Wann wird jemand für tot erklärt?

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  • animei
    Erfahrener Benutzer
    • 15.11.2007
    • 9250

    Wann wird jemand für tot erklärt?

    Hallo,

    eine Schwester meines Großvaters ist nach Amerika ausgewandert und hat 1888 in Manhattan geheiratet. Laut einem Schreiben (ich weiß im Moment leider nicht, von wem es ausgestellt wurde) soll sie 1936 für tot erklärt werden.

    Nun habe ich hier im Forum gerade vom Brand der 'General Slocum' gelesen, und da kam mir der Gedanke, dass sie evtl. ein Opfer dieser Katastrophe gewesen sein könnte.

    Wäre das möglich, dass sie dann erst 32 Jahre später für tot erklärt wird? Wovon hängt das ab?

    Gibt es eine gewisse Frist, die verstreichen muss, hängt es vom Alter der Person ab, oder davon, wann die Familie den Antrag stellt?

    Gibt es eigentlich eine Liste von den Personen, die nicht gefunden wurden?

    Gruß
    animei
    Gruß
    Anita
  • Marlies

    #2
    RE: Wann wird jemand für tot erklärt?

    Hallo animei,

    meines Wissens stellt die Familie den Antrag. (u.a. auch deswegen, um an evtl. vorhandende Rechte zu kommen, z.B. Rentenzahlung oder Erbe)

    Gruß Marlies

    Kommentar

    • Gerda
      Erfahrener Benutzer
      • 22.07.2004
      • 129

      #3
      Hallo animei,

      natürlich kann man jemanden auch noch nach 32 Jahren für tot erklären lassen. Das ist hier in Deutschland sicherlich oft mit vermissten Soldaten geschehen.

      Wenn deine gesuchte Person in den USA vermisst war, solltest du den dortigen Suchdienst (vielleicht auch Rotes Kreuz) herausfinden und dort nachfragen.

      Wurde sie in Deutschland für tot erklärt gibt es beim Standesamt I in Berlin die Urkunde.

      Gruß
      Gerda

      Kommentar

      • animei
        Erfahrener Benutzer
        • 15.11.2007
        • 9250

        #4
        Hallo Marlies, hallo Gerda,

        danke für Eure Antworten.

        Hab jetzt das Schreiben gefunden, es ist vom Amtsgericht, das für den Geburtsort der Großtante zuständig ist. Wie es scheint, hat Marlies recht, es geht bei solchen "Aufgebotsverfahren" meistens um
        Erbangelegenheiten.

        Dass man jemanden auch nach so langer Zeit für tot erklären lassen kann, war mir schon klar. Nur, falls die Großtante tatsächlich bei diesem Schiffsunglück ums Leben gekommen wäre, was ich ja nicht weiß, würde es mich wundern, dass man so lange gewartet hat.

        Oder muss man so lange warten, bis man sicher davon ausgehen kann, dass die Person auch unter "normalen" Umständen nicht mehr am Leben wäre?

        Würde ich bei o. g. Amtsgericht Auskunft über diesen Fall bekommen?

        Gruß
        animei
        Gruß
        Anita

        Kommentar

        • Gerda
          Erfahrener Benutzer
          • 22.07.2004
          • 129

          #5
          Hallo animei,

          ein Grund für das lange Warten könnte gewesen sein, dass man hoffte, die vermisste Person lebt doch noch. Ein anderer, dass es bisangkeinen Grund gab, sie für tot erklären zu lassen.


          In Deutschland ist es so, dass, wenn ein Suchantrag gestellt wurde, die Suche trotz einer Todeserklärung weiterläuft. Eine Todeserklärung heißt ja nicht zwingend, dass die vermisste Person tatsächlich tot ist.

          Die Akte über die Todeserklärungsverfahren wird sicherlich nicht mehr beim Amtsgericht sein, da die Aufbewahrungsfrist (30 Jahre) abgelaufen ist. Du müsste dann beim zuständigen Landesarchiv forschen.

          Viele Grüße
          Gerda

          Kommentar

          • seya

            #6
            Hallo....

            Ich habe so einen ähnlichen Fall in der Familie. Mein Urgroßvater ist im Krieg verschollen. Sein letzter Brief von ihm war von kurz nach dem Krieg. (Also muss er den Krieg überlebt haben.) Trotzdem kam er nie zurück. Meine Urgroßmutter hat immer gehofft dass er irgendwann zurückkehrt. Deswegen hat sie ihn erst Jahrzente später für tot erklären lassen.

            Grüße
            Ruben

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            • Nati
              Benutzer
              • 30.11.2007
              • 7

              #7
              Hallo,

              bei mir ebenfalls. Der Bruder meiner Oma ist im Krieg verschollen; nach der Übersiedlung in die BRD ließ meine Oma ihren Bruder 1978 für tot erklären. Es ging aber weniger um eine Erbangelegenheit, vielmehr um die "Gewißheit", daß er tot sei, damit sie es für sich nach Jahren der Hoffnung, er käme wieder, abschließen konnte.
              LG, Nati

              Kommentar

              • helibo
                Erfahrener Benutzer
                • 10.12.2006
                • 106

                #8
                Familiengeschichte und die Todeserklärung

                In den 50er Jahren reichte eine "Eidesstattliche Heimkehrer- Erklärung" um
                den Tod eines Soldaten zu beurkunden.

                Leider konnte meine Schwiegermutter nie verstehen, warum der Tote später noch einen Brief geschrieben hat, und daran ist sie auch seelisch zerbrochen.

                Der Heimkehrer, wir meine jetzigen Nachforschungen ergeben haben, hat sich geirrt. Der Tote war erst einen Monat später in einer anderen Gegend gefallen.

                Ich möchte nicht wissen, wie viele Heimkehrer-Erklärungen damals falsch abgegeben wurden.

                Viele Grüße
                Helga


                Mein größter Wunsch:
                Vielleicht ein Familienbuch schreiben, bloß wo und wann fängt man an, wenn immer etwas Neues an Daten dazu kommt.

                Kommentar

                • hermie
                  Erfahrener Benutzer
                  • 09.10.2007
                  • 1105

                  #9
                  RE: Familiengeschichte und die Todeserklärung

                  Guten Abend,

                  bei mir in der Familie war es ähnlich.
                  Der Sohn meines Urgroßvaters (sein erstgeborener geb. 1905) ist aus dem 2. Weltkrieg nicht zurückgekehrt (war wohl in Rußland so viel wie ich weiß) und galt erst als verschollen weil man sich nicht sicher war ob er gefallen oder in Gefangenschaft geraten ist. Jedenfalls, hat man erst bis 1949 gewartet und es das 1. Mal beim Amtsgericht vermerkt. Vielleicht haben die auch gesagt man möge noch warten. Es sind ja immer wieder Soldaten heimgekehrt. Ich weiß es nicht.
                  Dann wurde er 1952 offiziell für tot erklärt was auch aus den Akten hervorgeht. Andere Gründe wie Erbschaftssachen oder ähnliches sind mir nicht bekannt. Fragen kann ich ja keinen mehr. Meine Urgroßmutter und seine Frau denke ich, wollten wohl dadurch Gewißheit haben und mit dem Thema abschließen das ihr Sohn bzw. Ehemann tatsächlich tot ist und man endlich zum normalen Leben zurückkehren kann.

                  Schöne Grüße Hermie
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                  • animei
                    Erfahrener Benutzer
                    • 15.11.2007
                    • 9250

                    #10
                    RE: Familiengeschichte und die Todeserklärung

                    Hallo,

                    danke Euch allen für Eure Antworten.

                    Hallo Gerda,

                    ja, ich denke auch, man hat vielleicht gehofft, dass sie doch noch wieder auftaucht. Und falls der Ehemann nicht die Absicht hatte, nochmal zu heiraten, war es wohl auch nicht nötig, den Antrag zu stellen.

                    Ich werde mich auf jeden Fall ans Landesarchiv wenden, mal sehen, ob ich Auskunft bekomme.

                    Gruß
                    animei
                    Gruß
                    Anita

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