Bei Geburt Name der Mutter statt des Vaters, Abstammung?

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  • Hennemann
    Benutzer
    • 19.06.2013
    • 22

    Bei Geburt Name der Mutter statt des Vaters, Abstammung?

    Wie ist das wenn bei Geburt die Eltern nicht Verheiratet sind dazu auch noch der Vater den Familiennamen des Stiefvaters trägt und das Kind den Familiennamen der Mutter bekommt?!

    Nach welchem Familiennamen muss man suchen?

    Nach dem Geburtsnamen des Vaters?
    Des Familiennamens den der Vater Aktuell hat oder dem Familiennamen der Mutter den das Kind auch bekam?

    Ich bin der Meinung das man nach dem Geburts-Familiennamen des Vaters gehen muss oder ist das Falsch?
  • Asphaltblume
    Erfahrener Benutzer
    • 04.09.2012
    • 1501

    #2
    Das kommt auch etwas auf den fraglichen Zeitraum an. Heute ist es so, dass ein außereheliches Kind den Namen der Mutter oder (auf Wunsch) den des Vaters zum Zeitpunkt der Geburt dieses Kindes bekommt. Davor bekam es den Namen, den die Mutter bei seiner Geburt trug, und noch früher bekam es den Mädchennamen der Mutter, egal wie die aktuell hieß (wenn sie z. B. verwitwet oder geschieden war oder ihr Ehemann die Vaterschaft erfolgreich anfocht).

    In deinem Fall ist mir nicht ganz klar, nach wessen Namen du eigentlich suchst?
    Wenn der Vater den Familiennamen seines Stiefvaters trägt, gibt es für ihn auch einen Eintrag im Namensverzeichnis unter diesem Namen (nachträglich eingetragen), der auf den Geburtseintrag verweist. Der läuft dann unter seinem ursprünglichen Nachnamen, in der Regel der Mädchenname seiner Mutter. Dort gibt es dann einen Randvermerk über die Namensänderung. (Diesen ursprünglichen Geburtseintrag würde ich mir unbedingt besorgen, nicht etwa eine Geburtsurkunde, in der nur der aktuelle Stand der Dinge beurkundet wird, also nur der Nachname des Stiefvaters auftaucht.)

    Wenn du nun weiter in die Vergangenheit gehst, suchst du sinnvollerweise nach dem ursprünglichen Geburtsnamen des Kindes (Mädchenname der Mutter? Name des leiblichen Vaters?), und falls du Informationen über den leiblichen Vater findest, dann natürlich auch nach dessen Familiennamen. Ob du über die Linie vom Stiefvater forschst, ist deine eigene Entscheidung. Ich würde der leiblichen Abstammung auf jeden Fall den Vorrang geben, aber "gute", geliebte Stiefeltern auch erforschen.

    Das Kind trägt, wie du sagst, den Familiennamen seiner Mutter - logischerweise musst du den Geburtseintrag und alle weiteren Dokumente dann unter diesem Namen suchen. Es sei denn, der Nachname des Kindes wurde später geändert. Dann wirst du alle Dokumente, die nach dieser Änderung entstanden sind, selbstverständlich unter dem neuen Nachnamen finden.

    War das jetzt irgendwie hilfreich?
    Gruß Asphaltblume

    Kommentar

    • Joanna

      #3
      Von welcher Zeit wird hier eigentlich gesprochen?

      Joanna

      Kommentar

      • Hennemann
        Benutzer
        • 19.06.2013
        • 22

        #4
        @Joanna Heutige Zeit.

        @Asphaltblume Danke für deine Antwort.

        Ich schaue generell nach beiden Familien Sprich Mutter und Vater jedoch suche ich nach den Geburtsnamen des Vaters und nicht nach dem Familiennamen des Stiefvaters (finde so was gibt es eh nicht).

        Ich gehe ja von der Abstammung aus und da gehe ich nach der Blutslinie des Vaters.

        Meine Freundin zb hat den Namen der Mutter da Sie nicht in der Ehe geboren wurde,
        Sie sagt das Sie geborene A (Familienname Mutter) ist ich dagegen sage aber das Sie geborene B (Familienname Vater) ist.

        Schwieriger ist es bei Ihren Kindern, diese auch unehelich geboren sind,
        den Familiennamen von Ihr tragen.
        Der Vater von den Kindern hat den Familiennamen des Stiefvaters.
        Ich sage daher das Ihre Kinder geborene C (Familienname des Vaters bei Geburt) sind und nicht geborene D (Familienname von Ihr) sind.

        Richtig oder Falsch?

        Kommentar

        • Joanna

          #5
          @Hennemann

          Gibt es denn eine Vaterschaftsanerkennung? Wenn die Eltern nie verheiratet waren, muss es ja eine Vormundschaftsakte geben. Wenn die Vaterschaft nachgewiesen ist, hast Du ja den biologischen Vater und kannst dann dementsprechend forschen.

          Aber dieses hat noch nichts mit dem Familiennamen zu tun. Die Kinder haben ganz klar den Namen der Mutter erhalten. Und wenn die Dame jetzt verheiratet ist, ist sie eine geborene "Muttername".

          Aber so ganz verstehe ich Dich auch nicht. Man kann Namen nicht nach "ich möchte" gern vergeben. Sondern so, wie sie in der Geburtsurkunde stehen, ist es korrekt.

          Bei den Kindern verhält es sich noch anders. Wenn sie einen stiefvate rhaben, dann habe sie auch dessen Namen bekommen. Wenn diese Töchter dann heiraten, sind sie Frau x geb. "Stiefvatername".

          Wie gesagt, dass eine ist die Erforschung der Linie des biologischen Vaters, das andere ist das Namensrecht.

          Gruß Joanna

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