Totgeborene Kinder - Sternenkinder

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  • Silke Schieske
    Erfahrener Benutzer
    • 02.11.2009
    • 4400

    #46
    Bis jetzt habe ich selber nur Kinder in meinem Stammbaum, die nach der Geburt gestorben sind.

    Meine Omi sagte mal, das ihre Eltern als 1. Zwillinge gehabt haben, die Gestorben sind. Da keiner bisjetzt mir sagen kann, ob vor oder nach der Geburt und wann, warte ich noch, bevor ich sie dann mal mit eintrage.

    LG Silke
    Wir haben alle was gemeinsam.
    Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.

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    • maulwurf
      Benutzer
      • 10.11.2009
      • 37

      #47
      Hallo Ihr Lieben!

      Die Unterscheidung, ob Fehl- oder Todgeburt finde ich sehr wichtig. Bei einer Todgeburt ist die Schwangerschaft oft schon weit fortgeschritten, auch die (wenn vorhanden) weiteren Kinder haben schon etwas mitbekommen und das "Geburtsereignis" ist oft so grausam, dass die Mütter schwer traumatisiert sind. Die Kinder haben sich auf das Geschwister gefreut, manchmal fühlen sie sich verantwortlich. Sowas zeigt sich oft sehr deutlich in den Folgegenerationen. Der Verlust bei einer Fehlgeburt ist ggf. ebenso schwer.

      In früheren Zeiten gab es gerade bei den Babys oft Anlaß für Spekulationen oder Verdachtsfälle, die heute dank medizinischen Fortschritts meist geklärt werden können.

      Es stellt sich sicher für manchen Ahnenforscher die Frage, ob er nur die Daten sammelt oder auch die Ahnen "erfahren und erfühlen" möchte. Für Letzteres sind alle stark emotionalen Situationen wichtig, wie z. B. die Beerdigung im Garten.

      Es gibt Zwillingsschwangerschaften, in denen sich nur ein Kind entwickelt hat. Auch das würde in meinen Stammbaum gehören!

      Herzlichst
      maulwurf

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      • anfrischomi
        Erfahrener Benutzer
        • 13.02.2010
        • 105

        #48
        Hallo
        ich schreibe die Todgeburten auch mit auf soweit in Kirchenbüchern vermerkt. Meine Urgroßeltern hatten als erstes ein Zwillingspaar was kurz nach oder wärend der Geburt verstorben ist. Man bekommt ein anderes Verhältnis zu deren Situation. Wenn man das weglässt haben manche nur zwei Kinder und das ist ein völlig falsches Bild. Sicher haben die Menschen früher mit Hilfe ihres Glaubens diese Verluste uberstanden aber geliebt haben doch auch sie ihre Kinder.
        Angela

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        • maus282
          Erfahrener Benutzer
          • 07.07.2010
          • 355

          #49
          Hallo alle miteinander,

          ich habe letztens auch wieder eine Totgeburt hinzugefügt, da sie sogar beim Standesamt vermerkt war. Stand sogar da, das es ein Mädchen war.
          Auch Kinder, die nach 15 Tagen, 2 und 4 Monaten gestorben sind, habe ich mit in den Stammbaum eingetragen. Sie gehören einfach dazu.

          Annett
          Suche alles über Danto, Wohlmuth, Sellmeier, Merkel und Langguth in Bayern, Thüringen und Rheinland-Pfalz

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          • Monele
            Erfahrener Benutzer
            • 28.10.2009
            • 187

            #50
            Hallo zusammen,
            ich schreibe auch namenlose Kinder in den stammbaum, ich habe im Stammbuch meiner Großeltern stehen 1. Kind Knabe ohne Vornamen geb.17.6.1913 gest. 18.6.1913. Ich finde das wichtig, dass auch solche Einträge erfaßt werden.
            Monele
            Ich suche alles über die Familiennamen KOLB,KOPP,WÜRGER,HENKEL(alle aus Baden)
            sowie KRÜGER ,MITTELSTAEDT,LOHSE,JOACHIM
            vermutlich alle aus der sächsischenGegend.

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            • Karl Heinz Jochim
              Erfahrener Benutzer
              • 07.07.2009
              • 4811

              #51
              Zitat von Daniel86 Beitrag anzeigen
              Meine Frage bezieht sich auf Euren Umgang mit Tot- und Fehlgeburten:
              Ich habe eine ganze Menge tot geborener Kinder im Stammbaum, die z.B. auch keinen Namen erhalten haben. In der wievielten Woche diese Kinder (tot) geboren wurden und wie viel sie wogen - was heute meines Wissens relevant für eine offizielle Erwähnung ist!? - wird in diesen Eintragungen natürlich nicht erwähnt. Diese Kinder habe ich dann eben ohne Vornamen übernommen. Aber ich bin unsicher, wie ich mit diesen Ereignissen aus jüngerer Zeit verfahren soll. Meine Urgroßmutter (1905-1993) etwa hat erzählt, dass ihre Mutter mindestens drei Kinder tot zur Welt gebracht hat und dass sie als ältestes Kind helfen musste, diese im Garten zu vergraben. Und meine Mutter selbst hat auch eine Fehlgeburt erlitten. Das Kind war nach wenigen SSW bereits tot und wird natürlich auch nirgends erwähnt. Nehmt Ihr Fehlgeburten in Eure Stammbäume auf?
              Heute wird mit diesem Thema meines Wissens etwas sensibler umgegangen und die Kinder können beerdigt werden, auch wenn man sicher über die Regelungen mit Gewichtsgrenzen usw. - da kenne ich mich aber kaum aus - diskutieren könnte/müsste...
              Hallo,
              ich nehme Tot- oder Fehlgeburten nur auf, wenn erwähnt ist, ob es ein Bub oder Mädchen war, und die 25. Schwangerschaftswoche überschritten ist, sodass es also durchaus hätte lebensfähig sein können, zumindest in neuerer Zeit. Früher hätte eine Frühgeburt vor dem 7. Monat keine Chance gehabt. Wenn es nur als Fehlgeburt bezeichnet wird, vermerke ich es als Notiz im Hintergrund bei den Daten der Mutter. Unsere eigenen Enkel kamen als Frühchen mit rund 1.000 g 13 Wochen zu früh zur Welt und haben alles dank der Ärzte gut überstanden!
              Liebe Grüße
              Karl Heinz

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              • gudrun
                Erfahrener Benutzer
                • 30.01.2006
                • 3277

                #52
                Hallo,

                in meinem Programm kann ich Bub oder Mädchen oder Geschlecht unbekannt eintragen.
                Ich nehme auch Kinder "ohne Namen" in mein Programm auf. Fehlgeburten, wenn ich davon weiß, schreibe ich bei den Bemerkungen dazu.
                Oft steht auch in den Kirchenbüchern "Anonym" auch das schreibe ich so dazu.
                Ich finde, auch diese totgeborenen Kinder gehören zur Familiengeschichte dazu, genau so wie Fehlgeburten, wenn man es überhaupt erfährt.

                Viele Grüße
                Gudrun

                Kommentar

                • Daniel86
                  Erfahrener Benutzer
                  • 13.08.2010
                  • 148

                  #53
                  Hier Neuigkeiten zum Thema:

                  BMFSFJ Internetredaktion

                  Pressemitteilung Nr. 12/2013
                  Veröffentlicht am Fr 01.02.2013
                  Thema: Familie



                  Kristina Schröder: "Neuregelung ermöglicht einen würdigen Umgang mit 'Sternenkindern'"

                  Bundestag beschließt Änderung des Personenstandsrechts


                  Der Deutsche Bundestag hat am späten Donnerstagabend einstimmig das Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechtsänderungsgesetz - PStRÄndG) beschlossen. Das Gesetz gibt Eltern von so genannten "Sternenkindern" - also Kindern, die mit unter 500 Gramm tot geboren wurden - erstmals die Möglichkeit, die Geburt beim Standesamt dauerhaft dokumentieren zu lassen und ihrem Kind damit offiziell eine Existenz zu geben. Bisher war eine solche Beurkundung nicht möglich.

                  Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder: "Die Änderung des Personenstandsrechts zugunsten der vielen Mütter und Väter eines so genannten 'Sternenkindes' ist nicht nur rechtlich und familienpolitisch notwendig, sondern vor allem eine Frage der Menschlichkeit. Eltern, die mit einer Fehlgeburt einen schweren Schicksalsschlag erlitten hatten, mussten bisher auch noch hinnehmen, dass ihr totes Kind behandelt wird, als hätte es nie existiert. Ich bin sehr froh, dass wir jetzt eine Regelung finden konnten, die endlich einen würdigen Umgang ermöglicht mit diesen 'Sternenkindern', wie viele Eltern sie nennen. Die Neuregelung sieht vor, dass Eltern ihr totes Kind beim Standesamt namentlich anmelden können. Sie können ihm damit offiziell eine Existenz geben und erhalten einen Raum, um Abschied zu nehmen und als Familien wahrgenommen zu werden. Mir war es wichtig, dass die neue
                  Regelung rückwirkend auch für Mütter und Väter gilt, die diesen schweren
                  Schicksalsschlag bereits erleiden mussten."

                  Aus diesem Anlass traf sich Bundesfamilienministerin Kristina Schröder heute (Freitag) in Berlin mit den Eheleuten Martin, mit deren Schicksal und ganz persönlichem Einsatz dieser neue Umgang mit den so genannten "Sternenkindern" besonders eng verbunden ist.

                  Das Personenstandsrechtsänderungsgesetz setzt zudem eine Forderung des Deutschen Ethikrates im Bereich der Intersexualität um. Damit wird es erstmals möglich, das Geschlecht intersexueller Menschen im Geburtenregister offen zu lassen. Beide Neuregelungen gehen zurück auf die Initiative der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder.

                  Weitere Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.de.



                  Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
                  E-mail: poststelle@bmfsfj.bund.de <mailto : poststelle@bmfsfj.bund.de>
                  Wird diese Neuerung Auswirkungen auf Euren Umgang mit Fehl- und Totgeburten der jüngeren Zeit haben?

                  Ich bin mir noch immer unsicher. Ich habe sehr viele Totgeburten im Stammbaum, die in Kirchenbüchern vermerkt sind. Immer ohne Namen, manchmal sogar ohne Geschlecht. Wo ist der Unterschied zur Fehlgeburt, die meine Mutter erlitten hat? Ich denke nicht, dass bei den Totgeburten aus alter Zeit auf das Gewicht geachtet wurde. Also dürften dort auch Kinder verzeichnet sein, die heute in Personenstandsregistern nicht mehr auftauchen würden (bzw. jetzt wieder).
                  Eine einheitliche Regelung zum Erfassen im Stammbaum wäre schön, auch wenn das natürlich jeder für sich selbst entscheiden muss. Andererseits wird es den betroffenen Eltern ja selbst offen gelassen, ob sie einen Eintrag ins Personenstandsregister wünschen.
                  Interessant zu wissen wäre es noch, wie weit rückwirkend man eine Fehlgeburt nach dieser Gesetzesänderung noch eintragen lassen kann. Und wo diese ergänzenden Urkunden verwahrt werden. Die Sterberegister befinden sich ja teilweise gar nicht mehr an Ort und Stelle.
                  Zuletzt geändert von Daniel86; 02.02.2013, 14:08.
                  Namensliste meiner Vorfahren in Niedersachsen, Hessen, Thüringen und Sachsen

                  Kommentar

                  • Joanna

                    #54
                    Mich würde dabei noch interessiern, ob es einen Geburts- und Sterbeeintrag geben soll oder nur einen Sterbeeintrag.

                    In den KB habe ich bisher immer nur den Sterbeeintrag gesehen.


                    Den anderen Teil des Gesetzes "Damit wird es erstmals möglich, das Geschlecht intersexueller Menschen im Geburtenregister offen zu lassen."

                    Die Eltern haben sich doch für ein Geschlecht entschieden, wenn sie dem Kind einen Namen geben. Dabei finde ich allerdings interessant zu wissen, wie lange diese Angabe fehlen darf und wann die Eltern verpflichtet sind, das Geschlecht nachträglich anzugeben

                    Gruß Joanna

                    Kommentar

                    • Asphaltblume
                      Erfahrener Benutzer
                      • 04.09.2012
                      • 1500

                      #55
                      Zitat von Joanna Beitrag anzeigen
                      Den anderen Teil des Gesetzes "Damit wird es erstmals möglich, das Geschlecht intersexueller Menschen im Geburtenregister offen zu lassen."

                      Die Eltern haben sich doch für ein Geschlecht entschieden, wenn sie dem Kind einen Namen geben. Dabei finde ich allerdings interessant zu wissen, wie lange diese Angabe fehlen darf und wann die Eltern verpflichtet sind, das Geschlecht nachträglich anzugeben
                      Es gibt ja auch eine Reihe von Namen, die sowohl für Mädchen als auch für Jungen gehen, die man normal nur mit einem eindeutig männlichen bzw. weiblichen Namen zusammen geben darf.
                      Bei intersexuellen Kindern müsste man dann nur den m/w-Namen geben...
                      Beispiele: Eike, Toni, Chris, Alex...
                      Gruß Asphaltblume

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                      • Brigitte Bernstein
                        Erfahrener Benutzer
                        • 02.08.2010
                        • 590

                        #56
                        Hallo!
                        Da es für totgeborene Kinder Matrikel gibt, nehme ich sie selbstverständlich mit auf. Bisher fand ich immer totgeborenes Mädchen, oder Junge. Es ist wirklich manchmal erschrecken, Nicht selten findet man ja nur einen Tag später die Sterbemarike der Mutter. Bei Fehlgeburten ist es was anderes wo soll man da Informationen bekommen? Zu Joanna: Ich habe schon Matrikel gefunden, wo rechts die Geburt und Links der Vermerk zum Tod eingetragern wurde. Aber in dem meisten Fällen gab es für Todgeborene nur Sterbematriken.
                        Grüße Brigitte
                        Zuletzt geändert von Brigitte Bernstein; 02.02.2013, 11:57.
                        Suche im Raum Trautenau, Parschnitz, Alt Rognitz, Deutsch Prausnitz, Bausnitz und Lampersdorf. Meine Namen Rasch, Staude, Reichelt, Letzel,

                        Kommentar

                        • Daniel86
                          Erfahrener Benutzer
                          • 13.08.2010
                          • 148

                          #57
                          Zitat von Brigitte Bernstein Beitrag anzeigen
                          Bei Fehlgeburten ist es was anderes wo soll man da Informationen bekommen?
                          Die Frage ist eben, ob die heute als Fehlgeburten bezeichneten Kinder früher auch als Totgeburten bezeichnet wurden, d.h. es keinen Unterschied gab. In dem Fall gibt es keine einheitliche Vorgehensweise bei der Erfassung im Stammbaum mehr, weil früher anscheinend alle oder zumindest die Mehrheit der Schwangerschaften durch Kirchenbucheinträge dokumentiert waren (?) und später eben Fehlgeburten nicht mehr berücksichtigt wurden. Insofern wäre es doch folgerichtig, wenn man alle Fehlgeburten als Kinder mit aufnehmen würde, wenn man denn von ihnen weiß... Oder liege ich da falsch?

                          Zukünftig wird ein Teil der Fehlgeburten Urkunden bekommen, andere wieder nicht - was ein einheitliches Vorgehen nicht unbedingt einfacher macht. Es sei denn, man argumentiert so, dass generell nur Kinder aufgenommen werden, deren Existenz durch Urkunden belegbar ist.
                          Schwierig wird es dann mit den Kindern, die jetzt nachträglich Urkunden erhalten. Werden die an die entsprechenden Jahrgänge angeheftet oder gesondert gesammelt? (Das habe ich ja oben schon geschrieben.) Ich meine, rein theoretisch könnte ja dann auch meine Großmutter eine Fehlgeburt aus den 70ern eintragen lassen, wo die Urkunde längst zum Archivgut gehört.
                          Namensliste meiner Vorfahren in Niedersachsen, Hessen, Thüringen und Sachsen

                          Kommentar

                          • Joanna

                            #58
                            Brigtte,

                            in Kirchenbüchern ist klar, habe ich auch unterschiedlich vorgefunden.

                            Mich aber interessierte die Anmeldung beim Standesamt.

                            Aber hier



                            steht ja schon alles.

                            Joanna

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                            • Guter Nordwind
                              Erfahrener Benutzer
                              • 30.10.2012
                              • 1060

                              #59
                              Guten Abend,

                              in meiner Lieblingsquelle habe ich die still geborenen Kinder als "unbenannt" mit dem jeweilige Geschlechtszeichen und wenn dann nur "unbenannt" ohne das Zeichen stand, waren es Fehlgeburten (habe nach gefragt).
                              Und ja, ich nehme alle Kinder auf. Diese Kinder gehören auch zu meiner Familie, genau wie die überlebenden Kinder (wenn sie denn erwachsen wurden )
                              Letztens hatte ich eine Mutter, die tatsächlich 12 oder 13 Kinder geboren hat und nur eins davon ist überhaupt erwachsen geworden.
                              Jedes Jahr schwanger und doch kaum Kinderlachen im Haus.
                              Für mich als Mutter ist das eine ganz schlimme Vorstellung!

                              Kommentar

                              • Brigitte Bernstein
                                Erfahrener Benutzer
                                • 02.08.2010
                                • 590

                                #60
                                Hallo!
                                Wenn ich über Fehlgeburten Informationen bekommen würde, hätten diese Kinder die gleichen Rechte wie Totgeborene. Aber ich habe keinerlei Berichte über solche Geburten, nur eben Totgeborene, oder Kinder die gleich nach der Geburt verstarben. Ab zirka 1900 gab es auch keine Todgeburten mehr und die Kindersterblichkeit ging sehr stark zurückt. Die letzten Kinder welche kurz nach der Geburt vertarben war ein Zwillingspaar welchen 1906 verstarb. Mein Vater hatte sieben Geschwister, die aber alle erwachsen wurden. Nur leider brach dann der Krieg aus. Seine Großeltern hatten acht Kinder auch sie wurden alle groß. Kann ja sein, dass zu diesem Zeitpunkt Fehlgeburten nicht mehr registrier wurden. aber dadurch kann man auch keine Matrikel mit solchen Angaben finden. Wie die Elten in früheren Zeiten mit der grausamen Kindersterblichkeit fertig wurden ist mir so wie so ein Rätsel. Wenn man alle Jahre ein Kind bekommt, und von 12 Kindern gerade mal 4 erwachsen werden ist es doch mehr wie grausam. Dazu kommt, dass ich bis 1880 kaum einen Mann unter den Ahnen habe, der nich zwei mit unter auch drei Frauen hatte, da auch sie nicht gerade selten bei Geburten verstarben. Auch das ist glücklicher Weise ab zirka 1880 sehr stark zurück gegangen. Aber leider gab es damals halt auch sehr viele Krankheiten an welchen auch Erwachsene sterben konnten
                                Grüße Brigitte
                                Suche im Raum Trautenau, Parschnitz, Alt Rognitz, Deutsch Prausnitz, Bausnitz und Lampersdorf. Meine Namen Rasch, Staude, Reichelt, Letzel,

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