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Anerkennung nichtehelicher Kinder
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Meine Urgroßmutter wurde 1885 unehelich geboren. Ihre Eltern waren zu diesem Zeitpunkt erst 20 Jahre alt. Ich vermute, dass sie zum Heiraten noch nicht das Geld hatten, denoch standen im Taufeintrag beide Eltern mit dem Vermerk, dass sie noch nicht verheiratet sind. Die Heirat erfolgte erst 4 Jahre später, als meine Ururgroßmutter mit dem 2. Kind schwanger war.
In einem anderen Fall, hat der Vater kurz vor der Eheschließung mit der Mutter das 3 Jahre zuvor geborenen Kind als seines anerkannt. Dieses stand allerdings gesondert im Kirchenbuch.
Wie der Vater des erstgeborenen meiner Urgroßmutter ist, weiß ich bis heute nicht. Zumindest trug er 6 Jahre später noch den FN seiner Mutter, obwohl sie da bereits verheiratet war. Als mein Urgroßvater starb, unterschrieb dieser Sohn allerdings mit dem FN des "Stiefvaters".
LG Silke
Wir haben alle was gemeinsam.
Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.Wir haben alle was gemeinsam.
Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.
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Zitat von Silke Schieske Beitrag anzeigenIhre Eltern waren zu diesem Zeitpunkt erst 20 Jahre alt. Ich vermute, dass sie zum Heiraten noch nicht das Geld hattenGruß
gki
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Du schreibst nicht, wo sich dies ereignete, aber in Niederbayern war das damals nicht unüblich. Um sich verheiraten zu dürfen brauchten die Eheleute einen Nachweis, daß sie eine Familie ernähren konnten. Sie mußten also einen Hof erworben oder übernommen haben oder ein Gewerbe oder Handwerk ausüben. Für junge Leute war das damals aber nicht so einfach und daher gab es oft voreheliche Kinder. Auch mehrjährige Abstände zwischen erstem Kind und der Hochzeit waren nicht selten.
Mein Fall ereignete sich im hessischen Hinterland (Ecke Marburg). Aber vielleicht gab es da ja auch solche Heiratseinschränkungen, ich weiß es nicht. Aber wurden denn bei solch gesetzlichen Regelungen die Existenz solch vorehelicher Kinder "achselzuckend" hingenommen oder bedeutete es für die Mutter ein Spießrutenlaufen?
Wo /Wie lebten solch unehelichen Kinder (der Vater der Catharina Johanetta (also der Großvater) war schon tot ...), wenn doch schon für eine Ehe nicht genug Geld da war?
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Zitat von lisetta Beitrag anzeigen@gki
Mein Fall ereignete sich im hessischen Hinterland (Ecke Marburg). Aber vielleicht gab es da ja auch solche Heiratseinschränkungen, ich weiß es nicht.
Aber wurden denn bei solch gesetzlichen Regelungen die Existenz solch vorehelicher Kinder "achselzuckend" hingenommen oder bedeutete es für die Mutter ein Spießrutenlaufen?
Bis mindestens 1760 gab es ja noch Strafen wg. "Leichtfertigkeit", die waren um 1820 allerdings schon abgeschaft.
Ich vermute, daß das ganze zu der Zeit schon recht gewöhnlich war. Solange die Kinder vom Vater anerkannt wurden, hat man vermutlich mal nach dem Hochzeitstermin gefragt, aber ansonsten wird da wohl nicht so viel gewesen sein.
Ich hab mal gerade nachgezählt: Auf dem Blatt des Taufbuchs auf dem die Taufe geführt wird, um die es bei meinen Ahnen geht, sind insgesamt 13 Taufen aufgeführt. 6 davon sind unehelich, eine davon mit der späteren Legitimation. Das ist natürlich noch keine Statistik, zeigt aber wie die Situation ungefähr war. Gutgeheißen wurde das natürlich nicht.
Wo /Wie lebten solch unehelichen Kinder (der Vater der Catharina Johanetta (also der Großvater) war schon tot ...), wenn doch schon für eine Ehe nicht genug Geld da war?Gruß
gki
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Zitat von gki Beitrag anzeigenSie waren auch noch unmündig, denke ich. Vielleicht wollte ein Vater nicht sein Plazet geben.
(Anfang des 20. Jahrhunderts hat meine 19jährige Urgroßmutter ihre Heirat beim Vormundschaftsgericht durchgesetzt, weil ihre Mutter - der Vater war schon tot - nicht wollte, dass sie heiratet. Schwanger war sie aber nicht, das erste Kind kam ganz brav 9 Monate nach der Hochzeit.)Gruß Asphaltblume
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Anerkennung nichtehelicher Kinder
Hallo!
In Böhmen gab es noch das Problem, dass die Menschen bis zirka 1835 Leibeigene der Obrigkeiten waren. Die Ehe war davon abhängig ob sie von den Herren erlaubt wurde. Daher wurde der größte Teil der Ehen wenn die Arbeit auf den Feldern beendet war geschlossen. Also von Ender Oktober bis Ende März. Besonders schwer war es wenn die Brautleute verschiedenen Herrschaftsgebieten untertan waren. Zum Beispiel mein Urgroßvater war der Herrschaft Schurz untertan, die Urgroßmutter der Herrschaft von Schatzlar. Es vergingen sieben Jahre, bis das Paar endlich heiraten durfte. Auch in Böhmen gab es viele Kinder welche unehelich das Licht der Welt erblickten. Ich habe schon ganze Seiten in den Matrikelbüchern gesehen wo uneheliche Geburten eingetragen waren. Auch da gab es Brautprüfungen durch die der Mann beweisen musste, dass er eine Familie ernähren kann.
Wenn nicht, mussten die Paare halt mit der Hochzeit warten .
Schöne Grüße BrigitteSuche im Raum Trautenau, Parschnitz, Alt Rognitz, Deutsch Prausnitz, Bausnitz und Lampersdorf. Meine Namen Rasch, Staude, Reichelt, Letzel,
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Tolles Thema,
ich habe das Problem bei meinem Urahnen
Eintrag im Kirchenbuch:
Gottlieb Oberländer
Müllerpursche vormals Dehnitz
(TB. Kirchengem. Wurzen 1816 S.439 Nr.102)
Gerichtsdokument:
Am zwölften März des laufenden Eintausend
Achtzehnhundert Dreißigsten Jahres verstarb zu Dehnitz
Frau Sophie Kupfer, weil. Johann Gottfried
Kupfers, gewesenen Häuslers und Einwohners
in Dehnitz nachgelassen eheliche einzige Tochter,
46 Jahre 8 Monate alt, ward hierauf am Fünfzehnten
desselben Monats auf hiesigen Todtenacker beerdigt,
und hinterläßt dieselbe zwey außerehelich, mit angeblich
Gottlieb Oberländer, einem Mühlpurschen gezeugte
Kinder, wovon das älteste, eine Tochter, am Sieben
und Zwanzigsten Januar Eintausend Achthundert Fünfzehnten
geboren, und am Dreißigsten selbigen Monath
Johanna Christina
mit Namen getauft worden ist, dagegen das jüngere,
ein Knabe, am Neunzehnten September Eintausend
Achthundert Sechzehn geboren, und denselben am
Zwey und Zwanzigsten gedachten Monats der Name
Heinrich Gottlieb
bey der heilg. Taufe beigelegt worden ist;
Die getreuen Übereinstimmung des Vorstehenden
mit den bey hiesiger Stiftkirche befindlichen
(Seitenwechsel)
kirchlichen Nachrichten wird hierduch glaubwürdigst
bezeugt; Wurzen den 21then März 1830
Friedrich Karl Detlev Mulert,
Diaconus
in Abwesenheit des Hfr.Stiftssup
Johann Christian Gottlob Leipnitz,
Subcustos
Mich wundert der Ausdruck "ANGEBLICH", bedeutete er damals, nach der Angabe oder wird diese Angabe angezweifelt?
Ich kann auch nicht verstehen, das die Mutter einfach einen Vater nennen konnte und dieser dann auch eingetragen wurde, ohne das es eine Urkunde gibt in der der Vater zustimmt?! Was ist z.B., wenn der Vater ein reicher Mann war? Dann hatten doch die Kinder ein Erbrecht.
Tja, viele Fragen.
Leider kann ich auch keine weiteren Daten über meinen "angeblichen" Vorfahren finden, da er auch noch Müller war und diese in ihren jungen Jahren oft gewandert sind...
MfG Saxon52Berliner Photographen
http://www.photospuren.de
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Zitat von Brigitte Bernstein Beitrag anzeigenHallo!
In Böhmen gab es noch das Problem, dass die Menschen bis zirka 1835 Leibeigene der Obrigkeiten waren. Die Ehe war davon abhängig ob sie von den Herren erlaubt wurde. Daher wurde der größte Teil der Ehen wenn die Arbeit auf den Feldern beendet war geschlossen. Also von Ender Oktober bis Ende März. Besonders schwer war es wenn die Brautleute verschiedenen Herrschaftsgebieten untertan waren. Zum Beispiel mein Urgroßvater war der Herrschaft Schurz untertan, die Urgroßmutter der Herrschaft von Schatzlar. Es vergingen sieben Jahre, bis das Paar endlich heiraten durfte. Auch in Böhmen gab es viele Kinder welche unehelich das Licht der Welt erblickten. Ich habe schon ganze Seiten in den Matrikelbüchern gesehen wo uneheliche Geburten eingetragen waren. Auch da gab es Brautprüfungen durch die der Mann beweisen musste, dass er eine Familie ernähren kann.
Wenn nicht, mussten die Paare halt mit der Hochzeit warten .
Schöne Grüße Brigitte
Vielleicht tue ich der Leibeigenschaft ja Unrecht, aber mir kommt das sehr wie Viehhaltung vor.Gruß Asphaltblume
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Anerkennung nichtehelicher Kinder
Hallo Asphaltblume
Ich denke mal, dass es auch so war. Die Menschen mussten hart für die Herrschaften arbeiten. Männer, ´Frauen und auch Kinder. Ich habe sogar gelesen, dass die Männer so etwas wie eine Ablösungssumme bezahlen mussten um eine Frau aus einem anderen Herrschaftsbereich ehelichen zu können. Und dann spricht man von der guten alten Zeit.
Schöne grüße BrigitteSuche im Raum Trautenau, Parschnitz, Alt Rognitz, Deutsch Prausnitz, Bausnitz und Lampersdorf. Meine Namen Rasch, Staude, Reichelt, Letzel,
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Zitat von Saxon52 Beitrag anzeigenMich wundert der Ausdruck "ANGEBLICH", bedeutete er damals, nach der Angabe oder wird diese Angabe angezweifelt?
Ich kann auch nicht verstehen, das die Mutter einfach einen Vater nennen konnte und dieser dann auch eingetragen wurde, ohne das es eine Urkunde gibt in der der Vater zustimmt?! Was ist z.B., wenn der Vater ein reicher Mann war? Dann hatten doch die Kinder ein Erbrecht.Gruß
gki
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Zitat von gki Beitrag anzeigenSchwer zu sagen. Man muß berücksichtigen, daß das Dokument ja eine Weile nach der Taufe erstellt wurde. Was steht denn in den Originaleinträgen?
Eintrag im Kirchenbuch:
Gottlieb Oberländer
Müllerpursche vormals Dehnitz
(TB. Kirchengem. Wurzen 1816 S.439 Nr.102)
Zitat von gki Beitrag anzeigenUneheliche Kinder dürften kein Erbrecht gehabt haben.
MfG Saxon52Berliner Photographen
http://www.photospuren.de
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Zitat von Saxon52 Beitrag anzeigenHabe ich doch geschrieben:
Eintrag im Kirchenbuch:
Gottlieb Oberländer
Müllerpursche vormals Dehnitz
(TB. Kirchengem. Wurzen 1816 S.439 Nr.102)
Warum nicht? Sie tragen doch den Namen des Vaters!
Wenn der Vater aber als Verheirateter ohne testamentarische Verfügung verstorben wäre, würde ich zu der Zeit davon ausgehen, daß uneheliche Kinder nichts bekamen.
Die rechtliche Gleichstellung unehelicher Kinder ist ja erst eine Sache der letzten paar Jahre.
Es sollte aber möglich sein, über Google Books sich die für die Ecke geltenden Gesetzestexte der Zeit zu besorgen und sich Klarheit zu verschaffen.Gruß
gki
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Hallo gki,
doch, die Urkunde stammt aus dem Rittergut Nischwitz, von dem Dehnitz verwaltet wurde.
Die Ortrchronik von Dehnitz ist leider verschwunden, sonst würde er da sicher zu finden sein.
MfG Saxon52Berliner Photographen
http://www.photospuren.de
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Kind 5 Jahre vor Heirat geb. und als ehelich anerkannt
Hallo Brigitte
Durch Zufall bin ich auf deinen # gestoßen!
Die Fakten aus meinem Stammbaum (Nordböhmen):
Josef Strake heiratete am 21.8.1826 (L50/18-51) Maria Anna Tham.
Sie hatten eine T Namens Maria Anna Strake,geb.7.2.1821>L50/26-59
Im KB steht ehelich geboren,was mich schon länger "irritierte"!
Deine Erklärungen sind sehr interessant,deswegen meine Bitte:
Kannst du mir deine Quellen nennen?
Danke im vor raus und viele Grüße
Reinhard
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