Welche Angaben enthalten Scheidungsurkunden...

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  • Pauli s ucht
    Erfahrener Benutzer
    • 13.04.2011
    • 1500

    Welche Angaben enthalten Scheidungsurkunden...

    Hallo liebe Mitforscher,

    seit geraumer Zeit versuche ich wieder meinen "Totpunkt" (Ururgroßvater) in der väterlichen Linie zu überwinden.
    Diese Woche habe ich eine weitere Spur in Form der Heiratsurkunde eines UrGroßonkels erhalten.
    Leider steht in den Urkunden immer nur der Wohnort meines Ururgroßvaters (und der ist sehr oft umgezogen (Handelsmann)).
    In der Heiratsurkunde meines Urgroßonkels gibt es einen Randvermerk über seine (Urgroßonkel) Scheidung beim Landgericht II in Berlin.

    Meine Fragen:
    Wer weiß was in solchen Scheidungsunterlagen steht ?
    Sind dort Hinweise zu meinem Ururgroßvater enthalten die Aufschluß über Geburts- oder Sterbeort geben ?
    Bin ich überhaupt berechtigt diese anzufordern (Jahr 1925) ?
    Wenn ja, wo muß ich das machen (gibt es das Landgericht II noch oder wie heißt das jetzt...ja ich habe noch nicht im I-Net geforscht, die Frage habe ich mir selber gerade gestellt )

    Wer hat Erfahrung damit und kann mir dazu etwas sagen ?

    Grüße aus dem Süden

    Pauli
    Suche nach:
    HARMS Anna Maria eventuell in Knesebeck nach 1733
    MÖLLENBECK Joh Heinr Paul Geburt err Mai 1733 um Klötze
  • Friedhard Pfeiffer
    Erfahrener Benutzer
    • 03.02.2006
    • 5053

    #2
    Dem Standesamt wird nur der landgerichtliche Tenor des Urteils "Die am ..... vor dem Standesamt XY geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden" mitsamt der Mitteilung, wann das Urteil rechtskräftig geworden ist, mitgeteilt.
    Das ganze Urteil beim Landgericht Berlin, Littenstr. 12-17, 10179 Berlin, anfordern und vermerken, sollte schon Abgabe an das Landesarchiv erfolgt sein, die Anforderung weiterzuleiten.
    Mit freundlichen Grüßen
    Friedhard Pfeiffer

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    • Pauli s ucht
      Erfahrener Benutzer
      • 13.04.2011
      • 1500

      #3
      Guten Morgen Friedhard,

      danke schonmal für die Adresse des Landgerichtes.

      Weißt Du ob in solchen Scheidungsurteilen Angaben zum Vater vermerkt sind die über den Wohnort hinausgehen z.B. wenn der Vater in der Zwischenzeit verstoben ist Ort oder Alter des Vaters ?

      Dann wäre noch die Frage ob ich überhaupt anforderungsberechtigt bin da es sich ja um einen Urgroßonkel handelt bzw. das Urteil erst 1925 war ?

      Trotzdem Danke, ich werde, wenn keine weiteren Hinweise auftauchen, einfach mal das Landgericht anschreiben.
      Wollte denen ja keine unnötige Arbeit machen.

      Es grüßt

      Pauli
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      MÖLLENBECK Joh Heinr Paul Geburt err Mai 1733 um Klötze

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      • Joanna

        #4
        Hallo Pauli,

        das kann so pauschal doch nicht beantwortet werden. Kommt doch immer auf den Fall an.

        Wenn der Vater zum Beispiel als Zeuge gehört wurde, dann steht nicht nur die vollständige Anschrift, sondern auch das Geburtsdatum in den Unterlagen.

        Ansonsten haben die Angaben des Vaters doch nichts in einer Scheidungsakte des Sohnes (ich gehe davon aus, dass er nicht mehr minderjährig war) zu suchen.

        Du kannst nicht im Vorfeld schon immer alle Fragen beantworten. Fordere die Akte an und Du wirst sehen, was sie enthält. Und ob Du eine Scheidungsakte Deines Urgroßonkels in Kopie erhalten kannst, wird Dir das Archiv auch beantworten. Wenn noch Nachkommen existieren, solltest Du Dir eine Vollmacht von diesen geben lassen. Wenn keine Nachkommen vorhanden, erwähne dieses gleich in Deiner Anfrage.

        Ich würde ja eher versuchen die Unterlagen aus dem Heiratsregister des Großonkels zu bekommen. Da gibt es sicher mehr Angaben zu den Eltern.

        Gruß Joanna

        Kommentar

        • Pauli s ucht
          Erfahrener Benutzer
          • 13.04.2011
          • 1500

          #5
          Hallo Joanna,

          aus der Heiratsurkunde geht ja eben nur der Wohnort meines Ururgroßvaters und die Info über die Scheidung meines Urgroßonkels hervor.
          Das ist ja mein Problem.
          Deshalb die Frage an die die soetwas schonmal beantragt haben.
          Ich gehe davon aus, daß mein Ururgroßvater 1925 (zur Scheidung) schon verstoben war.
          Bevor ich den Amtsschimmel reiten lasse wollte ich halt nur mal vorfühlen ob in solchen Dokumenten Sterbedaten etc. eingetragen wurden.

          Also wie gesagt, wenn nicht noch weitere Infos eintrudeln bleibt mir ja nichts anderes übrig.

          Gruß

          Pauli
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