Kann man den Angaben glauben?

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  • Mariolla
    • 14.07.2009
    • 1781

    #1

    Kann man den Angaben glauben?

    Hallo in die große Forscherrunde,
    im Jahr 1912 wurde mein Großvater unehelich geboren. Sein Vater/Erzeuger wurde in seiner Geburtsurkunde nicht
    angegeben und im evangl. KB (Taufe) steht auch kein Hinweis.
    Als mein Großvater 1938 standesamtlich heiratete, wurde im Teil "Eltern der Ehegatten" sein Vater eingetragen.
    Das heißt, ich besitze alle Angaben zu seinem leiblichen Vater / meines Urgroßvaters.
    Was mich dabei irritiert, mein dort eingetragener Urgroßvater war zu diesem Zeitpunkt bereits vor 20 Jahren und "ledig" verstorben.

    Hätte das "bereits verstorben" nicht vermerkt werden müssen? Kann es sein, dass hier geflunkert wurde und falsche Angaben
    bezüglich des Vaters gemacht wurden?

    Sollte er tatsächlich der Erzeuger meines Großvaters sein, so muss er doch vor seinem Tod seinen leiblichen Sohn anerkannt haben.
    Oder? Sonst hätte ja jeder xbeliebige eingetragen werden können.

    Entsprechende Sammelakten oder Beiakten sind bei der leiblichen Mutter
    sowie beim angegebenen Vater und zu meinem Großvater nicht vorhanden. Wo könnte man noch Informationen einholen bzw.
    recherchieren? Gerichtsakten sind leider nicht mehr vorhanden.

    Wer hatte schon einmal so eine Situation?

    Viele Grüße Mariolla
  • Silke Schieske
    Erfahrener Benutzer
    • 02.11.2009
    • 4499

    #2
    Hallo Mariolla,

    Ich selber habe beim durchsehen der KB z.B. schon oft gesehen, dass der leibl. Vater auch oft Jahre nach der Geburt des Kindes, die Vaterschaft erst anerkannt hat. Dabei war es egal, ob er die Mutter dann geheiratet hat oder nicht. Ich würde die KB noch einmal durchsehen, ob nicht doch irgendwo ein vermerk steht, wann der Vater den Sohn anerkannt hat.

    Zum angeben, ob der Vater bereits Tod war.
    Ich selber habe schon im nachhinein festgestellt, dass die Eltern dann doch schon verstorben waren. Im KB der evg. Trauung z.B. stand nichts davon, erst als ich die standesamtl. Urkunde der Trauung anforderte erfuhr ich, dass die Eltern des Bräutigam und der Vater der Braut bereits vor der Eheschließung des Kindes verstorben waren.
    Entweder wurde das nicht angegeben, weil man es vielleicht selber nicht wußte, oder es wurde schlichtweg vergessen.

    LG Silke

    Wir haben alle was gemeinsam.
    Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.
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    Kommentar

    • Mariolla
      • 14.07.2009
      • 1781

      #3
      Hallo Silke,
      vielen Dank für Deine Antwort. Leider ist das evangl. KB 1912 noch zu jung
      und liegt im Pfarrhaus. Selber durfte ich nicht selber blättern (mein Taufeintrag wurde heraus gesucht
      und den durfte ich dann fotografieren), also keine Chance da weiter zu kommen. Ich muss bemerken, dass die Mutter meines
      Großvaters dort auch nicht wohnte, sondern als Dienstmädchen in dem Dorf gearbeitet hat.
      Ich bin nur so verunsichert, ob es wirklich der Vater meines Großvaters ist. Irgendwie muss man ja auch an die Geburtsurkunde
      des Erzeugers gekommen sein, denn sonst wäre nicht die exakte StA-Nr. u. der Geburtsort mit auf der Trauungsurkunde angegeben.
      Früher wurde auch viel manipuliert und die Trauung war in einer Zeit, wo man bereits seine deutschblütigkeit nachweisen musste.
      Bin ein bischen ratlos, nicht das ich einem Phantom hinterher jage.

      Viele Grüße Mariolla

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