlin. Mich interessiert, was Ihr darüber wißt.
    Gruß Dorothea

    Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schließen. Es sind die Toten, die den Lebenden die Augen öffnen.
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  • ralf65
    • 21.11.2007
    • 1243

    #2
    Ich habe eine Heiratsurkunde der Großeltern aus Elbing, ausgestellt 1935. Dort stehen auch keine Eltern drin.

    Kommentar

    • Regine G.

      #3
      Hallo Dorothea,

      ich habe gerade mal nachgeschaut und festgestellt, daß Du recht hast. Meine Großeltern haben im Juni 1935 in Hamburg geheiratet und es werden keine Eltern angegeben. 1947 ist sie (verwittwet) eine zweite Ehe eingegangen und auf der Heiratsurkunde sind die Eltern der Brautleute jeweils mit Namen und Adresse angegeben. Meine Eltern haben im Mai 1956 geheiratet und auf der Urkunde sind wieder keine Eltern eingetragen. Auf einer Heiratsurkunde von 1958 (selbes Standesamt) sind wiederum die Eltern der Brautleute angegeben.
      Welch ein Durcheinander.

      Liebe Grüße Regine

      Kommentar

      • ralf65
        • 21.11.2007
        • 1243

        #4
        Die nächste, die ich habe, ist von 1938. Da stehen die Eltern drin, sogar mit Datum und Listennummer von deren Hochzeit. Ich könnte mir gut vorstellen, das sich die Bestimmungen im Laufe der Nazizeit wieder verschärft haben. Die haben ja größeren Wert darauf gelegt.
        1950 hat mein Großvater ein zweites mal geheiratet. Auch da stehen die Eltern mit drauf. Ebenso auf der Heiratsurkunde meiner Eltern aus dem Jahre 1961.

        Kommentar

        • Dorothea
          Erfahrener Benutzer
          • 01.03.2008
          • 1407

          #5
          Hallo Ihr,
          das sieht irgendwie doch wieder einmal nicht einheitlich aus, wie mir scheint. Ich habe nochmal gesucht, was ich besitze. Aus 1935 besitze ich noch eine Eheurkunde der Eltern meiner Cousine,auch dort ist nichts zu den Eltern eingetragen.
          Es gibt außerdem noch eine "Bescheinigung der Eheschließung". Es könnte sein, dass diese als Bescheinigung für die anschließende kirchliche Trauung benutzt wurde oder wo sonst noch, wo man nicht seine "Eheurkunde" vorlegen mußte. Und auf dieser "Bescheinigung..." ist unten am Rande die Anm. "Das Reichsgestz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 bestimmt im § 82: "Die kirchlichen Verpflichtungen in Beziehung auf Taufe und Trauung werden durch dieses Gesetz nicht berührt".
          Hier wird nun das Gesetz von 1875 zitiert. Googelt man danach, http://de.wikisource.org/wiki/Gesetz...ung#.C2.A7._41.

          findet man dies in Bezug auf die Eintragungen:

          §. 54. Die Eintragung in das Heirathsregister soll enthalten: 1. Vor- und Familiennamen, Religion, Alter, Stand oder Gewerbe, Geburts- und Wohnort der Eheschließenden;2. Vor- und Familiennamen, Stand oder Gewerbe und Wohnort ihrer Eltern;3. Vor- und Familiennamen, Alter, Stand oder Gewerbe und Wohnort der zugezogenen Zeugen;4. die Erklärung der Eheschließenden;5. den Ausspruch des Standesbeamten. Ueber die erfolgte Eheschließung ist den Eheleuten sofort eine Bescheinigung auszustellen.

          Da war die Welt für uns Forscher also noch in Ordnung. Nun kann man mal auf die Suche gehen, wann und wie oft diese Gesetze geändert wurden. Schon wieder ein Thema für eine Doktorarbeit.
          Dorothea -

          Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schließen. Es sind die Toten, die den Lebenden die Augen öffnen.
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          Kommentar

          • Alvire
            Benutzer
            • 09.10.2008
            • 81

            #6
            Mit dem Entstehen des Deutschen Kaiserreichs im Jahre 1871 sprachen Reichsbeamte sich für eine rasche Einführung eines landesweit einheitlichen Registrierungssystems für Geburts-, Heirats- und Sterbefälle aus. Dies fand in den preußischen Provinzen schon am 1. Oktober 1874 statt. Ein entsprechendes Gesetz trat am 1. Januar 1876 in ganz Deutschland in Kraft (siehe: Wolfgang Schütz: 100 Jahre Standesämter in Deutschland, S.7.) . Seither - und ohne Unterbrechung - ist der Personenstandsbeamte für die Aufzeichnung von Geburts-, Heirats- und Sterbedaten zuständig. Das Gestz vom 3. November 1937 erweiterte den Tätigkeitsbereich der Standesbeamten. Mit dem 1. Juli 1938 musste ein Familienbuch für den Ehemann und seine Ehefrau am Tag der Hochzeit gebonnen werden. Mit einigen Inhaltsabweichungen werden heute die gleichen viewr Arten von Aufzeichungen von Standesbeamten in der Bundesrepublik Deutschland aufbewahrt: Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden sowie Familienbücher. Formulare für diese Urkunden sind nahezu in ganz Deutschland identisch.
            (Quelle: Roger P. Minert: alte Kirchenbücher richtig lesen, S.14.)

            Anm. Die Betonung liegt auf 'nahezu'. :-)

            Kommentar

            • Dorothea
              Erfahrener Benutzer
              • 01.03.2008
              • 1407

              #7
              Zitat von Alvire Beitrag anzeigen
              ....Das Gestz vom 3. November 1937 erweiterte den Tätigkeitsbereich der Standesbeamten. Mit dem 1. Juli 1938 musste ein Familienbuch für den Ehemann und seine Ehefrau am Tag der Hochzeit gebonnen werden. Mit einigen Inhaltsabweichungen werden heute die gleichen viewr Arten von Aufzeichungen von Standesbeamten in der Bundesrepublik Deutschland aufbewahrt: Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden sowie Familienbücher. Formulare für diese Urkunden sind nahezu in ganz Deutschland identisch.
              (Quelle: Roger P. Minert: alte Kirchenbücher richtig lesen, S.14.)

              Anm. Die Betonung liegt auf 'nahezu'. :-)
              Hallo Alvire, danke schön! Das, was Du zu 1876 geschrieben hast, habe ich auch bei google gefunden. Mein abweichendes Formular, ohne Eltern-Eintragungen ist von 1932 und hierzu hatte sich ja die Standesbeamtim geäußert, dass Mitte der 1920er Jahre ein neues Gesetz gekommen sei. Ich hatte auch weitergesucht, fand nur eine einzige Erwähnung "Gesetz über den Personenstand v. 11. Juni 1920" (Reichspersonenstandsgesetz..) Im Internet selbst ist aber inhaltlich nichts darüber zu finden. Ich fand aber, dass man wohl nach dem ersten Weltkrieg aufgrund der hohen Verluste an Männern die Eheschließungsmodalitäten vereinfachte, damit es wieder aufwärts gehen sollte und Handel und Wandel waren auch angesagt.

              Dorothea -

              Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schließen. Es sind die Toten, die den Lebenden die Augen öffnen.
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