Liebes Forum,
ich weiß nicht, ob ich jetzt im richtigen Unterforum bin und ob diese Frage möglicherweise schon einmal gestellt wurde.
Ich habe beim Standesamt die GEBURTsurkunde meiner Urgroßmutter angefordert, die 1909 (also vor weniger als 110 Jahren) geboren und 1978 (also vor mehr als 30 Jahren) gestorben ist.
So wie ich die Fristen verstanden haben, bin ich davon ausgegangen, dass das Standesamt die Geburtsurkunde noch hat, während die Sterbeurkunde (die ich ja nicht brauche) bereits im Archiv liegen müsste.
Das Standesamt teilte mir nun mit, dass die Geburtsurkunde (selbstverständlich) bereits im Archiv wäre.
Hä? Ich verstehs einfach nicht. Wieso? Kann mir das jemand mit den Fristen mal erklären?
Dankeschön.
Grüße, K.
ich weiß nicht, ob ich jetzt im richtigen Unterforum bin und ob diese Frage möglicherweise schon einmal gestellt wurde.
Ich habe beim Standesamt die GEBURTsurkunde meiner Urgroßmutter angefordert, die 1909 (also vor weniger als 110 Jahren) geboren und 1978 (also vor mehr als 30 Jahren) gestorben ist.
So wie ich die Fristen verstanden haben, bin ich davon ausgegangen, dass das Standesamt die Geburtsurkunde noch hat, während die Sterbeurkunde (die ich ja nicht brauche) bereits im Archiv liegen müsste.
Das Standesamt teilte mir nun mit, dass die Geburtsurkunde (selbstverständlich) bereits im Archiv wäre.
Hä? Ich verstehs einfach nicht. Wieso? Kann mir das jemand mit den Fristen mal erklären?
Dankeschön.
Grüße, K.
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