Inzestverbot

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  • wiwack
    Erfahrener Benutzer
    • 15.01.2010
    • 394

    Inzestverbot

    Hi ,
    ich habe da mal spontan eine Frage des Unbedarften :
    Bei der heterosexuellen Ehe gibt es das Inzestverbot .
    Bei der homosexuellen Ehe , die nach dem gegenwärtigen Stand der Reproduktionstechnik keinen Nachwuchs haben kann , gibt es da auch ein Inzestverbot ?

    mfG
    Willi W.
  • Carlton

    #2
    Hallo Willi,

    ich weiß nicht, was Du wirklich wissen willst, aber zwei Männer oder zwei Frauen können meines Wissens zusammen keine Kinder zeuegn.

    Und im weiteren Sinne "Cousine 1Grades" usw. ist es doch völlig egal, mit wem ich eine Ehe eingehe, Inzest ist und bleibt Inzest.

    Oder habe ich Dich völlig falsch verstanden?

    Kommentar

    • wiwack
      Erfahrener Benutzer
      • 15.01.2010
      • 394

      #3
      Hi ,
      Beispiel : Bruder und Schwester können keine hetero-Ehe eingehen .
      Kann Bruder mit Bruder oder Schwester mit Schwester eine homo-Ehe eingehen ? Die Begründung "Erbschäden" würde ja entfallen .
      mfG
      WW

      Kommentar

      • Carlton

        #4
        Also dann noch einmal:

        Was ändert sich denn hier, ob Bruder und Bruder oder Bruder und Schwester eine eheliche Verbindung eingehen möchten? Hier geht es doch erst einmal um die eheliche Verbindung. Wer sagt denn, dass Bruder und Schwester Kinder bekommen wollen?

        Davon einmal ganz angesehen, ist dieses kein Thema für die Ahnenforschung.

        Am Besten Du fragst beim Gesetzgeber nach, damit Deine Frage voll und ganz beantwortet werden kann, falls Dir meine Antwort nicht ausreicht.

        Schönen Tag noch.

        Kommentar

        • sternap
          Erfahrener Benutzer
          • 25.04.2011
          • 4070

          #5
          über die ausschlusskriterien informiere dich bei den hohomsexuellenverbänden deines landes, oder im gesetz.
          freundliche grüße
          sternap
          ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
          wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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          • Hina
            Erfahrener Benutzer
            • 03.03.2007
            • 4722

            #6
            Ehen mit so nahen verwandten, sind generell verboten. Der Grund spielt dabei keine Rolle.

            "§ 1307 BGB - Verwandtschaft
            Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern. Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch Annahme als Kind erloschen ist."

            Viele Grüße
            Hina
            "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

            Kommentar

            • Marlies

              #7


              Hallo wiwack,

              da dieses Thema nicht mit Ahnenforschung in unserem Sinn zusammenhängt, schließe ich das Thema.

              Tipps, wie und wo Du Dich in informieren kannst, hast Du ja bekommen.

              Marlies

              Kommentar

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