Proclamationen

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Uli
    Erfahrener Benutzer
    • 15.10.2006
    • 162

    #1

    Proclamationen

    Hallo zusammen,

    Zur Zeit durchforste ich verschiedene Kirchenbücher. Dabei fiel mir auf, dass bei den Einträgen von Heiraten meistens nicht das Heiratsdatum steht sondern Proclamtion. Nun rätsle ich wird hier die Heirat nur angekündigt, oder wird hier doch verkündet, dass die Heirat an dem genannten Datum war und diese in einer anderen Kirche (z.B. Herkunftsort der Braut oder des Bräutigams) statt fand.
    Wie denkt Ihr darüber.

    gruss Uli
  • Lerchlein
    Erfahrener Benutzer
    • 08.10.2018
    • 3032

    #2
    Die Proklamation ist ja eigentlich das Aufgebot. Wenn keine weiteren Einträge über eine Trauung gefunden werden könnten, sind diese evtl. verloren gegangen oder die Eheschließung hat nicht stattgefunden. Aber das könnte man dann über evtl. Taufen von Kindern erkennen, auch evtl. wo die Trauung stattgefunden hat....
    Vorsicht : >Ich habe keine Ausbildung. Ich habe Inspiration.< von Bob Marley -**







    Kommentar

    • Schlumpf
      Erfahrener Benutzer
      • 20.04.2007
      • 372

      #3
      Hallo

      Nun, die Proclamationsbücher gibt es wohl nur bei evangelischen Gemeinden. Im Gegensatz zur kath. Kirche, ist die Trauung kein Sakrament. Schon Martin Luther meinte, die Ehe ist ein höchst weltlich Ding vor Gott. In evangelischen Gemeinden wurde die Trauung zwar durch einen Pastor vollzogen, aber diese fand vor 1820 zumeist im Hause der Brauteltern statt. Auch eine Trauung in einem ordentlichen Wirtshause war nicht ungewöhnlich.
      Seit langer Zeit (bei uns ab 1550) schrieb die weltliche Obrigkeit die dreimalige Verkündigung von der Kanzel vor. Dabei ging es sich darum, festzustellen, ob ein Ehehindernis vorlag. Die Blutsverwandtschaft ab dem 3. Grade wurde z.B. von der Jülich-Bergischen Synode 1677 in Volberg verboten. Die Märkische Generalsynode in Unna verlangte 1691 bei der Trauung im Privathause der Kirche 5 Reichstaler zu geben.
      Wichtig wurde daher die Verkündigung von der Kanzel erachtet. Mir ist ein Fall von 1778 bekannt, bei dem ein Pastor ein Brautpaar morgens um 2 Uhr in einem Wirtshause traute. Die Ehe war gültig. Den Ärger bekam der Pastor, weil er das Paar nicht vorher dreimal verkündigt hatte.
      Das Prozedere änderte sich auch später nicht. in der westf. Kirchenordnung von 1835 ist unter § 114 Nr 2 zu lesen: Der Einsegnung geht die dreimalige Proklamation nach den darüber bestehenden gesetzlichen Bestimmungen vorher.

      Viel Spaß damit
      Schlumpf


      Zuletzt geändert von Schlumpf; 25.01.2026, 10:32.
      Uns ist in alten mæren wunders vil geseit. von helden lobebæren, von grôzer arebeit,. von fröuden, hôchgezîten, von weinen und von klagen,.

      Kommentar

      • Xtine
        Administrator

        • 16.07.2006
        • 30653

        #4
        Hallo,

        so ganz kann ich das nicht unterschreiben!
        Vergleichbares zu den Prolamationsbücher gab es auch in der katholischen Kirche, hier heißen sie nur Sponsalienbücher. Sollte die Trauung dann in einem anderen Ort stattfinden, wurde es dort vermerkt.

        Siehe zb. hier
        Zeholfing 003_02 Sonsalien (sind in diesem Fall die Verlobung bzw. das Aufgebot) und 003_03 Trauungen
        Viele Grüße
        Christine


        Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
        (Konfuzius)

        Kommentar

        • Schlumpf
          Erfahrener Benutzer
          • 20.04.2007
          • 372

          #5
          Hallo

          Nun, diese Bücher gibt es auch z.B. in Attendorn. Es gibt auch Mischbücher, in denen Kirchenrechnungen und Amtshandlungen eingetragen wurden. Das ist aber meiner Erfahrung nach recht selten. Das, was ich z.B. in Bechen gesehen habe, entspricht in keinster Weise den damaligen gesetzlichen Bestimmungen der Erlasse von 1770 (Jülich-Berg) bzw. 1779 (Kurköln). Im Allgemeinen sind die Eheschließungen und Dimissio in kath. Gemeinden in ein Ehebuch eingetragen mit Hinweisen auf ein Ehehindernis (Dispens) und dem genauen Trauungsdatum und z.T auch mit dem Namen des Pastors. Diese Register sind nicht mit den Proklamationsbüchern z.B. in Mülheim / Ruhr ab 1654 oder anderen Gemeinden zu vergleichen.

          Viel Spaß damit
          Schlumpf
          Uns ist in alten mæren wunders vil geseit. von helden lobebæren, von grôzer arebeit,. von fröuden, hôchgezîten, von weinen und von klagen,.

          Kommentar

          • Xtine
            Administrator

            • 16.07.2006
            • 30653

            #6
            Ja, man findet die kath. Sponsalienbücher nicht so oft. Ich wollte ja auch nur ein Beispiel geben, daß es durchaus auch Ähnliches bei den kath. Büchern gibt und nicht nur auf evangelische zu beschränken ist.
            Viele Grüße
            Christine


            Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
            (Konfuzius)

            Kommentar

            • wicki49
              Erfahrener Benutzer
              • 01.03.2019
              • 241

              #7
              In den mir bekannten katholischen Kirchenbüchern sind Einträge zum Aufgebot sowie das Hochzeitsdatum in den Eheregistern eingetragen. Vor meiner Hochzeit war das Aufgebot im Schaukasten am Rathaus ausgehängt. Beispiel:

              Kommentar

              • Elfchen21
                Erfahrener Benutzer
                • 06.12.2012
                • 133

                #8
                Ich verstehe Ulis Anfrage so, dass hier ein Buch vorliegt, in dem Proklamationen statt Heiratsdatum angegeben sind.

                Ich habe einmal ein KB durchforstet, dort waren die Einträge nach Datum der Proklamation eingetragen, das Heiratsdatum wurde später hinzugefügt, manchmal auch vergessen. In seltenen Fällen wurde vermerkt, dass doch nicht geheiratet wurde. Wenn das Datum fehlt weiß nan es ja aber nicht 100%ig.
                Forsche u.a. in: M'Gladbach u. Niederkrüchten: Lenzen, Gerards, Michiels; Baden/Elsaß: Schneider, Tschamber; Bensberg/Kürten: Krauhs, Rottländer; Sinzig/Ahr: Schmickler, Fuchs, Decker; Partenstein: Kunkel, Mehrlich; Niederbayern: Gierlinger, Wittenzellner; Sachsen: Meinig, Schlegel

                Kommentar

                • Uli
                  Erfahrener Benutzer
                  • 15.10.2006
                  • 162

                  #9
                  Zitat von Elfchen21
                  Ich verstehe Ulis Anfrage so, dass hier ein Buch vorliegt, in dem Proklamationen statt Heiratsdatum angegeben sind.

                  Ich habe einmal ein KB durchforstet, dort waren die Einträge nach Datum der Proklamation eingetragen, das Heiratsdatum wurde später hinzugefügt, manchmal auch vergessen. In seltenen Fällen wurde vermerkt, dass doch nicht geheiratet wurde. Wenn das Datum fehlt weiß man es ja aber nicht 100%ig.
                  ja so ist es, nur dass ich kein Heiratsdatum gefunden habe. Ich nehme dieses Datum ( Proclamation ) als Datum in meine Datei auf. Einer der Gründe für die Aufnahme dieser, ist dass im Abspann des Eintrags auch die Trauzeugen genannt wurden.

                  Gruss
                  Uli

                  Kommentar

                  Lädt...