Guten Tag,
Nun wollte ich mal nachfragen ob ein Archivar eines Stadtarchivs Akteneinsicht verwehren darf?
Bin auf Akten gestossen die in einem veröffentlichten Buch als Quellverweiss markiert wurde. Also die Akten befinden sich im städtischen Archiv.
Weiss jemand wie es rechtlich ausschaut?
grüsse
Nun wollte ich mal nachfragen ob ein Archivar eines Stadtarchivs Akteneinsicht verwehren darf?
Bin auf Akten gestossen die in einem veröffentlichten Buch als Quellverweiss markiert wurde. Also die Akten befinden sich im städtischen Archiv.
Weiss jemand wie es rechtlich ausschaut?

grüsse
Kommentar