Rechtliche Fragen zur Erstellung eines Familienbuches

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  • Klaus B.
    Benutzer
    • 14.01.2005
    • 31

    Rechtliche Fragen zur Erstellung eines Familienbuches

    Hallo Ahnenforscher
    Ich möchte auf Grund meiner Forschungsergebnisse ein Familienbuch erstellen.
    in meiner Sammlung habe ich ca. 1200 Namen mit Daten von der Geburt bis zum jeweiligen Todestag (bei bereits verstorbenen Personen) in meiner Datensammlung.
    Mein Familienbuch soll mit dem Stammvater *1656 verst.1738 unseren Nachnahmens, sowie alle mir bekannten Abkömmlinge bis zum jüngst geborenen erscheinen.
    Das Buch soll, sobald fertig, auch an interesierte Familienmitglieder verteilt werden.

    Meine Frage an Experten bzw. erfahrene Ahnenforscher:
    Welche Daten darf ich aus rechtlichen Gesichtspunkten in einem solchen Buch aufführen.
    Für eure Antworten im Voraus herzlichen Dank
    Klaus B.
  • benangel
    Erfahrener Benutzer
    • 09.08.2018
    • 4811

    #2
    Hallo,

    hier mal die Antwort einer KI:

    Für ein Familienbuch auf Basis eigener Forschung dürfen verstorbene Personen (mit Geburts-, Heirats- und Sterbedaten) in der Regel vollständig dokumentiert werden, während bei lebenden Personen datenschutzrechtliche Einschränkungen gelten, insbesondere nach der DSGVO und dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz.

    Rechtlicher Rahmen

    Die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten in einem Familienbuch ist rechtlich erlaubt, wenn es sich um Daten von Verstorbenen handelt, da der Datenschutz primär Lebende schützt. Bei noch lebenden Personen dürfen folgende Aspekte beachtet werden:
    • Ohne ausdrückliche Einwilligung dürfen von lebenden Personen nur öffentlich zugängliche Daten (z.B. Name, Geburtsjahr) und solche aus allgemein zugänglichen Quellen veröffentlicht werden.
    • Sensible persönliche Daten wie vollständiges Geburtsdatum, Wohnort, Fotos und Stammbäume mit privaten Details sollten nur mit schriftlicher Einwilligung veröffentlicht werden.
    • Die DSGVO verbietet die Weitergabe personenbezogener Daten lebender Personen ohne deren Einwilligung, es sei denn, es besteht ein berechtigtes Interesse und die Betroffenenrechte werden gewahrt.
    Praktische Empfehlungen für Ahnenforscher
    • Für verstorbene Personen können sämtliche bekannte Daten (Name, Geburtsdaten, Heiratsdaten, Lebensdaten) aufgenommen werden.
    • Für lebende Personen gilt:
      • Name und Verwandtschaftsbeziehung sind meist unproblematisch, sofern keine zusätzlichen privaten Angaben ergänzt werden.
      • Details über Geburtsdaten, Kontaktdaten, Privatanschriften, Beruf und Portraitfotos sollten nur nach Zustimmung verwendet werden.
      • Bei Unsicherheit sollte die betreffende Person um eine schriftliche Freigabe gebeten werden.
    Richtlinien für Veröffentlichung und Verteilung
    • Ein Familienbuch für den Privatgebrauch ist weniger kritisch, sobald es jedoch an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht wird (z.B. Online-Stellung, Druck, Verteilung außerhalb der Familie), greifen die genannten Datenschutzregeln streng.
    • Die Empfehlung der meisten erfahrenen Ahnenforscher lautet, im Zweifel Daten von lebenden Personen zu anonymisieren, auf Jahresangaben zu begrenzen und eine Einwilligung einzuholen.
    Typische Gestaltung historischer Familienbücher
    • Stammlisten, Klassische Ahnenreihen, Lebensdaten und Heiratsdaten sowie Sterbeorte von verstorbenen Personen.
    • Bei lebenden Personen: Nur Name und ggf. Jahr, Verwandtschaftslinie, ohne weitere Details.
    Rechtlicher Hinweis: Die Vorgaben können sich durch regionale Besonderheiten und aktuelle Rechtssprechung ändern. Im Zweifelsfall empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Datenschutzbeauftragten oder genealogischen Fachverband.
    Gruß
    Bernd

    Kommentar

    • Klaus B.
      Benutzer
      • 14.01.2005
      • 31

      #3
      Hallo benangel
      Herzlichen Dank für die Antwort und die Hinweise.
      Ich werde mich an die genannten Vorgaben strikt halten, und soweit es mir möglich ist auch versuchen von den lebenden Personen das Einverständnis einholen.
      Danke Klaus B.

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