Liebe Community,
Mich würden eure Erfahrungen interessieren: Ich habe von einer Vorfahrin Geburtsurkunde (1878 in Bayern) und Heiratsurkunde (1910 in NRW.). In der ersten Urkunde schrieb sich der Nachname anders als in der zweiten. So etwas war sicherlich normal vor Einführung der Standesämter. Aber ich hatte gedacht, dass man 1910 eine Geburtsurkunde zwecks Heirat vorlegen musste. Ein Irrtum des Standesbeamten ist ausgeschlossen, weil die Namensänderung eine bestimmte historische Bedeutung hat. Meine Vorfahrin muss das selber so angegeben haben. Aber war das den Beamten 1910 echt egal?
Ergänzung :Ich habe noch eine Meldebestätigung von 1904, da schrieb sie sich noch wie 1878. Sie hat also mit Sicherheit erst als Erwachsene die Änderung beschlossen.
Mich würden eure Erfahrungen interessieren: Ich habe von einer Vorfahrin Geburtsurkunde (1878 in Bayern) und Heiratsurkunde (1910 in NRW.). In der ersten Urkunde schrieb sich der Nachname anders als in der zweiten. So etwas war sicherlich normal vor Einführung der Standesämter. Aber ich hatte gedacht, dass man 1910 eine Geburtsurkunde zwecks Heirat vorlegen musste. Ein Irrtum des Standesbeamten ist ausgeschlossen, weil die Namensänderung eine bestimmte historische Bedeutung hat. Meine Vorfahrin muss das selber so angegeben haben. Aber war das den Beamten 1910 echt egal?
Ergänzung :Ich habe noch eine Meldebestätigung von 1904, da schrieb sie sich noch wie 1878. Sie hat also mit Sicherheit erst als Erwachsene die Änderung beschlossen.


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