Geburtsurkunden bei Frühverstorbenen

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  • Mister_B
    Benutzer
    • 22.12.2023
    • 60

    Geburtsurkunden bei Frühverstorbenen

    Liebe Foristen,

    Fachfrage. Ich habe einige Fälle von Totgeburten und frühverstorbenen Kindern in meiner Familiengeschichte. Meine Frage dreht sich um die Einträge in den Personenstandsregistern der Standesämter.

    Die Einträge bei den Sternenkindern sind charakteristisch: kein Geburtseintrag, im Sterbeeintrag keine Vornamen, Streichung der meisten Textfelder, relativ großer Randvermerk.

    Bei den Frühverstorbenen Kindern sind mir einige Sterbeeinträge - regulär ausgefüllt - bekannt. Ab wann lohnt sich die Suche nach Geburtseinträgen? Ab wann wurden Geburtseinträge gefertigt? Nach einigene Tage , Wochen, oder Monaten?

    Vielen Dank für eure Hilfe
  • chickenrun
    Erfahrener Benutzer
    • 03.12.2024
    • 197

    #2
    In der Urfassung des Personenstandsgesetzes von 1875 ist zu Totgeburten oder "in der Geburt" verstorbenen Kindern festgelegt, dass spätestens am nächstfolgenden Tag eine Eintragung nur im Sterberegister zu erfolgen hat, ohne Vorname. (siehe § 23)

    Alle anderen Kinder müssten im Geburtsregister und im Sterberegister eingetragen sein.

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