Anforderungen Stasi-Akten

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  • mirsan
    Benutzer
    • 11.11.2007
    • 27

    Anforderungen Stasi-Akten

    Hallo

    Meine Tante - die Schwester meines Opas - hat jahrelandg in der DDR gelebt und ist erst in den frühen 80igern nach Berlin Spandau umgezogen.

    Mittlerweile ist sie verstorben und man sagt, sie hätte zu DDR-Zeiten ein Verhältnis mit einem "etwas höherem Herrn" gehabt haben.

    Krieg ich oder meine Mutter Auskunft über evtl. vorliegende Stasi-Akten?

    Auf der Homepage steht, dass nur nahe Verwandte Auskunft kriegen.
    Meine Tante hatte keine Kinder und ist bereits als Witwe gestorben.
    Meine Mutter hatte auch etwas von ihr geerbt und das Testament liegt mir in Kopie sogar vor.
    Zusätzlich habe ich sogar die Geburtsurkunde in Kopie und die Heiratsurkunde im Original.
    Würde dies als Nachweis ausreichen?

    Und was für eine glaubhafte Erklärung kann man dort angeben?
    Eigentlich bin ich ja nur neugierig und möchte nur näheres wissen :O
    Aber die wollen eine handfeste Begründung haben.

    Wer hat eine Idee und kann mir Tips gehen, wie man die Sache am besten angehen kann.
    Schön wäre auch über Eure Erfahrungen zu hören.

    Danke Euch

    Viele Grüße
    Sandra
  • Hina
    Erfahrener Benutzer
    • 03.03.2007
    • 4700

    #2
    RE: Anforderungen Stasi-Akten

    Hallo Sandra,

    ich befürchte, da wirst Du wenig Ausrichten können. Die Schwester Deines Opas ist ja Deine Großtante also schon reichlich weit weg von Dir verwandt. Im Grunde keine Chance. Dort wird alles noch viel genauer genommen, als bei den Standesämtern. Einsicht bekommen nur direkte Abkömmlinge mit Nachweis als Nachfahren. Etwas über das Liebesleben der Tante zu erfahren, dürfte auch sicherlich kaum als wichtiger Grund zur Akteneinsicht anerkannt werden. Als entfernt Verwandte, die nicht direkt mit ihrem Leben etwas zu tun hatte, wüßte ich keinen wirklichen Grund, der dort anerkannt werden könnte. Die testamentarische Erbschaft Deiner Mutter wird da auch kaum etwas ausrichten können, denn man kann sogar Fremden etwas testamentarisch vererben.

    Viele Grüße
    Hina
    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

    Kommentar

    • Peggy
      Erfahrener Benutzer
      • 19.05.2006
      • 176

      #3
      RE: Anforderungen Stasi-Akten

      Hallo,

      ich würde ebenfalls gerne Auskunft über meinen Urgroßeltern einholen. Da wir sehr viele Verwandtschaft in Oberhausen haben und sich gegenseitig auch oft besucht wurde, vermute ich, dass es durchaus Unterlagen geben könnte.

      Leider weiß ich auch nicht, was man da als Begründung angeben kann. Ich werde vmtl. angeben, dass ich gerne Klarheit über die Kriegsgefangenschaft haben würde.
      Ich weiß zwar nicht, ob sowas in den Stasi-Akten auftaucht, aber vielleicht habe ich ja Glück.

      Was meint ihr?

      Viele Grüße
      Peggy
      Meine Ahnen:

      www.ahnenforschung-sachsen-anhalt.de

      Kommentar

      • Hina
        Erfahrener Benutzer
        • 03.03.2007
        • 4700

        #4
        RE: Anforderungen Stasi-Akten

        Hallo Peggy,

        als Begründung kannst Du doch genau das angeben, was Du hier geschrieben hast, dass Du aufgrund der engen Beziehung Deiner Urgroßeltern zu den Oberhausenern den Verdacht hast, dass Deine Familie unter Stasi-Beobachtung stand. Allerdings wird ausdrücklich drauf hingewiesen, dass das Interesse an Familienforschung nicht anerkannt wird. Im Grunde wird es nur anerkannt, wenn es um Rehabilitierung gehen würde. Das hieße, es hätte offene Repressalien und Benachteiligungen geben müssen.

        Ob dort, falls eine Akte vorhanden ist, etwas über die Kriegsgefangenschaft auftaucht, das glaube ich weniger, denn es handelte sich ja sicher um russische Kriegsgefangenschaft und hat nichts mit der Stasi zu tun.

        Allerdings steht in der Richtlinie der Birthler-Behörde, dass für Verstorbene nur nahe Angehörige Akteneinsicht bekommen können, das betrifft Eltern, Kinder, Enkel und Geschwister. Wenn es keine dieser nahen Angehörigen mehr gibt, erweitert sich der Kreis auf Verwandte dritten Grades, was ja Urenkel sind. Ich vermute jedoch, dass Deine Eltern oder sogar Großeltern noch leben. Insofern, wirst Du dann auch keine Akteneinsicht bekommen. Den Antrag müßten dann Deine Eltern oder Großeltern stellen.

        Viele Grüße
        Hina

        PS an Sandra: Evtl. könnte aufgrund der Ausnahmeregelung für 3. Grad-Verwandte, Deine Mutter doch einen Antrag stellen, wenn niemand sonst mehr lebt. Allerdings auch hier wird keine einfache Begründung weiterbringen, wenn die Großtante nicht offensichtlich verfolgt wurde und es um Rehabilitierung gehen würde.
        "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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        • Barbara Eckrath
          Benutzer
          • 02.02.2004
          • 59

          #5
          Hallo

          Ich habe selbst als Enkelin keine Auskunft bekommen, da denen meine Begründung (Familenforschung und Rehabilitation in der Familie) nicht ausreichend genug war. Es lagen Kopien aller nötigen Unterlagen vor und trotzdem ein negativ Bescheid.
          Am meisten ärgert mich jetzt, das ich weiß es gibt eine Akte und ich komme da nicht dran

          Viele Grüße
          Barbara

          Kommentar

          • Lynne
            Erfahrener Benutzer
            • 24.06.2009
            • 447

            #6
            Gibt es denn überhaupt jemanden unter uns, der bei der Birthler-Behörde Erfolg hatte? Wir sind nämlich auch gerade dabei, uns zu überlegen, wie wir die Anforderung einer Kopie begründen. Es geht dabei um meinen Großvater, den ich nie kennengelernt habe, da er schon vor meiner Geburt vestorben ist und mein Vater und mein Onkel können mir auch fast nichts zu ihm sagen, weil er nie etwas von sich erzählt hat und sie noch relativ jung waren, als er starb...
            Also, falls doch jemand einen Tipp haben sollte, bitte posten!
            Jeder macht was er will, keiner was er soll, aber alle machen mit!

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            • Carlton

              #7
              Und was veranlasst Sie nun zu denken, es gibt eine Stasi-Akte über den Großvater, der so jung verstorben ist?

              Kommentar

              • Lynne
                Erfahrener Benutzer
                • 24.06.2009
                • 447

                #8
                Mein Großvater war 68 als er verstarb. Es war bereits seine 2. Ehe, aus der mein Vater und mein Onkel hervorgingen.
                Wir wissen nur, dass er (wahrscheinlich) in SED-Kreisen tätig war. Deshalb wurde an mich der Hinweis herangetragen, dass es vielleicht eine solche Akte geben könnte.
                Jeder macht was er will, keiner was er soll, aber alle machen mit!

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