ehemalige Ostgebiete ( hier insbesondere heutiges Polen) - Sterbeurkunden 1945-1947

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  • Philipp
    Erfahrener Benutzer
    • 19.07.2008
    • 841

    ehemalige Ostgebiete ( hier insbesondere heutiges Polen) - Sterbeurkunden 1945-1947

    Hallo!

    Ich habe zwecks Vervollständigung meiner Nachforschungen aus dem Bundesarchiv Gemeindeseelenlisten angefordert.
    Das Bundesarchiv gab dazu ergänzend den Hinweis auf die Heimatortkartei.

    Soweit eine Hilfe und ein Überblick, um einmal zu sichten, nach wem man denn noch eigentlich noch sucht oder suchen darf.

    Diese Listen enthalten bei mehreren Personen den Vermerk, dass sie 1946 bzw. 1947 von den Polen oder Russen ermordet worden seien. Es betrifft also nicht die Geschehnisse unmittelbar nach dem Einmarsch.

    Ich hatte bereits woanders gelesen, dass nicht gerne gesehen wurde, dass in der unmittelbaren Nachkriegszeit verstorbene Deutsche mit einer Zeremonie beerdigt wurden oder später ein Kreuz oder gar ein Grabstein gesetzt wurde.

    Aber wurden diese Toten zumindest amtlich registriert? Lohnt eine Vorsprache oder ein Anschreiben an ein Standesamt? Und wie ergiebig sind ggf. die zu erwartenden Informationen?

    Vielen Dank im Voraus.

    Grüße aus Lübeck

    Philipp
  • Joanna

    #2
    Hallo Philipp,

    das ist sicherlich sehr unterschiedlich. Die Angaben in den Seelenlisten oder der HOK wurden ja von den Verwandten, Bekannten, Freunden oder Mitbewohnern genannt.

    Wenn jemand vor Ort verstorben oder umgebracht wurde, kann es gut möglich sein, dass die Angaben in einem Sterbeeintrag des jeweiligen Standesamtes festgehalten wurden. Wenn Du weißt, in welchem Ort der Tod eingetreten ist, kann ja eine Anfrage bei einem Standesamt nichts schaden. In einer Sterburkunde aus Polen steht nichts anderes, als auch in einer Sterbeurkunde bei uns.

    Aber häufig waren die Verstorbenen ja in Lagern oder auf der Flucht oder bei Transporten zu Gefangenenlagern umgekommen. Da wird es dann schon sehr viel schwieriger, da man dazu dann den genauen Sterbeort kennen müsste - was in vielen Fällen überhaupt nicht möglich ist. Dann könnte man in dem entsprechendem Staatsarchiv anfragen, ob dazu Unterlagen vorliegen. Ob man allerdings in einem solchen Fall Auskunft bekommt, ist fraglich. Versuchen kann man natürlich alles. Aber selbst wenn es dazu Dokumente geben sollte, wird man nicht mehr als den Namen in Erfahrung bringen und den hast Du ja.

    Gruß Joanna

    Kommentar

    • Mariolla
      • 14.07.2009
      • 1696

      #3
      Hallo Philipp,
      in der Nachkriegszeit wurden natürlich auch in Polen die dort verbliebenen deutschen Bewohner standesamtlich registriert. Die Register wurden dann in polnisch verfasst.
      Eine Anfrage lohnt sich auf jeden Fall, ich besitze einige Kopien von Familienmitgliedern aus den Standesamtsregistern nach 1945.

      Sie waren allerdings nicht auf der Flucht, sondern sind in ihrem Ort/Dorf
      nach 1945 geblieben.

      Viel Glück und Grüße Mariolla
      Zuletzt geändert von Mariolla; 09.06.2012, 18:23.

      Kommentar

      • Joanna

        #4
        Hallo Mariolla,

        dass hatte ich in meinem ersten Absatz ja geschrieben.

        Gehört jemand in den zweiten Absatz, wurden noch lange nicht alle Personen beim StA registriert. Wie auch - wer sollte denn melden und wo. Die Aufseher wussten doch häufig gar nicht, wo die Gefangenen her kamen. Auf jeden Fall wird die Suche in diesesn Fällen sehr, sehr schwierig.

        Ich besitze auch einige Sterburkunden nach 1945, aber die Personen sind "normal" verstorben und nicht umgebracht worden.

        Aber natürlich sollte Philipp alles versuchen!

        Gruß Joanna

        Kommentar

        • uwe-tbb
          Erfahrener Benutzer
          • 06.07.2010
          • 2737

          #5
          Hallo Philipp,

          eine Tante von mir ist 1947 in Polen geboren und sie wurde als "Volksdeutsche" ganz normal im Standesamtregister eingetragen. Denke, dass die Personen auch in einem Standesamtregister des polnischen Staates verzeichnet sind.

          Eine Anfrage an das zuständige Standesamt wird Gewissheit bringen ob etwas vorhanden ist. Um welche Standesämter handelt es sich? Ich kann Dir die Adressen raussuchen. Manche Kirchenregister wurden sogar noch bis 1947 weitergeführt.

          Viele Grüße

          Uwe

          Kommentar

          • Philipp
            Erfahrener Benutzer
            • 19.07.2008
            • 841

            #6
            Hallo!

            Vielen Dank für die Antworten.

            Dann werde ich mich mal daran wagen.

            Es handelt sich bei den Verstorbenen um Personen, die nicht verschleppt wurden, sondern tatsächlich aus sonstigen Gründen, ich vermute mal aufgrund des Alters, Grundbesitzes oder der Ausweglosigkeit der Flucht, nicht geflohen sind, sondern vor der späteren Ausweisung der Mehrzahl der Verbliebenen in ihren Heimatorten umgekommen sind.

            Über die Ergebnisse folgt dann im Herbst eine Rückmeldung.

            @ Uwe
            Hinsichtlich des Standesamtes: Das müsste nach meinem Dafürhalten Swidwin sein - für den ehemaligen Standesamtsbezirk Schlenzig zumindest, der mir ja besonders am Herzen liegt.

            Lasse mich da aber gerne korrigieren.

            Grüße aus Lübeck

            Philipp

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