Hallo Zusammen,
ich bin mir nicht sicher, ob Amts-/Zunft- oder Gildenmeister (je nach regionaler Bezeichnung) im 18. Jh. von den Mitgliedern einer Zunft gewählt oder vom Magistrat (o.ä.) einer Stadt bestellt wurden. Es geht mir auch nicht so sehr um die Vorgehensweise der Ernennung, sondern mehr um das mögliche Alter eines Meisters. Gefühlt würde ich sagen, ein Meister musste schon ein gewisses Alter mitbringen, um Erfahrung vorzuweisen. Gab es hierfür Vorschriften? Kann es Zunftmeister um die 30 gegeben haben?
Fragt und grüßt, Leineweber
ich bin mir nicht sicher, ob Amts-/Zunft- oder Gildenmeister (je nach regionaler Bezeichnung) im 18. Jh. von den Mitgliedern einer Zunft gewählt oder vom Magistrat (o.ä.) einer Stadt bestellt wurden. Es geht mir auch nicht so sehr um die Vorgehensweise der Ernennung, sondern mehr um das mögliche Alter eines Meisters. Gefühlt würde ich sagen, ein Meister musste schon ein gewisses Alter mitbringen, um Erfahrung vorzuweisen. Gab es hierfür Vorschriften? Kann es Zunftmeister um die 30 gegeben haben?
Fragt und grüßt, Leineweber

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