Guten Morgen zusammen,
bei meinen Recherchen im katholischen Gebiet Oberschwaben bin ich auf einen Vorfahren gestoßen, der zwischen 1670 und 1710 sage und schreibe 70 Mal Taufpate war.
Jetzt frage ich mich, welche Pflichten ein damaliger Pate hatte. Wenn er wirklich bei jedem Kind verpflichtet war, im Falle des Todes der Eltern, dieses zu versorgen, wäre das ja eine riesige Verantwortung gewesen. Zu der Zeit konnte das ja wahrscheinlich öfters vorkommen.
Oder war es eher eine formelle Angelegenheit, ohne besondere Verpflichtungen?
Im Netz finde ich dazu keine passenden Infos
VG
bei meinen Recherchen im katholischen Gebiet Oberschwaben bin ich auf einen Vorfahren gestoßen, der zwischen 1670 und 1710 sage und schreibe 70 Mal Taufpate war.
Jetzt frage ich mich, welche Pflichten ein damaliger Pate hatte. Wenn er wirklich bei jedem Kind verpflichtet war, im Falle des Todes der Eltern, dieses zu versorgen, wäre das ja eine riesige Verantwortung gewesen. Zu der Zeit konnte das ja wahrscheinlich öfters vorkommen.
Oder war es eher eine formelle Angelegenheit, ohne besondere Verpflichtungen?
Im Netz finde ich dazu keine passenden Infos
VG
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