Sterbeurkunde

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  • jasper1961
    Erfahrener Benutzer
    • 07.08.2011
    • 702

    Sterbeurkunde

    Liebe Familienforscher,

    wird eine Sterbeurkunde auch bei einer Totgeburt ausgestellt?
    Konnte im Stadtarchiv eine Sterbeurkunde finden aber es wurde keine Geburtsurkunde ausgestellt!!

    Gruß
    jasper
  • Xtine
    Administrator

    • 16.07.2006
    • 30167

    #2
    Hallo Jasper,

    um welches Jahr handelt es sich?

    Heutzutage ist es so, daß Kinder über 500g, welche im Mutterleib oder während der Geburt sterben, als Totgeburt bezeichnet werden und die Eltern sowohl Geburts- als auch Sterbeurkunde erhalten. Die Kinder unterliegen so auch der Bestattungspflicht.

    Kinder unter 500g werden als Fehlgeburten bezeichnet. Diese sind nicht meldepflichtig, folglich gibt es hier weder Geburts- noch Sterbeurkunde. Diese Kinder unterliegen (leider) nicht der Bestattungspflicht. (Nur auf Wunsch der Eltern möglich)
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

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    • jasper1961
      Erfahrener Benutzer
      • 07.08.2011
      • 702

      #3
      Sterbeurkunde

      Hallo Christine,
      die Sterbeurkunde wurde 1927 ausgestellt.
      Die Mutter des Kindes erzählte,das keine offizielle Beerdigung möglich war.
      (nicht getauft??)
      Das Kind wurde ohne feste Grabstätte auf dem Friedhofsgelände bestattet.

      Kommentar

      • Xtine
        Administrator

        • 16.07.2006
        • 30167

        #4
        Hallo Jasper,

        heute steht sowas im Personenstandsgesetz §31 welches erstmals 1937 in Kraft trat. Davor galt das Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstands und die Eheschließung. Lies mal §23, es wurde damals wohl nur eine Sterbeurkunde ausgestellt. Über die Bestattung steht hier leider nichts. Aber ich könnte mir vorstellen, daß (gerade bei den Katholiken) das Kind, weil es eben nicht mehr zur Taufe kommen konnte, nicht ordentlich begraben wurde.
        Viele Grüße .................................. .
        Christine

        .. .............
        Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
        (Konfuzius)

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        • Brigitte Bernstein
          Erfahrener Benutzer
          • 02.08.2010
          • 616

          #5
          Hallo Jasper.
          Ich habe schon sehr viele Matrikel gelesen die ausgestellt wurden wenn das Kind tot zur Welt kam. Immer wurde eine Geburts und Taufmatrikel ausgestellt.( Mit dm Vermerk tot geborenes Mädchen, oder Knabe geboren.) Eine Zeit lang wurden auch Geburts und Sterbematrikel auf einem Blatt geschrieben. Ob es für die Eltern eine direkte Geburts - u.Sterbeurkunde gab kann ich jetzt nicht genau sagen, da es schon zu lange her ist. 1800 - 1900. Aber es wurde genau vermerkt, ob das Kind noch die Nottaufe bekommen konnte. Starb die Mutter auch, was bei so einer schweren Geburt nicht selten vorkahm. wurde das Kind mit der Mutter beerdigt. Wenn nicht wurde das Kind in ungeweihter Erde bestattet. Also auf dem eigenen Hof oder einer besonderen Stelle beim Friedhof. Wenn die Geburt im Winter in einem sehr abgelegenen Berghof vor sich ging wo von Mitte November bis April Frost herrschte, so dass keine Pfarrer kommen konnte, durfte auch der Vater oder die Hebamme die Nottaufe geben. Da es nicht selten viele Wochen dauerte, bis ein Verstorbener beerdigt werden konnte, hatten diese Berghöfe immer etwas Weihwasser und auch einen Sarg vorrätig.So etwas gab es aber in Österreich oder in anderen Orten wo lange und sehr kalte Winter vorkahmen auch.
          Grüße Brigitte
          Suche im Raum Trautenau, Parschnitz, Alt Rognitz, Deutsch Prausnitz, Bausnitz und Lampersdorf. Meine Namen Rasch, Staude, Reichelt, Letzel,

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