Mindestens 5 uneheliche Kinder - Wie das denn?

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  • puuscheule
    Erfahrener Benutzer
    • 07.01.2011
    • 413

    #16
    Hallo,

    meine Alt-Mutter war auch unehelich.
    Ihre Mutter war evangelisch. Sie wurde aber vom katholischen Pfarrer getauft. Sie hat dann wieder evangelisch geheiratet.

    Die Kirchenbücher, die ich bisher gesehen habe (Riesengebirge und Gleiwitz) haben bei einer Geburt immer vermerkt, ob diese ehelich oder unehlich war.
    Wurde ein Kind legitimiert, dann gab es einen entsprechenden Vermerk.

    Gruß,
    Cornelia
    Gruß, Puuscheule

    Auf der Spurensuche?
    Trautenau, Kólin,
    Gleiwitz,
    Munkatsch - Munkács - Mukačevo - Mukatschewe - Мукачеве

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    • gabyde
      Erfahrener Benutzer
      • 24.12.2010
      • 501

      #17
      Die meisten unehelichen Kinder, die ich gefunden habe, resultierten auch aus der Unmöglichkeit, heiraten zu können/zu dürfen.
      Da gab es z.B. die Fälle, wo der Mann erst heiraten durfte, nachdem er z.B. den Meistertitel erworben hatte oder wenn der Dienstherr sein Einverständnis gab.
      Wirtschaftliche Not war - wie Karin auch schon schrieb - ein ebenfalls häufiger Grund. Ich will nicht wissen, wie oft die Eltern einfach nicht in der Lage waren, z.B. die Mitgift für ihre Tochter aufzubringen und die Eltern des Bräutigams in spe schlichtweg die Ehe ablehnten. Und solange die beiden nicht "großjährig" waren (die Grenze war ja auch mal bei 24 Jahren), ging nichts ohne die Einwilligung der Eltern.
      Und dann haben wir noch die Dienstmägde, über deren Schwangerschaftsrisiko schon in einem anderen Thread diskutiert wird...

      Interessanterweise habe ich voreheliche Kinder vor allem in evangelischen Familien, während in katholischen die geschwängerten Dienstmägde überwiegen. Aber das kann auch Zufall sein.

      LG
      Gaby
      Litauen: NASSUT / BATRAM - Liebenscheid/LDK: BRANDENBURGER - Wagenfeld: CORDING - Sonnborn: MOEBBECK / ZIELES - Sprockhövel: NIEDERSTE BERG / DOTBRUCH - Lintorf/Angermund: HUCKLENBRUCH / RASPEL - Motzlar: FÜRST / DERWORT - Sauerland: WORM / NAGEL - Italien (Provinz Belluno): MARES
      http://www.alteltern.de/
      http://www.ahnekdoten.de/

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      • gudrun
        Erfahrener Benutzer
        • 30.01.2006
        • 3266

        #18
        Hallo,

        uneheliche Kinder wurden genau so getauft, wie eheliche. Der Pfarrer hat sich nur manchmal das Recht rausgenommen und den Kindern einen Namen verpaßt, manchmal
        den Namen des Geburtstages, den Namenstag. Natürlich wurde die uneheliche Geburt
        extra vermerkt.
        Mein unehelich geborener Urgroßvater hatte den Zweitnamen Nepumuk, genannt wurde
        er Johann. Der andere Urgroßvater war der Karl Borromäus. Der Zweitnamen konnten
        nicht vom Taufpaten stammen. Beim Karl Borromäus war ein Nikolaus der Taufpate.

        Viele Grüße
        Gudrun

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        • anika
          Erfahrener Benutzer
          • 08.09.2008
          • 2612

          #19
          Mindestens 5 uneheliche Kinder - Wie das denn? Auf Thema antworten

          Hallo
          Sollte man sich zu der Frage nicht mal erst die Frage stellen wer durfte in der Zeit heiraten?
          War die Familien-Grundversorgung gesichert? Konnte der Knecht die Magd und sein Kind versorgen?
          Waren nicht die Dienstherren für ihre Angestellten verantwortlich?
          Wenn eine Magd ein uneheliches Kind bekam war ja zu erst mal ihr Dienstherr in
          der Pflicht, das heißt aber nicht das er der Vater war sondern nur das er die Verantwortung über sie hatte.
          Man kann ja die Lebensweisen nicht in unser Zeitalter verlegen,

          anika
          Ahnenforschung bildet

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          • sternap
            Erfahrener Benutzer
            • 25.04.2011
            • 4070

            #20
            ein freiherr und offizier, er hatte sich mit der familie aufs land zurückgezogen, war witwer geworden. die cousine seiner frau zeigte sich bereit, ihn zu heiraten und die kinder zu versorgen. es zog sich lange hin, bis er von den behörden eine erlaubnis zum heiraten bekam, weil seine frau kein vermögen, sondern als ehemalige bedienstete eines fürstenhauses nur eine rente bekam. offizieren war eine heirat nur gestattet, wenn seitens der frau mitgift zur versorgung der kinder vorhanden wäre, falls er stürbe.
            viel länger zögerte aber die kirche mit der erteilung des ersehnten papieres.
            der freiherr musste ein grösseres grundstück im ort zur errichtung eines pfarrhofes und einer kirche spenden, um endlich heiraten zu dürfen.
            die wirtschaftliche grundlage seines gutes war in der folge durch die fehlende anbindung an den ort gebrochen, ihm blieb nur ein haus mit feldern abseits in der einöde.
            mitte 19.jhdt, oberösterreich
            freundliche grüße
            sternap
            ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
            wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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            • gki
              Erfahrener Benutzer
              • 18.01.2012
              • 5083

              #21
              Zitat von gudrun Beitrag anzeigen
              uneheliche Kinder wurden genau so getauft, wie eheliche.
              Genau

              Der Pfarrer hat sich nur manchmal das Recht rausgenommen und den Kindern einen Namen verpaßt,
              Woher willst Du das heute noch wissen?

              manchmal
              den Namen des Geburtstages, den Namenstag.
              Das war katholischerseits die übliche Strategie bei Namensvergabe. Unehelich oder nicht.

              Natürlich wurde die uneheliche Geburt
              extra vermerkt.
              Klar.

              Mein unehelich geborener Urgroßvater hatte den Zweitnamen Nepumuk, genannt wurde
              er Johann. Der andere Urgroßvater war der Karl Borromäus. Der Zweitnamen konnten
              nicht vom Taufpaten stammen. Beim Karl Borromäus war ein Nikolaus der Taufpate.
              Wenn wir immer noch über katholische Taufen reden (und bei den Namen nehme ich das mal an): Die Kinder nach den Paten zu nennen war eher unüblich. Spätestens beim zweiten Kind hätte das ja auch zu Problemen führen können, da es üblich war daß die Kinder einer Familie immer dieselben Paten hatten (Frau und Mann einer anderen Familie).(*)


              "Johann Nepomuk" und "Karl Borromäus" sind eigentlich auch nicht zwei Namen, sondern eine feste Verbindung:





              Im wesentlichen zeigt der "Zweitname" hier nur an, welcher Heilige genau gemeint ist, bei Johann in diesem Fall also nicht zB der Täufer oder der Evangelist.

              Anderes Beispiel: http://de.wikipedia.org/wiki/Francisco_de_Xavier

              (Franz Xaver, also nicht Franz von Assisi)

              (*) Meine Erkenntnisse beziehen sich strenggenommen nur auf Niederbayern/Passau, das kann in anderen katholischen Gegenden auch anders gewesen sein.
              Gruß
              gki

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              • rocco
                Erfahrener Benutzer
                • 21.12.2009
                • 739

                #22
                Zitat von gki Beitrag anzeigen
                Wenn wir immer noch über katholische Taufen reden (und bei den Namen nehme ich das mal an): Die Kinder nach den Paten zu nennen war eher unüblich. Spätestens beim zweiten Kind hätte das ja auch zu Problemen führen können, da es üblich war daß die Kinder einer Familie immer dieselben Paten hatten (Frau und Mann einer anderen Familie).(*)
                Meine Erkenntnisse beziehen sich strengenommen auf Niederbayern/Passau, das kann in anderen katholischen Gegenden auch anders gewesen sein.
                So ist dem. Im katholischen Raum Fulda war es bis mindestens 1830 absolut üblich, dem Kind den Namen des Taufpaten zu geben.

                Deswegen gab es ja so erschreckend viele Johannes´, Annas und Margarethas, was einen bei der Suche immer wieder wahnsinnig werden lässt.

                VG

                Rocco
                "Wish I didn't have to see now what back then I didn't see" Tobias Sammet (Avantasia)

                Kommentar

                • gki
                  Erfahrener Benutzer
                  • 18.01.2012
                  • 5083

                  #23
                  Zitat von rocco Beitrag anzeigen
                  So ist dem. Im katholischen Raum Fulda war es bis mindestens 1830 absolut üblich, dem Kind den Namen des Taufpaten zu geben.
                  Gut zu wissen, danke! Und bei jeder Taufe war es dann ein anderer Taufpate?

                  Deswegen gab es ja so erschreckend viele Johannes´, Annas und Margarethas, was einen bei der Suche immer wieder wahnsinnig werden lässt.
                  Das ist in Niederbayern leider nicht so viel anders.
                  Es gab eben Heilige die populärer waren als andere, bzw zB bei Johann eben mehrere verschiedene Johanns.
                  Gruß
                  gki

                  Kommentar

                  • rocco
                    Erfahrener Benutzer
                    • 21.12.2009
                    • 739

                    #24
                    Zitat von gki Beitrag anzeigen
                    Und bei jeder Taufe war es dann ein anderer Taufpate?
                    Hallo gki,

                    wir entfernen uns zwar vom eigentlichen Thema, auf Deine Frage möchte ich trotzdem antworten, wenn auch mit einem Fragezeichen .



                    Die Einträge geben oft nicht viel her, meist wird (siehe Beispiel) der Name des Kindes gar nicht genannt und man erfährt ihn erst über den Namen des Taufpaten. Wenn aber (dem Beispiel folgend) dort steht: "aus der heiligen Taufe hat sie genommen dem Johann Müller seine Tochter mit Namen Anna".
                    Woher kann man genau wissen, dass bei der nächsten Taufe mit der gleichen Patin dieselbe auch gemeint ist ?

                    Grundsätzlich würde ich Deine Frage jedoch bejahen.

                    VG

                    Rocco
                    "Wish I didn't have to see now what back then I didn't see" Tobias Sammet (Avantasia)

                    Kommentar

                    • Mechthild

                      #25
                      Zitat von rocco Beitrag anzeigen
                      wir entfernen uns zwar vom eigentlichen Thema,
                      Hallo rocco und gki,

                      .... dann macht doch ein neues Thema auf:
                      In welchen Gegenden war es üblich, dem Täufling den Vornamen der Eltern/Großeltern, den Vornamen des Paten oder Vornamen des Tagesheiligen zu geben.

                      Sonnige Grüße
                      Mechthild

                      Kommentar

                      • gki
                        Erfahrener Benutzer
                        • 18.01.2012
                        • 5083

                        #26
                        Ich hab das mal gemacht: http://forum.ahnenforschung.net/showthread.php?t=67021
                        Gruß
                        gki

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                        • Genea_Oberbayern
                          Erfahrener Benutzer
                          • 13.01.2013
                          • 119

                          #27
                          In meiner Familie tauchen auch eine Reihe unehelicher Kinder auf.

                          Das scheint in offiziellen Dokumenten gerne auch mal vertuscht worden zu sein.

                          Zwei Beispiele hierzu:

                          1) In der standesamtlichen Heiratsurkunde einer Ahnin gibt wird der Stiefvater als Vater angegeben; im Heiratseintrag im Kirchenbuch steht ihr leiblicher Vater .

                          2) Ein etwas komplizierterer Fall:

                          Ahnin K.V. (*1862) hat (mindestens) zwei uneheliche Kinder, *1885 und *1888, die ihren Nachnamen tragen.
                          K.V. bekommt noch zwei uneheliche Kinder von R.R. (*1880), *1900 und *1901.
                          Später heiratet sie R.R.. Die ersten beiden Kinder tragen ihren Nachnamen (V), die letzten beiden tragen den des Ehemanns (R).

                          In zwei Dokumenten der Söhne ist unter den Eltern vermerkt: "R. und K.V. geborene R." Geburtsname und angeheirateter Name sind also so vertauscht, dass die Unehelichkeit nicht auffällt.
                          Pikant ist an dieser Geschichte, dass der spätere Ehemann nicht nur 18 (!) Jahre jünger ist als die Mutter, sondern auch nur 5 bzw. 8 Jahre älter als die ersten Söhne...

                          Kommentar

                          • Genea_Oberbayern
                            Erfahrener Benutzer
                            • 13.01.2013
                            • 119

                            #28
                            Der Fall, der mich aber sehr interessiert, ist der einer Ahnin, die vier uneheliche Kinder mit ein und demselben Mann hat. Dieser hat die Vaterschaft von dreien auch bei Gericht anerkannt - so steht es zumindest im Kirchenbuch; bei einem ist nur der Name der Vaters angegeben nebst "ut mater aperit", also "laut Mutter".

                            Die Geburten fanden zwischen 1860 und 1866 statt.

                            Später heiratet die Mutter übrigens einen anderen Mann (obwohl der Kindsvater der ersten Kinder noch lebt) und bekommt mit dem dann noch ein eheliches Kind.

                            Der Stiefvater ist Trauzeuge beim einzigen überlebenden unehelichen Sohn; die ersten Taufpaten der Kinder dieses Sohnes stammen aber aus der Familie des leiblichen Vaters. Entspannte Verhältnisse, scheint es mir.

                            Meine Frage bezieht sich auf die Vaterschaftsanerkennungen - erst einmal verstehe ich die im Kirchenbuch benutzten Abkürzungen nicht - da steht etwas wie "sat. jud." im Text, wobei ich annehme, dass "jud." irgendwie mit "judex"/"judicare" zu tun hat..., und zum anderen frage ich mich, wie man das deuten kann.

                            Hat jemand Erfahrung mit Vaterschaftsanerkennungen in der Mitte des 19. Jahrhunderts?

                            Welche Auswirkungen hatte das?
                            Hat der Vater gar Unterhalt gezahlt?
                            Und wo kann ich die Unterlagen dazu anfordern?

                            Ach und noch eine Frage: ich habe gelesen, dass ledige Mütter die elterliche Gewalt bis 1950 (Ost) bzw. 1970 (West) nicht innehatten. Davor soll es zunächst Vormünder in der Familie gegeben haben, bevor später die Amtsvormundschaft eingeführt wurde. Hat jemand schon Erfahrung im Anfordern der Vormundschaftsunterlagen?
                            Zuletzt geändert von Genea_Oberbayern; 14.01.2013, 03:10.

                            Kommentar

                            • Asphaltblume
                              Erfahrener Benutzer
                              • 04.09.2012
                              • 1501

                              #29
                              Wenn die Mutter in einigermaßen sicheren Verhältnissen lebte und "zuverlässig" war, hat sie zumindest nach dem 2. Weltkrieg auch die Vormundschaft für ihr uneheliches Kind bekommen können, in Berlin war es wohl sogar üblich.
                              Gruß Asphaltblume

                              Kommentar

                              • Brigitte Bernstein
                                Erfahrener Benutzer
                                • 02.08.2010
                                • 615

                                #30
                                Hallo
                                Mein Urgroßvater wurde 1874 unehelich geboren und auch getauft. Doch es stand sogar noch in der Geburtsmatrike seiner Enkelin, dass deren Mutter die Tochter des unehelichen Vater seiner Mutter Amalia Staude diese aber eheliche Tochter des....war. In der Zeit zirka 1820- 1848 wurden gar Brautprüfungen durchgeführt. Wer keine Familie ernähren konnte, durfte nicht heiraten. Ich habe auch Familien welche erst nach dem dritten Kind heirateten, weil der Mann dann endlich nachweisen konnte, dass er die Frau versorgen konnte. Man muss bedenken, dass diese Menschen noch Leibeigene waren und nur dann heiraten durften wenn es der Fürst erlaubte. Noch schlimmer wurde es, wenn sie zwei verschiedenen Fürstenhäuser angehörten. Dass war bei meinem Ururgroßvater der Fall. Er war aus Altrognitz was der Herrschaft Schurtz zugeordnet war, sie aus Ober Wernersdorf was Schatzlar untertan war. Er durfte die Frau erst ehelichen, nach dem er 1. eine Ablösesumme bezahlen konnte und 2. schon unabhängig war. Von wegen gute alte Zeit
                                Zu der Frage von Genea -Oberbayern: Ich kann nur sagen, dass meine Mutter auch eine uneheliche Tochter war sie wurde im Feb.1924 geboren. Ihre Eltern durften nicht heiraten, weil sie eine Deutsche und er ein Tscheche war. Meine Oma und auch die Mutter haben lange darüber geschwiegen, erst seit wenigen Monaten weiß ich, dass dieser Mann Unterhalt gezahlt hat. Daher möchte ich doch noch mal in das Archiv von Trautenau fahren weil es dort Unterlagen gibt. Grüße Brigitte
                                Zuletzt geändert von Brigitte Bernstein; 16.01.2013, 20:19.
                                Suche im Raum Trautenau, Parschnitz, Alt Rognitz, Deutsch Prausnitz, Bausnitz und Lampersdorf. Meine Namen Rasch, Staude, Reichelt, Letzel,

                                Kommentar

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