Warum eine nachtraegliche Taufbescheinigung?

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  • Rieke
    Erfahrener Benutzer
    • 13.02.2012
    • 1300

    Warum eine nachtraegliche Taufbescheinigung?

    Hallo liebe Plaudereckeforscher,

    Mein Urgrossvater wurde 1840 geboren und katholisch getauft. In meinem Besitz befindet sich eine Taufbescheinigung aus dem Jahr 1853, in der diese Taufe von dem dann amtierenden Pfarrer nochmal bestaetigt wurde.
    Heute wuerde man das wohl eine beglaubigte Kopie nennen.

    Was koennte es damals fuer (zwingende) Gruende gegeben haben, dass ein Vater eine Taufbestaetigung fuer seinen dreizehnjaehrigen Sohn brauchte?

    Mir ist nichts bekannt von einer militaerischen Laufbahn des 'Taeuflings'. Mit 26 Jahren hatte er schon ein "Agentur- und Commissionsgeschaeft" in Berlin.

    Liebe Gruesse,
    Rieke
    Meine Spitzenahnen....
    waren arm aber reinlich. Ihr Motto? Lieber leere Taschen als volle Hosen.
  • Kastulus
    Erfahrener Benutzer
    • 18.03.2012
    • 1683

    #2
    Vermutung: Für die Firmung z. B. könnte ein Taufzeugnis verlangt worden sein und das Original war nicht mehr vorhanden.
    Gruß Kastulus

    Kommentar

    • Rieke
      Erfahrener Benutzer
      • 13.02.2012
      • 1300

      #3
      Hmmmm.

      Haben die Eltern damals, wie heute, eine gesondertes Taufurkunde in die Hand bekommen? Das Kirchenbuch mit der ersten Taufe liegt naemlich bis heute vor, und wenn die Firmung in derselben Kirche stattfand, dann waere das wohl nicht noetig gewesen, oder?

      Das wirft natuerlich fuer mich die naechste Frage auf, ob die Eltern vielleicht umgezogen waren und die Firmung woanders stattfand. Das koennte erklaeren, warum ich keine weiteren Angaben zu der Familie in dem Geburtsort finde.

      Wurden Firmungen auch im Kirchenbuch eingetragen?

      Liebe Gruesse,
      Rieke
      Meine Spitzenahnen....
      waren arm aber reinlich. Ihr Motto? Lieber leere Taschen als volle Hosen.

      Kommentar

      • Garfield
        Erfahrener Benutzer
        • 18.12.2006
        • 2215

        #4
        Hallo

        Zu heute: ich habe damals eine Taufurkunde bekommen, wofür genau habe ich nie herausgefunden. Und die Firmung würde im Kirchenbuch bei der Taufe nachgetragen, es gab sogar eine eigene Spalte dafür. Taufe und Firmung war in der selben Kirchgemeinde (katholisch), ich musste bei der Firmung keinen Nachweis vorlegen.

        In der Schweiz braucht man für alle möglichen standesamtlichen Dinge einen Heimatschein, obwohl der Heimatort auch auf dem Personalausweis steht.
        Vielleicht war es früher auch so, dass einfach aus Prinzip bei allen der Taufschein verlangt wurde. Vielleicht ging der ursprüngliche aus irgend einem Grund verloren?
        Einen Umzug der Familie fände ich aber auch sehr naheliegend.
        Viele Grüsse von Garfield

        Kommentar

        • karin-oö
          Erfahrener Benutzer
          • 01.04.2009
          • 2630

          #5
          Hallo Rieke!

          Wenn es um die Zeit um 1840 geht, denke ich, dass bei der Taufe normalerweise kein Taufschein ausgestellt wurde. Ein solcher wurde erst nötig, wenn man außerhalb der Pfarre einen Nachweis brauchte. Ein solcher Fall konnte im Alter von 13 Jahren z. B. die Firmung in einer anderen Pfarre sein, weiters könnte ich mir den Eintritt in eine kirchlich geführte Schule als Anlass zur Ausstellung eines Taufscheines vorstellen.
          Meiner Erfahrung nach wurde die Firmung damals nicht im Taufbuch verzeichnet.

          Schöne Grüße
          Karin

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          • gki
            Erfahrener Benutzer
            • 18.01.2012
            • 5024

            #6
            Hallo!

            Zitat von karin-oö Beitrag anzeigen
            Meiner Erfahrung nach wurde die Firmung damals nicht im Taufbuch verzeichnet.
            Es gab wohl teilweise spezielle Firmbücher. In einigen Pfarren haben sich diese erhalten.

            Es ist gut möglich, daß nicht in allen Pfarren eine Firmung angeboten wurde (für Nicht-Katholiken: Dazu muß gewöhnlich ein Bischof anreisen) und der Firmling sich in einer Nachbarpfarre firmen lassen mußte. Dazu diente dann diese Bescheinigung nehme ich an.
            Gruß
            gki

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