sowas ähnliches wurde schon mal gefragt, hab dir mal kopiert, was Wiki sagt:
In Deutschland ist es gesetzlich erlaubt, dass Cousin und Cousine geschlechtliche Beziehungen haben und heiraten. In der Vergangenheit aber war auch durch die Ehehindernisse der katholischen Kirche die Ehe zwischen Blutsverwandten, so auch zwischen Cousinen und Cousins, geächtet. Es konnte aber ein Dispens durch einen Bischof erteilt werden. Mit Einführung der Zivilehe hat das kanonische Eherecht an Bedeutung verloren.
".. so auch zwischen Cousinen und Cousins, geächtet. Es konnte aber ein Dispens durch einen Bischof erteilt werden."
hallo Allerseits,
bei mir finden sich auch verschiedentlich Ehedispense für weiter entfernte Verwandschaftsgrade als Cousin und Cousine.
lg
deepblue-rh
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Hallo Garfield,
ich hatte erst gestern einen Eintrag zu einem Dispens bei Cousin und Cousine 2. Grades in einem evangelischen Kirchenbuch gelesen. Also gab es das scheinbar auch im evangelischen Bereich.
Schöne Grüße
mini
Suche: Johann Christoph Hacke, Uhrmacher, + vor 1761 in Halberstadt
Meine Schwiegereltern (Gottfried und Adelheid) mußten 1958 auch eine Dispens zum Heiraten einholen.
Die Mutter von Adelheid heiratete ein paar Monate zuvor ihren zweiten Mann mit 4 Söhnen. Ein Sohn (Gottfried) heiratete dann wiederum die Adelheid. Sie sind deshalb Stiefgeschwister untereinander.
Die Ehe meiner lieben Schwiegereltern dauert jetzt schon 52 Jahre an.
Hallo Garfield,
ich hatte erst gestern einen Eintrag zu einem Dispens bei Cousin und Cousine 2. Grades in einem evangelischen Kirchenbuch gelesen. Also gab es das scheinbar auch im evangelischen Bereich.
Hallo
Danke für die Info. Dann muss ich mir den Kirchenbucheintrag meiner Urgrosseltern wohl auch noch besorgen (waren Cousins und 51 Jahre verheiratet).
Hat vielleicht schon jemand rausgefunden, wo man als Evangelisch-Reformierte (bzw generell als nicht-Katholiken) seine Dispens einreichen musste? Bischöfe gibts da ja nicht.
Ich habe hier einen Dispens vom "Oberpastor" in einem lutherischen KB von 1832. Er war für die Ehe eines Vorfahren mit der Frau seines verstorbenen Bruders, also seiner Schwägerin.
Hat mich ein wenig gewundert, denn da bestand ja keine Blutsverwandtschaft.
Verwandtenhochzeiten waren unter meinen Vorfahren, fast alle evangelisch, ziemlich gang und gäbe. Interessant ist, daß es sich in der Zeit des Dreißigjährigen Krieges und danach ganz besonders gehäuft hatte- wohlmöglich ließ die Notzeit die Familien enger zusammenrücken.
Über einen Dispens habe ich bisher niemals etwas gelesen, außer einmal. Da hatte 1772 einer sogar seine Nichte geheiratet und es stand in den alten Papieren: "ex speziali dispensatione copulieret". Immerhin war es "nur" die Tochter seiner Halbschwester, also genetisch so weit/so nah wie eine Cousine. Aber schon krass.
Viele Grüße
Johannes (der trotzdem nicht verblödet ist )
Dergleichen [genealogische] Nachrichten gereichen nicht nur denen Interessenten selbst, sondern auch anderen kuriosen Personen zu einem an sich unschuldigen Vergnügen; ja, sie haben gar oft in dem gemeinen Leben und bei besonderen Gelegenheiten ihren vielfältigen Nutzen. Johann Jakob Moser, 1752
Bei meinen Vorfahren habe ich zweimal eine Ehe unter Verwandten (1x Cousine únd Cousin). Die waren evangelisch und lebten im Elsass. Da ich diese Linie nicht selbst erarbeiten musste, ist mir der Verwandschaftsgrad des 2. Ehepaares derzeit noch nicht bekannt. Ich selbst finde das etwas befremdlich, wobei das damals vielleicht normal war. In anderen Kulturkreisen ist sowas ja noch heute völlig legitim und wird auch praktiziert.
Und ähnlich wie oben: Ehe 1 während des 30jährigen Krieges, Ehe 2 danach
LG
ajnat (die auch normal tickt)
Zuletzt geändert von ajnat; 27.11.2011, 00:40.
Grund: Tante edit hat RS-Fehler korrigiert
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