Angaben auf Einwohnermeldekarte stimmen nicht

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  • Mechthild
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    Angaben auf Einwohnermeldekarte stimmen nicht

    Hallo,

    ich habe heute einige Kopien von Einwohnermeldekarten bekommen und mußte feststellen, dass man meiner Großmutter eine falsche Mutter gegeben hat, (nämlich die 2. Ehefrau ihres Vaters).

    Nun überlege ich, ob ich das betreffende Amt darauf aufmerksam machen oder stillschweigend darüber wegsehen soll, schließlich ists ja keine Urkunde.
    Andererseits könnte es aber andere Forscher der gleichen Linie auf die falsche Fährte locken.

    Grübelnde Grüße
    Mechthild
  • lizzy

    #2
    Hallo Mechthild,

    hat die Großmutter angegeben wer unter der Adresse lebt oder sollte sie ihre leiblichen Eltern angeben?
    Das wäre ein Unterschied und somit die Angabe nicht unbedingt falsch.

    LG
    Lizzy

    Kommentar

    • Mechthild

      #3
      Zitat von lizzy Beitrag anzeigen
      hat die Großmutter angegeben wer unter der Adresse lebt oder sollte sie ihre leiblichen Eltern angeben?
      Hallo Lizzy,

      woran erkenne ich, wer die Angaben gemacht hat?

      Auf der Kopie (das Anschreiben dazu an mich spricht von Kopien der Einwohnermeldekarten) gliedert sich in:
      Zuname
      alle Vornamen
      Stand
      Geburtsdatum/Geburtsort/Kreis
      Religion
      ob verheiratet, verwitwet, geschieden
      Staatsangehörigkeit
      (Anmerkung meinerseits: bis zu diesem Punkt stimmen alle Angaben)
      Namen der Eltern (beim Vater steht nur der Vorname und es ist die falsche Mutter angegeben)
      Legitimations-Papiere (dort stehen keine Angaben)
      Bemerkungen
      Familienmitglieder (kein Eintrag vorhanden außer Todesdatum meiner Großmutter)
      Wohnung (dort ist angegeben, das sie bis... bei ihren Eltern wohnte und ab... bei ihrem Ehemann)


      LG
      Mechthild

      Kommentar

      • lizzy

        #4
        Hallo Mechthild,

        das liest sich für mich, als wenn aus mehreren Meldekarten eine Zusammenfassung an Dich ging.

        Mit Sicherheit ihre Abmeldung -> Wohnung (dort ist angegeben, das sie bis... bei ihren Eltern wohnte und ab... bei ihrem Ehemann)

        Daraus könnte die falsche Mutter entstanden sein. Wenn sie bis zu ihrer Ehe beim Vater mit dessen 2. Frau gelebt hat, waren diese als Hauptmieter oder Eigentümer gemeldet. Da kann sich der Irrtum eingeschlichen haben.

        Ich kenne nur die Meldekarten aus meinen Suchgebieten und da sind die Hauptmieter oben als erstes genannt.
        Zum Beispiel: Max Mustermann, darunter dann die Spalte "seine Frau" und darunter die Spalten "Kinder".
        In Deinem Falle der Urgoßvater und Frau und Kind. Es handelte sich ja nur um den meldepflichtigen Nachweis wer unter der Adresse gelebt hat. Die familiären Zusammenhänge waren nebensächlich.

        LG
        Lizzy

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        • Genea_Oberbayern
          Erfahrener Benutzer
          • 13.01.2013
          • 119

          #5
          Liebe Mechthild,

          gute Frage. Die Idee, das Amt darauf hinzuweisen, finde ich nicht schlecht. Würde mich dann sehr interessieren, ob die daraufhin reagieren und einen Berichtigungseintrag am Rand machen... Sag doch bitte Bescheid, falls dem so ist.

          Was die Sorge betrifft, andere Erforscher dieser Linie könnten irregeführt werden - verteilst Du Deine Forschungsergebnisse nicht eh breit in der Verwandtschaft, sodass das nicht passieren wird?

          Viele Grüße,
          Genea

          Kommentar

          • Mechthild

            #6
            Zitat von lizzy Beitrag anzeigen
            Die familiären Zusammenhänge waren nebensächlich.
            Hallo Lizzy,

            dann darf aber auf dem Vordruck nicht "Namen der Eltern" stehen, sondern "Hauptmieter" oder "Eigentümer"

            LG
            Mechthild

            Kommentar

            • Mechthild

              #7
              Zitat von Genea_Oberbayern Beitrag anzeigen
              verteilst Du Deine Forschungsergebnisse nicht eh breit in der Verwandtschaft, sodass das nicht passieren wird?
              Hallo Genea,

              selbst wenn ich informiere: ich kenne längst noch nicht alle Personen, die dieser Familie "angehören" somit kann es immer passieren, das sich ein Forscher auf diese Falschinformation verlässt und dadurch auf die falsche Fährte gerät.

              Viele Grüße
              Mechthild

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              • Joanna

                #8
                Hallo Mechthild,

                die Einwohnermeldekarten sind ja nicht für uns Ahnenforscher erstellt worden, sondern hatten einen anderen Sinn.

                Wenn Deine Ahnin bei ihrem Vater und dessen zweiter Frau gelebt hat, dann waren es ihre Eltern. Und damit ist die Aussage für eine Meldekartei völlig korrekt. Denn ich nehme an, dass die erste Frau des Vaters verstorben ist und die zweite dann die Stelle der Mutter übernommen hat.

                Eine Korrektur halte ich für absolut unnötig, da wir heute nicht in alten dokumenten Änderungen durchführen können. Wer eine korrekte Ahnenforschung durchführt, kommt schon allein durch seine KB Einträge oder Standesamtsunterlagen auf die richtigen Eltern.

                Gruß Joanna

                Kommentar

                • Ostpreussin
                  Erfahrener Benutzer
                  • 17.06.2012
                  • 940

                  #9
                  Zitat von Joanna Beitrag anzeigen
                  ...Wer eine korrekte Ahnenforschung durchführt, kommt schon allein durch seine KB Einträge oder Standesamtsunterlagen auf die richtigen Eltern.
                  Dem kann ich so generell nicht zustimmen. Wenn der Standesamtseintrag aus einem der ehemaligen deutschen Ostgebiete gewesen wäre, und man hätte die Situation "Standesamtseintrag noch vorhanden, KBs aber vernichtet", und würde die Falscheintragung so bestehen lassen, würde es einen anderen Forscher in diesem Zweig zwangsläufig auf eine falsche Fährte führen, denn er könnte diese Falscheintragung durch fehlende KBs ja weder bestätigen, noch widerlegen können, und würde sie so übernehmen müssen. VG, Tina
                  Viele Grüße von der Ostpreussin

                  "Der Umgang mit Büchern führt zum Wahnsinn" (Erasmus von Rotterdam)

                  Kommentar

                  • Joanna

                    #10
                    Tina,

                    da hast Du natürlich recht.

                    Aber das ändert nichts an meiner Aussage, dass alte Dokumente nicht geändert werden können.

                    Schau, wie häufig stellen wir fest, das die KB nicht korrekt sind (falsche Datumsangaben, fehlerhafte Vornamen der Mutter usw.). Und würde da heute nachträglich in den KB eine Änderung durchgeführt? Bestimmt nicht.

                    Gruß Joanna

                    Kommentar

                    • Genea_Oberbayern
                      Erfahrener Benutzer
                      • 13.01.2013
                      • 119

                      #11
                      Ich würde die Möglichkeit solcher Anmerkungen nicht generell ausschließen. Ich habe in Kirchenbüchern schon deutlich spätere Änderungen gesehen - gab wohl später einen recht gewissenhaften Pfarrer in dem konkreten Fall - und auch in den Randeinträgen der Standesämter spätere Hinzufügungen - allerdings bei den Standesämtern nie mit großem zeitlichen Abstand.

                      Wie gesagt - einen Versuch wäre es wert und ich vermute auch, dass ob eine Anmerkung vorgenommen wird oder nicht vor allem vom jeweiligen Standesbeamten abhängt.

                      Halt uns also bitte auf dem Laufenden, was bei Deinen Korrekturversuchen herauskommt.

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