Gräber....

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  • Lauer1974
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    Gräber....

    ich wollte gerne mal wissen, wie das eigentlich mit der Zeit ausschaut, wielange Gräber eigentlich erhalten bleiben? Sind das 20 Jahre oder 25 Jahre oder wird das überall anders gehandhabt?

    Zudem dürfen die ohne weiteres einfach platt gemacht werden, wenn die Zeit abgelaufen ist? Mir sagte mein gestern nein, das die das nicht so einfach dürfen. Oder wird das Regional verschieden gehalten?

    Gruß Barbara
  • scheuck
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2011
    • 4397

    #2
    Gräber

    Ja, auch Gräber haben eine begrenzte "Lebensdauer", die davon abhängig ist, für welchen Zeitraum man sie gekauft hat. In meiner Heimatgemeinde kann man ein Grab maximal für 40 Jahre kaufen (kürzere Zeiten sind auch möglich), während dieser Zeit können Bestattungen dann "kostenfrei" stattfinden. Nach Ablauf der jeweiligen Frist wird man zunächst benachrichtigt; falls kein Angehöriger schriftlich zu informieren ist, stellt man ein kleines Schildchen auf die Grabfläche, "Angehörige, bitte bei der Friedhofsverwaltung melden". Man
    hat die Möglichkeit, das Grab wieder zu kaufen und somit verlängert sich die "Liegezeit". Reagiert auf diese Benachrichtigung niemand, wird das Grab "platt" gemacht. Entweder wird dabei der Grabstein "umgelegt" und in einer Rasenfläche integriert oder der Platz wird für weitere Bestattungen gebraucht, somit verschwindet dann alles. - Das mag regional verschieden gehandhabt werden. -
    Herzliche Grüße
    Scheuck

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    • Joanna

      #3
      Hallo Barbara,

      dass ist innerhalb der Kirche/Kirchen bzw. auf kommunaler Ebene nicht einheitlich geregelt.

      Ich habe bisher von 20 und 25 Jahren gehört. Man kann in vielen Fällen noch einmal für 5 Jahre verlängern. Aber dieses wird alles in einem Vertrag mit der Kirche oder der Kommune festgehalten. Darin steht auch, dass Gräber dann, wie Du es so schön ausdrückst "platt gemacht" werden. Also, nicht ohne Weiteres, sondern nach vertraglicher Vereinbarung.

      Und dann gibt es noch die Fälle, bei denen die Gräber nicht gepflegt werden. Da werden die Nachkommen angeschrieben, für eine ordentliche Pflege (z.B. loser Grabstein, Verwilderung des Grabes, Senkung der Grabfassung) mit Fristsetzung für Abhilfe zu sorgen. Kann man die Nachkommen nicht erreichen, wird häufig ein entsprechender Hinweis an dem Grab hinterlassen. Ist nach Fristsetzung nichts geschehen, wird in diesen Fällen das Grab auch meistens geebnet. Aber auch diese Handhabung steht im Vertrag, den der Hinterlassene abgeschlossen hat.

      Ich hoffe, Dir mit diesen Informationen geholfen zu haben.

      Gruß Joanna

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      • hvenitz
        Erfahrener Benutzer
        • 03.02.2007
        • 465

        #4
        Hallo,

        steht die Dauer der "Grabnutzung" (Rechte und Pflichten) nicht in den "Friedhofsordnungen" der jeweiligen Zivil- oder Kirchengemeinden?
        Schöne Grüße
        Herbert

        Ständige Suche nach Infos zu:
        Venitz [Hessen -Raum Bad Nauheim-, übriges Deutschland], Anna [Saarland], Wendel [Saarland, Moselraum], Fentsch o. ä. [Lothringen, Hessen, Bayern], Venetz, Venetsch o. ä. [Schweiz]

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        • animei
          Erfahrener Benutzer
          • 15.11.2007
          • 9240

          #5
          Bei uns betrug die Liegezeit bisher 40 Jahre, da das aber scheinbar einigen Nachkommen zu lange war, wurde die Zeit nun auf 30 Jahre gesenkt.
          Nachkaufen kann man ein Grab immer wieder für 5 Jahre, solange der Platz nicht anderweitig verplant ist, was bei mir in einem Fall vor 2 Jahren so war.

          Für die Abräumung des Grabes war ich zuständig, musste dafür sorgen, dass alles wegkam, auch der ganze Beton, mit dem der Stein, das Kreuz oder die Umrandung befestigt waren.

          Wenn sich dafür keine Nachkommen finden, wird sicher die Gemeinde alles abräumen.
          Gruß
          Anita

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          • Garfield
            Erfahrener Benutzer
            • 18.12.2006
            • 2149

            #6
            Ich habe festgestellt, dass die Dauer davon abhängt, wie gross der Friedhof ist. Bei ganz kleinen Gemeinden/Friedhöfen ist manchmal genug Platz vorhanden, so dass auch sehr alte Gräber noch stehen gelassen werden.

            Und die Gräber auf jüdischen Friedhöfen dürfen ja nicht "platt gemacht" werden.
            Viele Grüsse von Garfield

            Suche nach:
            Caruso in Larino/Molise/Italien
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            • Lauer1974

              #7
              Ja danke für die Information. So sagte mir die besagte Friedhofsangestellte nämlich auch, bloß meine Mutter oder ich haben nämlich um das Grab was es nämlich geht, keine einzige Information erhalten. Ich war doch dann letztes Jahr ein wenig sehr verwundert als das Grab auf einmal nicht mehr da war. Leider konnte ich bis zum jetzigen Zeitpunkt auch keine genauen Angaben machen, wer evtl. dort beerdigt liegen könnte. Mittlerweile vermute ich nur, das die 1. Frau meines Vaters dort gelegen haben könnte (dies geht aus einer Todesanzeige hervor, die ich im Zeitungsarchiv fand) und aber auch seine Mutter. Leider haben mit mir meine Eltern nie so richtig darüber gesprochen.

              Ich weiß nur, das meine Mutter bis zum Schluß wo sie noch fit war, das Grab selbst gepflegt hat ebenso unser Familiengrab, wo mein Vater drauf liegt. Und wenn meine Mutter mal nicht konnte oder wir weg waren, hat es eine Bekannte gemacht. Um so verwunderter war ich natürlich gewesen, das es nicht mehr da war und wir überhaupt keine Information erhalten haben.

              Am Dienstag hab ich einen Termin mit der Dame von der besagten Friedhofsverwaltung und es ist gut, das ich bis jetzt schon mal einige Unterlagen zusammen tragen konnte, denn sie konnte auf die Schnelle in den Büchern leider nix unter den besagten Namen finden, obwohl ich 100% weiß, das die dort beerdigt sind.

              Wenn dem so ist, das wir nicht die einzigen gewesen sind, denen das Grab gehört haben, hat meine Mutter mit mir aber darüber kein Ton gesagt. Und ihren ganzen Unterlagen findet sich auch keine Information, das die Grabstelle abgelaufen ist. Außerdem hätte sie mir das sicher bis zum Schluß gesagt. Weil das ging ihr nämlich über alles. Da war sie dann noch fit genug. Ich hoffe, das ich das Dienstag aufklären kann. Allerdings müssten das dann aber Nachfahren oder Verwandte von meinen Vater sein, von denen ich bis jetzt noch sicher nix weiß.

              Ich glaube, ihr wärt auch verwundert, wenn Euer Familiengrab auf einmal so verschwindet und ihr nicht darüber informiert worden seit, obwohl es die ganzen Jahre immer gepflegt wurde. Darum hab ich mal hier gefragt und wissen wollen, wie der eigentliche Werdegang ist. Dankeschön für die ausführliche Informationen. Ich hoffe, ich kann das mal jetzt anhand weiterer Unterlagen aufklären.

              Gruß Barbara

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              • Frank K.
                Erfahrener Benutzer
                • 22.11.2009
                • 1325

                #8
                Hallo Barbara,
                Die Liegezeit ist abhängig von der jeweiligen Friedhofsordnung der Gemeine/Stadt.
                Bei uns ist das in der Friedhofsordnung wie folgt geregelt:

                § 11 Ruhezeit
                Die Ruhezeit der Leichen und Aschen beträgt 20 Jahre, bei Kindern, die bis zum vollendeten 6. Lebensjahr verstorben sind, 15 Jahre.
                Wie schon in den vorangegangenen Beiträgen angemerkt wurde, kann sich dies von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden.
                Viele Grüße
                Frank
                Gegenwart ist die Verarbeitung der Vergangenheit zur Erarbeitung der Zukunft

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                • scheuck
                  Erfahrener Benutzer
                  • 23.10.2011
                  • 4397

                  #9
                  Gräber.....

                  Hallo, in die Runde!
                  Das habe ich vergessen zu erwähnen, "allgemein" zum Thema Friedhöfe.
                  Zumindest bei uns in der Stadt hat man in den vergangenen Jahren offenbar erkannt, dass auch Friedhöfe durchaus ein Stück "Kultur" darstellen. Es gibt seit Jahren regelrechte "Friedhofs-Touren", dabei handelt es sich um einen "geführten" Spaziergang auf alten Friedhöfen bzw. alten Teilen von Friedhöfen. Dabei gilt das besondere Augenmerk sehr alten Gräbern bzw. den Gräbern sehr bekannter, alt-eingesessener Familien. Komischerweise ist in solchen Fällen noch nie jemand auf die Idee gekommen, diese Gräber einzuebnen. Zugegeben, jene Gräber liegen meistens nahe der Friedhofs-Mauer; sind oftmals mehr als 100 Jahre alt und einfach nur "schön" anzuschauen. "Gepflanzt" wird da natürlich nichts mehr, meistens sind sie efeu-berankt; dennoch, irgendwer scheint sich darum zu "kümmern" (wahrscheinlich sogar die Stadt). - Vielleicht wird diese "Pflege" auf die von animei beschriebene Art und Weise finanziert? Vielleicht aber auch aus den Eintrittsgeldern jener Führungen. -
                  Eine andere "Variante" ist, aus einem alten Friedhof einen Park zu machen, dabei werden dann die Grabsteine einfach in die Rasenfläche eingelassen.
                  Auf unseren großen Friedhöfen sehe ich in letzter Zeit immer mehr "Freiflächen"; das mag daran liegen, dass sich die so genannten "Fried-Wälder" zunehmender Beliebheit erfreuen.
                  Barbara, ich hatte auch schon mehrfach gehofft, bei der Friedhofsverwaltung Auskunft zu bekommen, welcher der Ahnen auf welchem Friedhof bestattet wurde. Fehlanzeige! In keinem Fall konnte man mir etwas sagen; offenbar werden die "Akten" vernichtet, wenn das Grab "abgelaufen" ist.
                  Herzliche Grüße
                  Scheuck

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                  • Roswitha
                    Erfahrener Benutzer
                    • 10.10.2009
                    • 507

                    #10
                    Hallo Barbara,
                    in Göttingen beträgt die Liegezeit nur 15 Jahre, bei uns auf dem Dorf 30 Jahre. Vom Friedhofsamt oder der Kirche, wer jeweils für den Friedhof zuständig ist, bekommt der Angehörige, der den Platz bezahlt, eine Graburkunde.
                    Wenn die Zeit abgelaufen ist, müssen wir den Platz abräumen - zumindest, wenn wir dann noch leben.
                    Als die Liegezeit bei meinem Vater abgelaufen war, wurde meine Mutter benachrichtigt und musste entscheiden, ob sie den Platz nachkaufen wollte oder nicht.
                    Viele Grüße
                    Roswitha
                    Suche nach Kreutzburg, Kreuzburg, Creutzburg, Creuzburg.

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                    • Lauer1974

                      #11
                      Hallo Roswitha,

                      das ist ja wenig find ich. Hier in Hannover zumindest ca. 20 - 25 Jahre. Ob das jetzt friedhofsabhängig ist weiß ich auch nicht. Wie ich mittlerweile auch weiß, gibt es die Unterschiede bei uns zwischen städtisch und privat. Ich bin gespannt was ich am Dienstag bei dem Termin herausbekomme. Hannover hat ja etliche Friedhöfe auch viele Stadteilfriedhöfe. Werde Euch natürlich gerne auf dem Laufenden halten. Ich find es jedenfalls sehr nett von der Friedhofsangestellten vom Büro, dass sie sich dafür die Zeit extra nimmt und der Sache auch auf den Grund gehen will. Es ist natürlich blöd, dass ich die genaue Lage des nicht mehr vorhandenen Grabes nicht kenne. Habe diesbezüglich auch leider keine Unterlagen mehr darüber gefunden.

                      Gruß Barbara

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                      • Catha-Tina
                        Erfahrener Benutzer
                        • 14.10.2009
                        • 1791

                        #12
                        Hallo ,

                        man muss auch unterscheiden zwischen der Liege- oder Ruhezeit und dem Nutzungsrecht an einer Grabstätte. Ruhezeit für Leichen beträgt in Halle 20 Jahre und für Aschen 10 Jahre. Das Nutzungsrecht ist hier nach der Art der Grabstätte unterschiedlich:
                        Bei Reihengrabstätten (Erdbestattung oder Urnenbeisetzung) beträgt das Nutzungsrecht 20 Jahre, es kann nicht verlängert werden. Ich pflege ein Reihenurnengrab für 20 Jahre. Hier kann noch eine zweite Urne beigesetzt werden, die aber mindestens 10 Jahre ruhen muss. In den letzten 10 Jahren kann also keine Urne mehr beigesetzt werden, da sonst die Ruhezeit nicht eingehalten wird.
                        Bei Wahlgrabstätten (Erdbest. o. Urne) beträgt das Nutzungsrecht 30 Jahre und es kann verlängert werden.
                        Das ist alles in der Friedhofssatzung festgelegt, die man bei der Friedhofsverwaltung bekommen kann.

                        Und natürlich gibt es auch immer, wie scheuck schon schrieb, alte Gräber mit schönen Grabsteinen, die evtl. aus Denkmalschutz- oder ästhetischen Gründen stehen bleiben. Das müssen auch keine bekannten Familien sein, wie ich schon festgestellt habe.
                        Viele Grüße
                        Catha-Tina

                        Suche
                        - die Herkunft des Joh. August Kuhblank, Geburt um 1722, Tod 1808 in Schafstädt, seit 1751 in Schafstädt nachweisbar, sowie
                        - die Herkunft des Joh. Gottfried Siegmund, Holz- und Revierförster bei den Grafen von Stolberg in Wachau (Sachsen), Geburt um 1719,
                        Heirat 1751 in Wachau mit Johanna Rosina Förster, Tod 1805 in Wachau

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                        • animei
                          Erfahrener Benutzer
                          • 15.11.2007
                          • 9240

                          #13
                          Zitat von Catha-Tina Beitrag anzeigen
                          man muss auch unterscheiden zwischen der Liege- oder Ruhezeit und dem Nutzungsrecht an einer Grabstätte
                          Da hast Du natürlich völlig Recht. Das ist mir, nachdem ich meinen Beitrag schon abgeschickt hatte, auch aufgefallen. Bei den von mir genannten 40 bzw. jetzt 30 Jahren handelt es sich natürlich um das Nutzungsrecht und nicht um die Liegezeit.
                          Gruß
                          Anita

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                          • Tabatabei
                            Erfahrener Benutzer
                            • 17.11.2011
                            • 453

                            #14
                            Zitat von scheuck Beitrag anzeigen
                            Barbara, ich hatte auch schon mehrfach gehofft, bei der Friedhofsverwaltung Auskunft zu bekommen, welcher der Ahnen auf welchem Friedhof bestattet wurde. Fehlanzeige! In keinem Fall konnte man mir etwas sagen; offenbar werden die "Akten" vernichtet, wenn das Grab "abgelaufen" ist.
                            Guten Morgen,

                            das kann ich so nicht bestätigen. Hier in München habe ich vom Stadtarchiv, mit dem Anfordern der Sterbeurkunden auch nach Friedhof und Grab gefragt und die kompletten Informationen erhalten.

                            Lg Taba

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