Namensänderung

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  • iheinrich
    Erfahrener Benutzer
    • 30.07.2009
    • 882

    Namensänderung

    Hallo liebe Forschergemeinde,

    ich habe mehrere Taufeinträge, die einen Vermerk zur Namensänderung des Vaters haben, z.B.:

    "Laut Verfügung des Königl. Konsistoriums d. Provinz
    Brandenburg vom 3ten Januar 1851 ist der Name Gernitz
    in Görnitz umgeschrieben."

    Ich frage mich nun, warum wurde eine solche Namensänderung verfügt?

    Freue mich über jeden Hinweis!
    Mit netten Grüßen,
    Ines
    Zuletzt geändert von iheinrich; 21.03.2013, 14:19.
  • Dorothea
    Erfahrener Benutzer
    • 01.03.2008
    • 1407

    #2
    Hallo Ines,

    nach meinen bisherigen Erfahrungen konnte dies mehrere Gründe haben, entweder war der Name irgendwann "falsch" geschrieben und es gab einen Antrag des Betroffenen zur Korrektur oder es gab sogar Anträge sich künftig so und so schreiben zu dürfen. Ich habe dgl. mehrmals gesehen, z.B. von "Fut" zu "Futh" und kürzlich sogar in einem on-line-Kirchenbuch von einem polnischen Namen zu "Kleinert", wer den sucht, kann lange suchen.

    Vielleicht stößt Du irgendwann noch auf das Schreiben zur Antragstellung. Das habe ich dann jeweils im Kirchenbuch beiliegend gesehen.

    Grüße
    Dorothea

    Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schließen. Es sind die Toten, die den Lebenden die Augen öffnen.
    --------------------------------------------------------



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    • franz ferdinand
      Erfahrener Benutzer
      • 15.01.2013
      • 345

      #3
      Zitat von iheinrich Beitrag anzeigen
      Hallo liebe Forschergemeinde,

      ich habe mehrere Taufeinträge, die einen Vermerk zur Namensänderung des Vaters haben, z.B.:

      "Laut Verfügung des Königl. Konsistoriums d. Provinz
      Brandenburg vom 3ten Januar 1851 ist der Name Gernitz
      in Görnitz umgeschrieben."

      Ich frage mich nun, warum wurde eine solche Namensänderung verfügt?

      Freue mich über jeden Hinweis!
      Mit netten Grüßen,
      Ines
      Ich habe auch zwei vergleichbare Vermerke, jedoch nicht basierend auf einer staatlichen Verfügung, sondern in Form einer bloßen Feststellung.

      Einmal (19. Jh, Oberösterreich) notierte der Matrikenführer der Pfarre A nachträglich (dh rund 30 Jahre nach der Geburt) bei einem Taufeintrag eines X Steinpatzer, dass laut Auskunft der Pfarre B dessen Vater Y Steinparzer hieß. Wortwörtliche Conclusio: "Es gilt daher Steinparzer". Von diesem Zeitpunkt an wurden die Kinder des Y ebenso wie er selber als Steinparzer geschrieben.

      Ein anderes Mal (19. Jh, Oberösterreich) fand ich einen nachträglich (dh nach dem 2. WK) eingeklebten Vermerk des Amtes der Landesregierung, dass der Name entgegen dem Kirchenbuch-Eintrag Mauhart und nicht Mauhard lautet.

      In beiden Fällen erkläre ich mir das schlicht mit einer Vereinheitlichung der Schreibweise, um die durch das Hören in vergangenen Jahrzehnten und Jahrhunderten entstandenen Unterschiedlichkeiten (ich will hier gar nicht von Hör"fehlern" sprechen) zu bereinigen.
      Ahnenforschung ist eine Mischung aus Kreuzworträtsel und Puzzle mit der Besonderheit, dass man die Schrift des Rätsels kaum lesen kann und am Anfang fast alle Teile fehlen. Thomas Balderer, SFR

      Forschungsgebiet: Niederösterreich, Oberösterreich, Deutsch-Westungarn, Steiermark, Mittelfranken, Oberbayern, Wien, Oberfranken, Südmähren, Schlesien, Böhmen, Sachsen, Oberpfalz, Oberschwaben

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      • Renate7
        Erfahrener Benutzer
        • 31.01.2013
        • 223

        #4
        Zitat von iheinrich Beitrag anzeigen
        Hallo liebe Forschergemeinde,
        ..einen Vermerk zur Namensänderung ..Freue mich über jeden Hinweis!
        Mit netten Grüßen,
        Ines
        Hallo Ines,
        im Forum Namensforschung sind unter dem Themenbereich:" Allgemeine und spezielle onomatische Themen" recht intressante Hinweise und Ansichten bzw. Vermutungen zu Namenswechseln vermerkt. Nur so als Tipp!!

        Viele Grüße
        Renate

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        • Asphaltblume
          Erfahrener Benutzer
          • 04.09.2012
          • 1500

          #5
          In Sammelakten zu Sterbeeinträgen finde ich ab und an Korrespondenzen, wo es um eine Korrektur des genauen Namens des Verstorbenen geht. Meistens weist dann ein Familienmitglied anhand von Tauf- oder Trauschein nach, dass der verstorbene Vater oder Ehemann nicht nur Karl Friedrich hieß, wie in der Sterbeurkunde angegeben, sondern Johann Karl Friedrich, oder dann die Catharina laut Taufschein korrekt Katharina hieß, der Meyer sich Mayer schrieb oder die geborene Winkelhuber laut Trauschein eine geborene Winkelhausen war.

          Geburtseinträge werden gelegentlich korrigiert, wenn ein unehelich geborenes Kind (das ja den Mädchennamen der Mutter bekam) durch eine Heirat der Eltern legitimiert wurde und den Namen des Vaters bekam. (Dann wird beim ursprünglichen Eintrag die Namensänderung vermerkt und unter dem neuen Namen ein neuer Eintrag angelegt - ohne Hinweis auf den ersten Eintrag.)
          Es gibt auch Fälle, wo der Standesbeamte den Namen falsch notierte (Lese- oder Hörfehler) und das dann hochoffiziell korrigiert wurde.
          Gruß Asphaltblume

          Kommentar

          • iheinrich
            Erfahrener Benutzer
            • 30.07.2009
            • 882

            #6
            .... also verheiratet waren die Eltern zur Zeit der Geburt der Kinder. Der Traueintrag liegt mir vor. Mich wundert zum einen, dass die Verfügung so spät kam und zum anderen auch nicht bei allen Kindern vermerkt war...

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