Beruf: Reichsbahnzugführer?

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  • HindeburgRattibor
    Erfahrener Benutzer
    • 24.08.2011
    • 3742

    Beruf: Reichsbahnzugführer?

    Hallo, letztens beim Lesens eines Stammbuchs habe ich erfahren dass mein UrUrgroßvater Reichsbahnzugführer war.
    Nun meine Frage: Was für Aufgaben und was genau war ein Reichsbahnzugführer?
    LG HindeburgRattibor
    LG HindeburgRattibor

    Forsche im Raum
    • Bayern (Kitzingen, Ostallgäu, Würzburg)
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  • rudi
    • 23.05.2008
    • 2537

    #2
    Hi HindeburgRattibor

    ich vermute mal, dass er ein normaler Zug- (Lok-)führer war, nur eben bei der Deuteschen Reichsbahn gearbeitet hat.

    Lg rudi

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    • mesmerode
      Erfahrener Benutzer
      • 11.06.2007
      • 2727

      #3
      hallo,
      ich denke er war zuständig für die Abfahrt ( grüne Kelle ) und hat die Karten
      kontrolliert.

      Uschi
      Schlesien: Gottschling, Krischock, Bargende, Geburek, Missalle
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      Kommentar

      • animei
        Erfahrener Benutzer
        • 15.11.2007
        • 9328

        #4
        Uschi hat wohl Recht: http://de.wikipedia.org/wiki/Zugf%C3%BChrer_(Bahn).
        Ich hätte auch eher gedacht, dass er den Zug gefahren hat.
        Gruß
        Anita

        Kommentar

        • rudi
          • 23.05.2008
          • 2537

          #5
          Wieder was gelernt!

          Danke Uschi und Anita

          Kommentar

          • HindeburgRattibor
            Erfahrener Benutzer
            • 24.08.2011
            • 3742

            #6
            Vielen Dank für alle Antworten!
            LG HindeburgRattibor
            LG HindeburgRattibor

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            • uwe-tbb
              Erfahrener Benutzer
              • 06.07.2010
              • 2860

              #7
              Hallo HindenburgRattibor,

              ein Reichsbahnzugführer ist so etwas ähnliches wie ein Schaffner oder ein Zugbegleiter. Der Zugführer trug immer den roten Riemen über die Uniform und war mit einer Kelle und Signalpfeife "bewaffnet". Ich stamme aus einer Eisenbahnerfamilie.

              Viele Grüße

              Uwe

              Kommentar

              • Frank K.
                Erfahrener Benutzer
                • 22.11.2009
                • 1352

                #8
                Hallo miteinander,
                ergänzend zu "Rudi" und "Animei" nur noch eine Ergänzung und Klarstellung zum Verständnis.
                In neuerer Zeit wird auch von "halbgebildeten Journalisten" meistens kein Unterschied zwischen "Zugführern" und "Lokführern" gemacht.
                Lokführer war bisher immer derjedige, der den Zug, bzw. die Lokomotive gefahren hat. Das ist auch jetzt noch so.
                Zugführer war uns ist immer derjenige, der im Zug die oberste Verantwortung (über den anderen Zugbegleitern) hatte und hat. So ist derjenige, wie Uwe geschrieben hat, der Zugbegleiter, der früher mit dem roten Riemen an seiner Uniform auftrat.
                Ich hoffe, etwas weiterhelfen zu können.
                Viele Grüße
                Frank
                Gegenwart ist die Verarbeitung der Vergangenheit zur Erarbeitung der Zukunft

                Kommentar

                • AnGr
                  Erfahrener Benutzer
                  • 28.03.2011
                  • 1153

                  #9
                  Hier noch mal die Aufgaben eines Reichsbahnzugführers nach Dienstvorschrift 1931.

                  (1) Der Zugführer hat nach den Vorschriften den Zug zu übernehmen, den gesamten Dienst am Zug zu beaufsichtigen und, wo vorgeschrieben, den Dienst als Aufsichtsbeamter oder Rangierleiter wahrzunehmen. Bei Zügen mit durchgehender Bremse ist er für die Ausführung der vorgeschriebenen Bremsproben verantwortlich. (2) Er hat bei Reisezügen bei der Unterbringung der Reisenden, Prüfung der Fahrausweise, Übernahme und Übergabe des Reisegepäcks mitzuhelfen, ferner soweit besonders angeordnet, Fahrkarten im Zug zu verkaufen, Reisegepäck und Güter abzufertigen und den Dienst des Personen- und Fahrladeschaffners mitzuversehen.
                  (3) Er ist weiter dafür verantwortlich, daß die vorgeschriebenen Signalmittel und Zubehörstücke des Gepäckwagens, namentlich der Rettungskasten, und die erforderlichen Betriebsstoffe vorhanden, die nicht unter Verschluß befindlichen Signalmittel brauchbar sind und daß am Ende der Fahrt die dem Gepäckwagen entnommenen Signalmittel usw wieder an ihren Platz gebracht werden.
                  (4) Ergeben sich bei der Übernahme des Zuges Anstände, so sorgt der Zugführer für Abhilfe, nötigenfalls im Benehmen mit dem Rangierleiter oder Aufsichtsbeamten; Beschädigungen und Mängel an Wagen, die nicht alsbald behoben werden können, hat er zu melden.
                  (5) Die Leitung des Zuges geht auf den Zugführer in dem Augenblick über, wo der zuständige Beamte den Abfahrauftrag erteilt.
                  (6) Bei Betriebsstörungen, Unfällen und anderen außergewöhnlichen Ereignissen hat der Zugführer nach den Fahrdienstvorschriften und Unfallmeldevorschriften zu handeln.
                  (7) Der Zugführer soll sich, wenn es seine Dienstgeschäfte zulassen, bei den Vorständen des Betriebsamtes und des Verkehrsamtes und ihren Vertretern, ferner bei den höheren Vorgesetzten unauffällig melden, sobald ihm ihre Anwesenheit im Zuge bekannt wird.


                  Schönen Gruß Andreas
                  Angehängte Dateien
                  Zuletzt geändert von AnGr; 13.09.2011, 17:48.
                  Schönen Gruß Andreas Harald Alexander

                  https://www.youtube.com/watch?v=VwX7nC-LpKs

                  Kommentar

                  • Frundje
                    Erfahrener Benutzer
                    • 26.06.2011
                    • 150

                    #10
                    Guten Abend zusammen!

                    Weiß jemand wie es sich früher (um 1900) mit den Lokführern bzgl. Einsatzort verhielt? Waren die Beamte und konnten ähnlich wie bspw. heute Zeit- oder Berufssoldaten an einen anderen Einsatzort befohlen werden? Ich glaube ähnliches mal in einer Reportage gesehen zu haben, bin mir aber nicht sicher.

                    Kommentar

                    • AnGr
                      Erfahrener Benutzer
                      • 28.03.2011
                      • 1153

                      #11
                      Zitat von Frundje Beitrag anzeigen
                      Guten Abend zusammen!

                      Weiß jemand wie es sich früher (um 1900) mit den Lokführern bzgl. Einsatzort verhielt? Waren die Beamte und konnten ähnlich wie bspw. heute Zeit- oder Berufssoldaten an einen anderen Einsatzort befohlen werden? Ich glaube ähnliches mal in einer Reportage gesehen zu haben, bin mir aber nicht sicher.

                      Guten Morgen!

                      Die Lokführer waren bei den verschiedenen Länderbahnen ( bis 1920 ) Staatsbeamte und konnten Aufgrund betrieblicher Notwendigkeit oder auch auf Wunsch versetzt oder abgeordnet werden. In den beiden Weltkriegen wurden sie auch in die besetzten Gebiete abgeordnet um dort den Eisenbahnverkehr zu betreiben oder zu überwachen.

                      Schönen Gruß Andreas
                      Schönen Gruß Andreas Harald Alexander

                      https://www.youtube.com/watch?v=VwX7nC-LpKs

                      Kommentar

                      • Frundje
                        Erfahrener Benutzer
                        • 26.06.2011
                        • 150

                        #12
                        Da war mir das doch richtig in Erinnerung. Danke!

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