Copyright, Urheberrechte bei Büchern

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  • Luise
    Erfahrener Benutzer
    • 05.02.2007
    • 2419

    Copyright, Urheberrechte bei Büchern

    Mich jetzt wegen meiner Frage bitte nicht in der Luft zerreisen.

    Ich kenne das von Handarbeitsforen, dass da ganz streng auf das Copyright in Bezug auf Anleitungen auf Handarbeitsheften und -büchern geachtet wird, weil sonst recht drastische Strafen drohen. Nun geben wir hier aber auch Infos aus aktuellen Büchern weiter, die doch auch dem Copy unterliegen. Machen wir uns da nicht auch strafbar?

    Wie gesagt, bitte nicht böse sein, wenn ich das hier anfrage.
    Liebe Grüße von Luise
  • Joachim v. Roy
    • 01.04.2007
    • 792

    #2
    Copyright

    Hallo Luise,

    Ihre Frage ist durchaus berechtigt. Ich selbst versäume zum Beispiel nie, bei Zitaten aus Büchern die entsprechende Quelle anzugeben. Im übrigen würde ich nie eine Buchseite scannen und ins Netz stellen (was sich vor allem bei Wappenbüchern anbieten würde). Leider ist die Nichtbeachtung des Copyrights auch unter den "Ahnenforschern" weit verbreitet.


    Freundliche Grüße vom Rhein

    Kommentar

    • Alex71
      Erfahrener Benutzer
      • 18.04.2007
      • 615

      #3
      RE: Copyright

      Hallo,

      da hier keine Erwerbszwecke verfolgt werden, dürften Zitate mit Quellenangabe kein Problem darstellen.

      Viele Grüße
      Alexander

      Herkunft meiner Ahnen bei Google Maps

      Kommentar

      • Christian Benz
        Administrator
        • 30.03.2003
        • 2990

        #4
        RE: Copyright

        Hallo,

        zunächst eine begriffliche Anmerkung: Das (angloamerikanische) "Copyright" entspricht nicht exakt dem (deutschen) "Urheberrecht", daher sollte man sich besser mit dem Urheberrecht auseinandersetzen, nicht mit dem Copyright.

        Lese-Lektüre: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html

        Wenn das Buch älteren Datums ist, sollte man Abschnitt 7 "Dauer des Urheberrechts" zu Rate ziehen. Wichtigster Abschnitt:

        § 64. UrhG: Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.
        (Man beachte aber auch die folgenden §§ des Abschnittes.)

        Eine "Vervielfältigung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch" wird zwar nach § 53 eingeräumt, ist aber in dem Moment nicht mehr "privat" sobald die Inhalte öffentlich (z.B. in einem Webforum) verbreitet werden.

        Bezüglich öffentlicher "Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung" ist § 52 zu konsultieren. (Vermutlich wird man die privat betriebene Ahnenforschung aber ohnehin nicht als Forschung im Sinne der Wissenschaft betrachten, aber selbst dann wäre nach § 52a (4) eine "angemessen Vergütung zu zahlen".)

        Zitieren ist nach UrhG natürlich möglich, aber ein "komplettes Buch zu zitieren" ist dann vom Umfang her nicht mehr abgedeckt. Auf entsprechend saubere Quellenangabe ist dabei ebenfalls zu achten. Zu jedem Zitat muß auch immer die Quelle folgen. Siehe § 63.

        Wer genaueres zum UrhG wissen möchte sollte sich selbst ein Bild machen (oder einen Anwalt fragen): http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html Den ganzen Umfang des UrhG kann man schlecht mit ein paar Zitaten korrekt vermitteln.

        Wenn es sich um die Veröffentlichung von Archivgut handelt, sind neben dem Urheberrecht möglicherweise auch die Archivgesetze zu berücksichtigen

        Fazit: Wenn die Schutzfristen noch nicht abgelaufen sind, empfiehlt es sich den Urheber (vorher) um Erlaubnis zu ersuchen. Vorsicht: Urheberrechte können auch dann gegeben sein, wenn im Buch nicht explizit darauf hingewiesen wird.

        Alles ohne Gewähr.

        Gruß,
        Chris

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        • Luise
          Erfahrener Benutzer
          • 05.02.2007
          • 2419

          #5
          RE: Copyright

          Hallo Christian,
          und wie steht es mit den Adress- und Einwohnerbüchern, die wir hier veröffentlichen? Ich habe ja nun mit dem Erfurter von 1882 begonnen, der komplette Buchstabe A ist schon hier im Forum. Klar, das Buch ist älter als 100 Jahre, aber ist es da nun als Archivsache anzusehen? Die Abschrift ist ja praktisch ein völliges Buchzitat.

          Nicht schimpfen, dass ich noch mal genauer frage
          Liebe Grüße von Luise

          Kommentar

          • Hintiberi
            Erfahrener Benutzer
            • 26.09.2006
            • 1092

            #6
            Muß ich nun jedesmal, wenn ich bspw. "mehr Licht" schreibe, angeben, daß es sich hier um ein Goethe-Zitat handelt?!
            Ich will gar nicht wissen, wie oft ich das schon gesagt habe, ohne daran zu denken, und früher sogar ohne zu wissen, daß es von Goethe stammte...
            Ich kann mir doch nicht von jedem Hans und Kunz merken, wer was wann irgendwo zu irgendwen sagte oder schrieb... (bei "mehr Licht" weiß ich's nur grad zufällig).

            Vielleicht kann Christian ja noch etwas mehr Licht (Zitat: Goethe) ins Dunkle bringen...

            Viele Grüße
            -Jens
            Meine Ahnen
            http://img.photobucket.com/albums/v29/MrMagoo/K.jpg
            www.gencircles.com/users/hintiberi/17"

            Kommentar

            • Christian Benz
              Administrator
              • 30.03.2003
              • 2990

              #7
              RE: Copyright

              Hallo,

              wie steht es mit den Adress- und Einwohnerbüchern
              Zitat aus dem GenWiki: http://wiki-de.genealogy.net/Urheber...essb.C3.BCcher

              Soweit es sich um "amtliche Adressbücher" handelt (ein amtliches Werk, dessen Ersteller eine öffentliche Stelle ist), ist deren Verwertung bereits nach § 5 Abs. 2 UrhG zulässig.

              Ansonsten gilt, dass Adressbücher, Telefonbücher und ähnliche Verzeichnisse in der Regel keinen (!) urheberechtlichen Schutz genießen, weil es sich nicht um persönlich geistige Schöpfungen im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG handelt, bzw. es an der für den Schutz von Sammelwerken im Sinne des § 4 UrhG erforderlichen "Gestaltungshöhe" fehlt; sie sind aber seit dem 01.01.1998 im Regelfall als Datenbank (§ 87a UrhG) geschützt (vgl. dazu BGH NJW 1999, 2898 ff. – "Tele-Info-CD").

              Die Schutzdauer des Rechts des Datenbankherstellers beträgt 15 Jahre (§ 87d UrhG). Für grundlegend aktualisierte (wirkliche) Datenbanken beginnt die Schutzfrist mit jeder grundlegenden Aktualisierung neu zu laufen. Ältere Datenbanken (ab 1983) werden von §§ 87a ff. UrhG mit umfaßt. Ihre Schutzfrist endet einheitlich am 31.12.2012 (§ 137g Abs. 2 UrhG).

              Umstritten ist, ob nach dem 31.12.1997 erschienene "amtliche Adressbücher" in den Anwendungsbereich des § 5 Abs. 2 UrhG fallen oder ebenfalls den Schutz als Datenbank genießen. Über diese Frage wird demnächst der EuGH zu befinden haben.

              Daraus folgt, dass für Adressbücher, Telefonbücher und ähnliche Verzeichnisse, die in Zeiten vor (!) 1983 als Printversion erschienen sind, keinerlei Schutzrechte mehr zu beachten sind.

              Kommentar

              • Christian Benz
                Administrator
                • 30.03.2003
                • 2990

                #8
                Hallo,

                wenn ich bspw. "mehr Licht" schreibe, angeben, daß es sich hier um ein Goethe-Zitat handelt?!
                Bin ja selbst nur Laie auf dem Gebiet, aber ich gehe davon aus, dass man bei zwei Wörtern noch nicht von ausreichender "geistiger Schöpfungshöhe" ausgehen kann. Wäre das anders, dürfte man wahrscheinlich den Mund erst gar nicht mehr aufmachen, weil die meisten Wörter des allgemeinen Sprachgebrauchs schon mal von großen Dichtern und Denkern benutzt wurden, bzw. in Wörterbüchern abgedruckt sind.
                Da Goethe schon 1832 starb, ist die Frist von 70 Jahren aber ohnehin schon abgelaufen.



                Gruß,
                Chris

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                • Hintiberi
                  Erfahrener Benutzer
                  • 26.09.2006
                  • 1092

                  #9
                  Original von Christian Benz
                  ...ich gehe davon aus, dass man bei zwei Wörtern noch nicht von ausreichender "geistiger Schöpfungshöhe" ausgehen kann. ...
                  Bezogen auf mich oder auf Goethe???


                  Gegenüber der geschriebenen Sprache hat die gesprochene ja hier den 'Nachteil', daß sie gar nicht lange genug gespeichert wird, als daß man stets beweisen könnte, was jemand irgendwann mal irgendwo "gesagt" hat.

                  Demnach dürfte man wirklich gar nichts mehr ungeschoren aussprechen, da ich recht sicher bin, daß beinahe jedes Wort schonmal irgendwann von irgendwem gesprochen wurde.

                  Vermutlich kann man solche Urheberangelegenheiten ad absurdum (sicher acuh ein Zitat) führen. Wie sieht's denn da bei allgemein bekannten Sprüchen auch, solche die beginnen mit "Der Volksmund sagt..." - da müßte man bei diesen Weisheiten ja auch jedesmal angeben "Zitat: Volksmund". Na hoffentlich nimmt sich der Volksmund keinen Anwalt, falls ich's mal vergessen sollte, ihn als Quelle anzgeben...

                  Viele Grüße
                  -Jens
                  Meine Ahnen
                  http://img.photobucket.com/albums/v29/MrMagoo/K.jpg
                  www.gencircles.com/users/hintiberi/17"

                  Kommentar

                  • Christian Benz
                    Administrator
                    • 30.03.2003
                    • 2990

                    #10
                    Hallo,

                    Bezogen auf mich oder auf Goethe???
                    Oh, also dass man das auch abwertend verstehen kann, habe ich beim Schreiben gar nicht bedacht. Sollte natürlich nur im juristischen Sinne gemeint sein.

                    Demnach dürfte man wirklich gar nichts mehr ungeschoren aussprechen, da ich recht sicher bin, daß beinahe jedes Wort schonmal irgendwann von irgendwem gesprochen wurde.
                    Durch das Urheberrecht werden "Werke" geschützt. Werke im Sinne des Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen. (Was immer man genau darunter verstehen mag.) Sind allgemein bekannte Sprüche überhaupt solche "Werke"?! Wenn überhaupt dann würde man bei solchen anonymen Werken (Volksweisheiten) vermutlich eine Frist von 70 Jahren nach der Veröffentlichung (§ 66) ansetzen. Die Frage ist aber sicherlich nicht immer einfach und pauschal zu beantworten. http://de.wikipedia.org/wiki/Kleine_M%C3%BCnze Kurze Sprüche (z.B. Werbeslogan, Songtext) können durchaus dann eben doch wieder geschützt sein - oder auch nicht. Da soll sich noch einer auskennen.


                    Alles in allem ein nicht unproblematisches Rechtsgebiet. Es hat schon seinen Grund, warum sich sogar Anwälte um eine verbindliche Auskunft drücken, wenn das UrhG nicht zu deren Fachgebiet gehört.

                    Gruß,
                    Chris

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                    • gesip
                      Erfahrener Benutzer
                      • 29.10.2008
                      • 254

                      #11
                      Auszug aus einem Buch

                      Hallo Chris,

                      wenn in einem Buch steht: "Auszüge werden nur mit Angabe des Verfassers und Titel des Buches gestattet".
                      Kann ich in diesem Fall Seiten abfotografieren und weitergeben?

                      Gruß Georg
                      Magyarpolany/Veszprem: Pfeif(f)er, Feifer, Faifer, Königbauer, Koch, Les(c)kovit(c)s, Mad(e)l, Paitl, Paierl, Paulics, Riegler, Ruisch, Stenger,Trieb(e)l

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                      • Hina
                        Erfahrener Benutzer
                        • 03.03.2007
                        • 4700

                        #12
                        Hallo Georg,

                        einen Urheberrechtsvermerk braucht eigentlich niemand in sein Buch zu setzen, denn das Urheberrecht ist geltendes Recht und gilt somit grundsätzlich für alle schöpferischen Werke. Wie bereits schon in diesem Thread geschrieben, gilt das Urheberrecht natürlich nur für den öffentlichen Bereich, z.B. Internet, Printprodukte usw. Was Du also auf ganz privater Ebene mit dem Buch anstellst, tangiert das Gesetz nicht.

                        Der Eintrag des Autors betrifft das Zitatrecht, das er generell einräumt.

                        Ansonsten ist es nämlich ein großer Irrtum, dass viele meinen, wenn sie mit Quellenangabe (selten ist sie wirklich vollständig) zitieren, wären sie auf der sicheren Seite. Ungenehmigte Zitate sind jedoch Verstöße gegen das Urheberrecht mit Ausnahme § 51 UrhG. Zitate sind nur für eigenständige wissenschaftliche Werke, Sprachwerke und Musikwerke erlaubt und auch nur im Rahmen des angeführten Paragraphen. Für alles andere muss die Genehmigung des Autors eingeholt werden. Eine Quellenangabe setzt diesen Paragraphen nicht außer Kraft.

                        Viele Grüße
                        Hina
                        "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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                        • Uli
                          Erfahrener Benutzer
                          • 15.10.2006
                          • 154

                          #13
                          Neben dem Urheberrecht gibt es auch noch ein Verbreitungsrecht. Ein Autor gibt sein Werk an einen Verlag und überlässt ihm dafür das Recht der Verbreitung. Wichtig ist dies zum Beispiel auch bei Duden. Wo man sich nicht sicher sein kann wie es hier mit dem Urheberrecht genau aussieht da ja die Wortschöpfungen an sich ja keine Eigenleistung des Verlages sind, im Gegensatz zu der Zusammenstellung des Werkes. Was hier aber greift ist das Verbreitungsrecht an den Werken des Verlages.

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                          • Hina
                            Erfahrener Benutzer
                            • 03.03.2007
                            • 4700

                            #14
                            Das Verbreitungsrecht z.B. des Verlages bezieht sich allerdings auf das Werk als solches und das auch nur in der im Verlagsvertrag definierten Form. Der Verlag hätte nichtmal, wenn es nicht im Vertrag vom Autor ausdrücklich erlaubt wurde, das Recht, das Werk CD-Form zu verbreiten. Das hat also mit dem Zitatrecht nichts zu tun. Der Duden ist aber genauso wie alle anderen Werke urheberrechtlich geschützt, denn am Duden saßen ebenso wie an anderen Werken Autoren. Es geht ja nicht um die einzelnen Worte selbst, die können ohnehin nicht geschützt werden, sondern um die schöpferische Leistung am Duden und die ist mit der Zusammenstellung und der Erklärung der dort eingetragenen Worte gegeben. Es ist also auch aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet, den Duden ungenehmigt zu kopieren oder abzuschreiben und zu veröffentlichen.
                            Mit eigenen Worten kann man allerdings auch ungeschoren öffentlich erklären, was ein Haus oder ein Strumpf ist, selbst wenn man dazu einige Worte, die auch im Duden zu finden sind, benutzen muß .
                            Viele Grüße
                            Hina
                            "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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                            • Hina
                              Erfahrener Benutzer
                              • 03.03.2007
                              • 4700

                              #15
                              Zitat von Christian Benz Beitrag anzeigen
                              Es hat schon seinen Grund, warum sich sogar Anwälte um eine verbindliche Auskunft drücken, wenn das UrhG nicht zu deren Fachgebiet gehört.
                              Das glaube ich gerne. Ich durfte mich damit auch in meiner Ausbildung und in meinem Beruf reichlich rumplagen. Ich bin ja, wie einige hier wissen, viele Jahre im deutschen Wissenschaftsbereich Verlagsfrau, auch Verlegerin, gewesen. Wir haben so üble Konstrukte vorgelegt bekommen, die wir auseinanderklamüsern mussten, bis der letzte von uns gestreikt hat. Aber in den Grundzügen ist das Urheberrecht dennoch nicht so kompliziert, wie viele meinen, wenn man sich an die wichtigsten Regeln hält. Kurzfassung: Ich soll nicht klauen, auch nicht das, was andere gedacht und zu Papier oder ins Internet gebracht haben, mit Ausnahme, ich bin Wissenschaftler und weiß, was ich tue, es ist etwa 100 Jahre alt, falls ich die Lebensdaten des Autors nicht kenne oder ich habe den Autor gefragt. Dann bin ich bei allem wirklich auf der sicheren Seite. Alles andere wird dann einfach nur für den Laien kompliziert und er sollte sich vor solchen Experimenten der Auslegung des Urheberrechts lieber in Acht nehmen.
                              Ich bin mal gefragt worden, wie es mit den Zitaten hier im Forum aussieht. Ja, auch die unterliegen dem Urheberrecht, wenn sie eine gewisse schöpferische Höhe darstellen . Wer also etwas dagegen hat, dass er hier zitiert wird, kann den Zitierer auffordern, das zu unterlassen und das Zitat zu entfernen. Ich hoffe doch aber, solche Leute gehören hier nicht zu der Gemeinschaft .
                              Viele Grüße
                              Hina
                              "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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