Stadtarchiv: Recht auf Akteneinsicht?

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  • gasta11
    Benutzer
    • 03.10.2010
    • 20

    Stadtarchiv: Recht auf Akteneinsicht?

    Guten Tag,

    Nun wollte ich mal nachfragen ob ein Archivar eines Stadtarchivs Akteneinsicht verwehren darf?

    Bin auf Akten gestossen die in einem veröffentlichten Buch als Quellverweiss markiert wurde. Also die Akten befinden sich im städtischen Archiv.

    Weiss jemand wie es rechtlich ausschaut?

    grüsse
  • Karla
    • 23.06.2010
    • 1034

    #2
    Hallo gasta11 !
    Natürlich kannst Du Akteneinsicht bekommen.
    Dafür sind doch die Archive da.
    Es kann aber sein, dass Du selber suchen musst weil es am Personal mangelt.
    Schreibe das betreffend Archiv an, oder rufe an.
    Viel Erfolg!

    Kommentar

    • Henry Jones
      Erfahrener Benutzer
      • 31.12.2008
      • 1702

      #3
      Hallo,

      dass kommt sicherlich auf die Art der Akte und den Inhalt an. Kann durchaus vorkommen, dass Archivgut für die Benutzung gesperrt ist, z.B. wegen Schutzfristen oder wegen gefährdetem/kaputten Archivgut. Aber wenn daraus schon veröffentlicht wurde, dann wahrscheinlich eher nicht.

      Aber normalerweise ist sowas in der örtlichen Archivsatzung geregelt. Aber meist ist es so, dass 30 Jahre nach dem Tod der Person bzw. 110 Jahre nach Geburt keine Schutzfristen mehr bestehen.

      Gruß Alex
      Mitglied im Verein zur Klärung von Schicksalen Vermisster & Gefallener (VKSVG e.V.)
      www.vermisst-gefallen.net (Homepage)
      www.vksvg.de (Forum)

      Kommentar

      • Karla
        • 23.06.2010
        • 1034

        #4
        Hallo,
        Wenn es schon in einem Buch veröffentlicht wurde,
        dann gibt es keine Fristen.
        Du kannst also ruhig Deinen Antrag auf Einsicht stellen.
        Aber bedenke, es ist nicht kostenlos.

        Kommentar

        • Henry Jones
          Erfahrener Benutzer
          • 31.12.2008
          • 1702

          #5
          Zitat von Karla Beitrag anzeigen
          Hallo,
          Wenn es schon in einem Buch veröffentlicht wurde,
          dann gibt es keine Fristen.
          Du kannst also ruhig Deinen Antrag auf Einsicht stellen.
          Aber bedenke, es ist nicht kostenlos.
          Es kommt ja auch daran WAS veröffentlicht wurde. Wenn keine Personendaten genannt sind, sieht es da m.M. nach wieder anders aus. Genauso wenn solche Akten für wissenschaftliche Zwecke untersucht worden sind.

          Sehe aber momentan auch nichts, was einer Nutzung entgegen steht. Ggf. hilft die Archivsatzung auch weiter.
          Dazu müsste man aber genau wissen um welche Art Unterlagen es sich überhaupt handelt.

          Gruß Alex
          Mitglied im Verein zur Klärung von Schicksalen Vermisster & Gefallener (VKSVG e.V.)
          www.vermisst-gefallen.net (Homepage)
          www.vksvg.de (Forum)

          Kommentar

          • Hibbeln
            Erfahrener Benutzer
            • 12.04.2008
            • 469

            #6
            Hallo Gasta11,

            es wäre sicherlich hilfreich, wenn Du mal deutlich machen würdest um welche Daten es geht und mit welcher Begründung der Archivar die Einsichtnahme verwehrt.

            Dieter

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