Gestern war ich im Al.... eehm.... keine Schleichwerbung... im Supermarkt und traf dort eine Freundin. Als wir zur Kasse kamen, meinte sie, sie ginge zur nächsten, da die Kassiererin an der zuerst angesteuerten Kasse ihre Großcousine sei und man bei Verwandten nicht bezahlen dürfe... 
Nanu?!
Darf man das echt nicht? Ich meine, ich stelle mir das ziemlich schwierig vor, besd. für einen Nicht-Ahnenforscher, festzustellen, ob jemand mit einem verwandt ist.
An der Kasse:
Ahnenforscher: "Oh, ich sehe gerade, Sie heißen Meier?"
Kassiererin: "Ja!"
A: "Wissen Sie, meine Ururoma war eine geborene Meier, möglicherweise sind wir verwandt!"
K: "Dann dürfte ich Sie nicht bedienen!"
A: "Ja richtig, ich müßte die Kasse wechseln, aber an der anderen Kasse gibt es eine lange Schlange, und ich hab keine Lust nochmal so lange anzustehen!"
K: "Wenn Sie mit mir verwandt sind, muß ich Sie bitten, zur anderen Kasse zu gehen!"
A: "MOOOOMENT! Ich habe hier meine Ahnentafel auf meinem USB-Stick, für Notfälle immer dabei, wir gehen ins Büro und klären die Sache!"
- im Büro -
A: "Aalso... die Linie Meier kann ich bis 1695 zurückverfolgen, sie kommt ursprünglich aus Hessen!"
K: "Meine Großtante ist nach Hessen gezogen und hat dort einen Meier geheiratet!"
A: "AAAAhaaaa! - Und in Ihrer direkten Linie, kommen Ihre Vorfahren auch aus Hessen?"
K: "Das weiß ich nicht, ich rufe mal meine Großtante im Altenheim an!"
- Telefonat -
K: "Meine Großtante sagte, daß die Familie aus Thüringen kommt."
A: "Dennoch könnten wir verwandt sein, der Familienname Meier ist ein Indiz!"
K: "Ja richtig, und bevor ich gefeuert werde, lassen Sie mich noch bei meinem Großonkel nachfragen, der hat sicher noch einen Ahnenpaß!"
- Telefonat mit dem Großonkel -
K: "Mein Großonkel meinte, die Familie sei um 1650 schon in Thüringen ansässig gewesen!"
A: "So weit komme ich mit meiner Linie noch nicht, aber es ist möglich, daß mein Vorfahre vor 1650 aus Thüringen nach Hessen gekommen ist!"
K: "Wissen Sie was, gehen Sie einfach zu meinem Kollegen an die andere Kasse, bevor wir Schwierigkeiten bekommen!"
A: "In die lange Schlange zurück? Na gut...."
Kasse 2:
A: "Entschuldigung, ich sehe gerade, Sie heißen Schulte?!"
...

...

...

Also mal echt... muß man jetzt etwa seine Nicht-Verwandtschaft beweisen, wenn man im Supermarkt an der Kasse steht?! Und bis zu welchem Grad?
Kann man eine Dispens bekommen, wenn nur die eine Kasse geöffnet hat, an der ein Verwandter kassiert, oder an der andern Kasse die Schlange zu lang ist?
Muß ich die Dispens sofort vorlegen oder kann ich sie nachreichen?
Kann ich strafrechtlich belangt werden, wenn ich aus Unwissenheit von meiner Cousine 7. Grades an der Kasse bedient wurde?
Verjährt solch ein Fall irgendwann?
Sollte ich meinen Anwalt einschalten?!
Fragen über Fragen...

Gruß
-Jens

Nanu?!
Darf man das echt nicht? Ich meine, ich stelle mir das ziemlich schwierig vor, besd. für einen Nicht-Ahnenforscher, festzustellen, ob jemand mit einem verwandt ist.
An der Kasse:
Ahnenforscher: "Oh, ich sehe gerade, Sie heißen Meier?"
Kassiererin: "Ja!"
A: "Wissen Sie, meine Ururoma war eine geborene Meier, möglicherweise sind wir verwandt!"
K: "Dann dürfte ich Sie nicht bedienen!"
A: "Ja richtig, ich müßte die Kasse wechseln, aber an der anderen Kasse gibt es eine lange Schlange, und ich hab keine Lust nochmal so lange anzustehen!"
K: "Wenn Sie mit mir verwandt sind, muß ich Sie bitten, zur anderen Kasse zu gehen!"
A: "MOOOOMENT! Ich habe hier meine Ahnentafel auf meinem USB-Stick, für Notfälle immer dabei, wir gehen ins Büro und klären die Sache!"
- im Büro -
A: "Aalso... die Linie Meier kann ich bis 1695 zurückverfolgen, sie kommt ursprünglich aus Hessen!"
K: "Meine Großtante ist nach Hessen gezogen und hat dort einen Meier geheiratet!"
A: "AAAAhaaaa! - Und in Ihrer direkten Linie, kommen Ihre Vorfahren auch aus Hessen?"
K: "Das weiß ich nicht, ich rufe mal meine Großtante im Altenheim an!"
- Telefonat -
K: "Meine Großtante sagte, daß die Familie aus Thüringen kommt."
A: "Dennoch könnten wir verwandt sein, der Familienname Meier ist ein Indiz!"
K: "Ja richtig, und bevor ich gefeuert werde, lassen Sie mich noch bei meinem Großonkel nachfragen, der hat sicher noch einen Ahnenpaß!"
- Telefonat mit dem Großonkel -
K: "Mein Großonkel meinte, die Familie sei um 1650 schon in Thüringen ansässig gewesen!"
A: "So weit komme ich mit meiner Linie noch nicht, aber es ist möglich, daß mein Vorfahre vor 1650 aus Thüringen nach Hessen gekommen ist!"
K: "Wissen Sie was, gehen Sie einfach zu meinem Kollegen an die andere Kasse, bevor wir Schwierigkeiten bekommen!"
A: "In die lange Schlange zurück? Na gut...."
Kasse 2:
A: "Entschuldigung, ich sehe gerade, Sie heißen Schulte?!"

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Also mal echt... muß man jetzt etwa seine Nicht-Verwandtschaft beweisen, wenn man im Supermarkt an der Kasse steht?! Und bis zu welchem Grad?
Kann man eine Dispens bekommen, wenn nur die eine Kasse geöffnet hat, an der ein Verwandter kassiert, oder an der andern Kasse die Schlange zu lang ist?
Muß ich die Dispens sofort vorlegen oder kann ich sie nachreichen?
Kann ich strafrechtlich belangt werden, wenn ich aus Unwissenheit von meiner Cousine 7. Grades an der Kasse bedient wurde?
Verjährt solch ein Fall irgendwann?
Sollte ich meinen Anwalt einschalten?!
Fragen über Fragen...



Gruß
-Jens
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