Welchen Familiennamen haben Witwenkinder

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  • petrdetok
    Erfahrener Benutzer
    • 07.11.2006
    • 771

    Welchen Familiennamen haben Witwenkinder

    Witwe ( sagen wir Müller ) heiratet Mann ( Meier ) sie hat Kinder ..

    welchen Namen würden in diesem fall die Kinder haben ?

    Den Mädchennamen der Witwe ?

    Den Verehelichten Namen der Witwe ( zb. Müller ) ?

    Oder den Namen des neuen Ehepartners ( Meier ) ?

    Heute gibt es Adoption usw. aber wie war es zb. 1700 - 1800 geregelt ?

    Gruß

    Detlef
    Jede Generation lächelt über die Väter,
    lacht über die Großväter
    und bewundert die Urgroßväter
    (William Somerset Maugham)

    Mitglied im Pommerschen Greif e.V.
    Mitglied im Arbeitskreis Familiengeschichte Vorpommern" im Verein "Pommerscher Greif e.V.


    Ziegenort in Pommern
  • Mats
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2009
    • 3419

    #2
    Hallo Detlef,

    in den ev. Kirchenbüchern, die ich bisher durchforstet habe, war es meist wie folgt geregelt:

    Sind die Kinder in der Ehe mit Herrn Müller geboren, bekamen sie den FN MÜller und behielten diesen auch.
    Sind die Kinder vor der Ehe mit Herrn Müller geboren und der Vater war unbekannt, bekamen sie den Geburtsnamen der Mutter als FN und behielten diesen auch.
    Meier hießen dann nur die Kinder aus der 2. Ehe.

    Grüße aus OWL
    Anja
    Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
    der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
    also ist heute der richtige Tag
    um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
    Dalai Lama

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    • Silke Schieske
      Erfahrener Benutzer
      • 02.11.2009
      • 4493

      #3
      In soweit bin ich der gleichen Meinung wie Anja. Ich habe aber in KB schon gelesen, dass der neue Ehemann seinen Namen auch den Kindern der Ehefrau gab.

      LG Silke

      Wir haben alle was gemeinsam.
      Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.
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      Kommentar

      • petrdetok
        Erfahrener Benutzer
        • 07.11.2006
        • 771

        #4
        Ich denke mal das ich dieses Problem habe
        Witwe heiratet und auf einmal haben die Kinder anderen Familiennamen ( na toll ) da kannste dann lange suchen. War so was schon irgenwo geregelt ( Gesetz oder Dekret ) ?
        Oder wird das einfach so geregelt worden sein.. ?

        Detlef
        Jede Generation lächelt über die Väter,
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        und bewundert die Urgroßväter
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        Mitglied im Arbeitskreis Familiengeschichte Vorpommern" im Verein "Pommerscher Greif e.V.


        Ziegenort in Pommern

        Kommentar

        • Mats
          Erfahrener Benutzer
          • 03.01.2009
          • 3419

          #5
          Wir hatten schon öfter eine ähnliche Diskussion. Hier z.B.
          Hier gibt es noch einen interessanten Artikel über das Namensrecht im 20. Jh.

          Im 18. und 19. Jh. hat man das vermutlich eher pragmatisch gehandhabt. Manche Pastoren haben den FN eingetragen, der in der Bevölkerung für die jeweilige Person gebräuchlich war. Gerade zu der Zeit gibt es immer wieder Anweisungen der fürstlichen Herrschaften an die Kirchenmänner, wie die Register zu führen sind und welche Namen dort einzutragen sind. Gleichwohl haben sich nicht immer alle daran gehalten. Ich hatte mal so einen Erlaß beim gooo..... gefunden, leider hab ich vergessen den Link zu speichern und nun finde ich es nicht wieder

          Prinzipiell ging es um Westfalen und die Hofnamen, und daß der Pfarrer in die Kirchenregister immer den Geburtsnamen des Vaters als FN angeben soll gefolgt vom Hofnamen.

          Wenn Du also ganz sicher gehen willst, suchst Du nach beiden FN im Kirchenbuch und sortierst die Mischpoke feinsäuberlich.

          Grüße aus OWL
          Anja
          Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
          der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
          also ist heute der richtige Tag
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          Dalai Lama

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          • petrdetok
            Erfahrener Benutzer
            • 07.11.2006
            • 771

            #6
            [XJS]


            Wenn Du also ganz sicher gehen willst, suchst Du nach beiden FN im Kirchenbuch und sortierst die Mischpoke feinsäuberlich.

            Grüße aus OWL
            Anja[XJS]

            Hallo Anja

            So werde ich das auch machen ....

            Lg.

            Detlef
            Jede Generation lächelt über die Väter,
            lacht über die Großväter
            und bewundert die Urgroßväter
            (William Somerset Maugham)

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            • Melanie_Berlin
              Erfahrener Benutzer
              • 31.12.2007
              • 1305

              #7
              Wenn der neue Mann der Witwe seinen Namen an die Kinder gab, dann sind das meist die Einträge nach dem Schema: Hans Otto Meier genannt Müller

              Ansonsten kann ich das bestätigen, was genannt wurde. Bekam eine Witwe nach dem Tod ihres Mannes (solche Fälle gibt es ja) noch ein gemeinsames Kind, bekam dieses Kind in allen Fällen, die ich sah, den Mädchennamen der Mutter.
              Viele Grüße,
              Melanie

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