Neues Namensrecht - ein echter Segen

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  • HelenHope
    Erfahrener Benutzer
    • 10.05.2021
    • 1051

    Neues Namensrecht - ein echter Segen

    Hallo ihr Lieben!

    Ein bisschen wurde ja bereits über das neue Namensrecht diskutiert, und aus Forschersicht kann es sicher in Zukunft einiges verkomplizieren.
    Für mich jedoch - und sicherlich viele andere auch, ist es ein echter Segen!

    Vor langem hatte ich zum Namensthema mal diesen Post erstellt :
    Hallo ihr Lieben, es folgt ein "Jammerpost". Der Nachname, mit dem ich geboren wurde, existiert nur noch in meiner Genealogie. Denn als kleines Kind wurde ich einbenannt, und somit gilt der Name meines damaligen Stiefvaters als mein Familienname. Auf jedem offiziellen Dokument ist er mein Geburtsname. Mein


    Meine Gebete wurden erhört und mehr als das!

    Inzwischen konnte ich die Einbenennung rückgängig machen. Ich trage also wieder meinen Geburtsnamen. Es ist immer noch so ungewohnt, aber auch so schön, denn ich dachte ja, dass ich ihn nie wieder zurück bekäme. Durch das neue Gesetz können Einbenennungen jedoch recht einfach zurückgenommen werden.
    Kostenpunkt, für die, die es interessiert : 30 € für den Antrag, etwa 13 € für die schriftliche Bestätigung, 37 € für den neuen Perso und eventuell Fotokosten und Extragebühren , z.B. wenn der Perso per Post kommen soll. Also zahlt man zwischen 80 und 100 € insgesamt. Wenn man vorher, so wie ich, auch noch den Ehenamen ablegt, kommen nochmal 43 € hinzu. Jede Namensänderung verläuft einzeln, und nacheinander.

    Nun erlaubt das neue Gesetz aber auch, sich einmal als Volljähriger für den Nachnamen zu entscheiden, von Vater, Mutter oder Doppelname. Voraussetzung ist hier allerdings die Unterschrift des Elternteils, dessen Namen man annimmt. Und zwar im Standesamt vor Ort.
    Eine ganze Weile habe ich darüber nachgedacht, wie ich heißen möchte. Denn da ich unehelich geboren wurde, trage ich den Geburtsnamen meiner Mutter. Mittlerweile ist entschieden, dass ich wie mein Papa heißen möchte, weil ich zu der Familienseite einfach mehr positive Verbindungen habe. Jetzt warte ich darauf, dass Papa zu Besuch bekommt und wir den letzten Gang erledigen können. Derweil übe ich schonmal die Unterschrift

    Abgesehen davon, dass ich meine Freude teilen wollte, hilft das ja vielleicht auch jemandem, der ein ähnliches Problem mit seinem Nachnamen hat.

    Liebe Grüße
    Zuletzt geändert von HelenHope; 07.07.2025, 12:18.
  • OlliL
    Erfahrener Benutzer
    • 11.02.2017
    • 5805

    #2
    Was ich mich da frage als jemand der sich damit noch nicht auseinandergesetzt hat:

    Was ist wenn der Elternteil nicht mehr lebt der zustimmen müsste?
    Was ist wenn man z.B. schon Nachkommen oder einen Ehepartner hat, die dann auch den "falschen" Namen haben? Die ändern sich ja nicht autom. mit nur wenn man seinen eigenen Namen ändert? Ist das evtl. sogar ein Hindernis seinen Namen zu ändern?
    Mein Ortsfamilienbuch Güstow, Kr. Randow: https://ofb.genealogy.net/guestow/
    Website zum Familienname Vollus: http://www.familie-vollus.de/

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    • consanguineus
      Erfahrener Benutzer
      • 15.05.2018
      • 7442

      #3
      Hallo zusammen,

      als im Kern stockkonservativer Mensch freue ich mich grundsätzlich nie darüber, wenn Dinge mutwillig geändert werden, mit denen die weit überwiegende Mehrzahl der Menschen seit Ewigkeiten bestens klargekommen ist.

      Andererseits freue ich mich in diesem Einzelfall für HelenHope, dass sie nun mit dem "neuen" Familiennamen glücklich und zufrieden ist!

      Die Ahnenforschung wird durch diese Gesetzesänderung eher weniger beeinträchtigt werden. Ich gehe davon aus, dass solche Namensänderungen amtlicherseits nachvollziehbar dokumentiert und die Hintergründe jedes Einzelfalls somit nicht im Dunkeln bleiben werden.

      Sorge bereitet mir natürlich schon, dass heutzutage alles sehr beliebig zu sein scheint. Das Geschlecht beispielsweise darf man sich nach Belieben aussuchen. Die katastrophalen Folgen für Wehrdienst, Strafvollzug etc. liegen auf der Hand und man darf davon ausgehen, dass mit dieser Wahlfreiheit noch viel Schindluder getrieben werden wird. Ich habe zudem gehört, dass man sich beispielsweise in Großbritannien seine Namen komplett und frei aussuchen darf. Einfach so. Ich kann den Sinn hierbei nicht erkennen. Irgendwann wird es theoretisch so sein können, dass alle Kinder einer Familie einen anderen Familiennamen tragen. Damit wird zuerst das Zusammengehörigkeitsgefühl der Familie zerstört, und in der Folge die Institution Familie selbst. Man braucht nicht viel Phantasie um zu erkennen, wohin das führt und wer die treibenden Kräfte dahinter sind...

      Viele Grüße
      consanguineus

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      Kommentar

      • HelenHope
        Erfahrener Benutzer
        • 10.05.2021
        • 1051

        #4
        Zitat von OlliL Beitrag anzeigen
        Was ich mich da frage als jemand der sich damit noch nicht auseinandergesetzt hat:

        Wwas ist wenn der Elternteil nicht mehr lebt der zustimmen müsste?
        Was ist wenn man z.B. schon Nachkommen oder einen Ehepartner hat, die dann auch den "falschen" Namen haben? Die ändern sich ja nicht autom. mit nur wenn man seinen eigenen Namen ändert? Ist das evtl. sogar ein Hindernis seinen Namen zu ändern?
        Wenn das Elternteil nicht mehr lebt, hat man tatsächlich Pech gehabt. Das gleiche gilt, wenn das Elternteil nicht zum Standesamt kommen kann. Das ist aktuell eine Lücke, die leider vorhanden ist. So wie ich meine Standesbeamtin verstanden habe, könnte sich im November noch einiges verbessern.
        Mein Papa ist ziemlich krank und die Standesbeamtin hat mir ans Herz gelegt, dass wir uns beeilen, damit ich am Ende nicht genau vor diesem Problem stehe.

        Kinder unter 5 erhalten automatisch den neuen Namen auch. Ältere Kinder müssten das selbst wollen. Wie sich das auf den Namen als Ehenamen auswirkt, ist eine Frage, die ich dir gerade nicht beantworten kann. Finde ich aber auch spannend und werde ich meine Standesbeamtin beim nächsten und hoffentlich letzten Besuch mal fragen.

        Bei mir war es ja so, dass ich eh geschieden bin. Ich musste im ersten Schritt den Ehenamen ablegen, und im 2. wurde dann erst die Einbenennung zurück genommen.


        Sorge bereitet mir natürlich schon, dass heutzutage alles sehr beliebig zu sein scheint. Das Geschlecht beispielsweise darf man sich nach Belieben aussuchen. Die katastrophalen Folgen für Wehrdienst, Strafvollzug etc. liegen auf der Hand und man darf davon ausgehen, dass mit dieser Wahlfreiheit noch viel Schindluder getrieben werden wird. Ich habe zudem gehört, dass man sich beispielsweise in Großbritannien seine Namen komplett und frei aussuchen darf. Einfach so. Ich kann den Sinn hierbei nicht erkennen. Irgendwann wird es theoretisch so sein können, dass alle Kinder einer Familie einen anderen Familiennamen tragen. Damit wird zuerst das Zusammengehörigkeitsgefühl der Familie zerstört, und in der Folge die Institution Familie selbst. Man braucht nicht viel Phantasie um zu erkennen, wohin das führt und wer die treibenden Kräfte dahinter sind...
        Für mich liegt weder auf der Hand, was die katastrophalen Folgen wären, noch wer die treibenden Kräfte sein sollen. Allerdings ist das wohl auch eher ein politisches Thema und hat hiermit ja gar nicht so viel zu tun.

        Aber ganz grundsätzlich soll das neue Namensrecht es tatsächlich leichter für Familien machen, nicht schwerer. Aber eben mit mehr Möglichkeiten.
        Ob es sinnvoll ist, dass man sich seinen Namen - also auch Vornamen - einmal selbst aussuchen kann, darüber habe ich mir noch keine Gedanken gemacht. Hier bei uns ist das auch bisher nicht so leicht, und oft weisen die Ämter und Gerichte solche Anfragen ab. Da muss man schon vieles vorweisen. Dass das so schnell kommt, glaube ich auch nicht.

        Kommentar

        • consanguineus
          Erfahrener Benutzer
          • 15.05.2018
          • 7442

          #5
          Zitat von HelenHope Beitrag anzeigen
          Für mich liegt weder auf der Hand, was die katastrophalen Folgen wären, noch wer die treibenden Kräfte sein sollen. Allerdings ist das wohl auch eher ein politisches Thema und hat hiermit ja gar nicht so viel zu tun.
          Selbstverständlich ist es ein politisches Thema und hat mit der Ahnenforschung nichts zu tun. Ich bitte daher um Nachsicht, dass ich mich dazu geäußert habe. Leider kann ich manchmal nicht anders. Aber ich war nicht der, der den ersten Stein geworfen hat! Für mich ist das Thema damit auch erledigt. Wenn ein Moderator meint, meinen Beitrag löschen zu wollen, möge er das tun. Mir soll es gleich sein.

          In diesem Sinne schöne Grüße
          consanguineus
          Daten sortiert, formatiert und gespeichert!

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          • Alrunia
            Erfahrener Benutzer
            • 13.02.2010
            • 177

            #6
            @ HelenHope Viel Erfolg! Ich war mit meinem Nachnamen immer zufrieden, da er sehr ortsbezogen ist und ein Stückchen lokaler Geschichte repräsentiert. Deshalb habe ich ihn bei der Eheschließung auch behalten und bin froh, dass das heute problemlos geht.

            Zu den Neuerungen im Gesetz: Ich denke, wir müssen uns keine Sorgen machen, das wird wohl eher selten genutzt und noch seltener missbraucht werden. Den meisten Menschen ist ja schon der Gang zur Behörde zu viel ;-)
            Kritisch wird es erst, wenn man das online und kostenfrei machen könnte. Da würde vermutlich tatsächlich Schindluder getrieben. Ein paar Hürden (Gang zum Amt, schriftlicher Antrag, Gebühren) führen in der Regel dazu, dass man das nur macht, wenn es einem ernst ist. Obwohl das in den USA und Großbritannien einfach so zu ändern ist (aber auch mit Behördengang und Gebühr verbunden), wird das da nur sehr wenig gemacht.

            Ebenso denke ich, dass viele Menschen in der Vergangenheit keineswegs bestens damit klar gekommen sind. Im Normalfall hatten sie ja keine Wahl, sie kamen damit irgendwie, aber sicher nicht gut klar.

            Also, durchatmen und schauen was wirklich passiert. Bis auf ein paar traurige Einzelfälle wohl gar nichts.

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            • Wolfg. G. Fischer
              Erfahrener Benutzer
              • 18.06.2007
              • 5385

              #7
              Hallo,


              das kann ich jetzt allerdings nicht glauben:




              Mit besten Grüßen
              Wolfgang

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              • Horst von Linie 1
                Erfahrener Benutzer
                • 12.09.2017
                • 23481

                #8
                Zitat von Wolfg. G. Fischer Beitrag anzeigen
                Wie würdet ihr heißen?
                Johannsen. Und das ohne bekannte norddeutsche Ahnen.
                Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
                Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
                Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

                Und zum Schluss:
                Freundliche Grüße.

                Kommentar

                • consanguineus
                  Erfahrener Benutzer
                  • 15.05.2018
                  • 7442

                  #9
                  Zitat von Horst von Linie 1 Beitrag anzeigen
                  Johannsen. Und das ohne bekannte norddeutsche Ahnen.
                  Schließe mich an. Jedenfalls was den Namen betrifft.

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                  • Gastonian
                    Moderator
                    • 20.09.2021
                    • 5461

                    #10
                    Hallo Wolfgang:

                    Gab es auch in Butjadingen im Oldenburgischen, wo mein 1645 geborener Vorfahre Dirk Mengersen der Sohn von Menger Immesen war.

                    Und ist heute noch das gültige Namensrecht in Island. Die derzeitige Premierministerin Kristrún Mjöll Frostadóttir ist die Tochter von Frosti Fífill Jóhannsson und Ehefrau von Einar Bergur Ingvarsson. Da braucht keiner bei der Heirat den Namen zu ändern.

                    VG

                    --Carl-Henry
                    Wohnort USA - zur Zeit auf Archivreise in Deutschland

                    Kommentar

                    • consanguineus
                      Erfahrener Benutzer
                      • 15.05.2018
                      • 7442

                      #11
                      Sorry, ich konnte es nicht lassen...

                      Daten sortiert, formatiert und gespeichert!

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                      • HelenHope
                        Erfahrener Benutzer
                        • 10.05.2021
                        • 1051

                        #12
                        Danke, das versüßt mir grad den Tag

                        Kommentar

                        • HelenHope
                          Erfahrener Benutzer
                          • 10.05.2021
                          • 1051

                          #13
                          Zitat von Wolfg. G. Fischer Beitrag anzeigen
                          Hallo,


                          das kann ich jetzt allerdings nicht glauben:




                          Mit besten Grüßen
                          Wolfgang
                          Wieso kannst du das nicht glauben ?

                          Kommentar

                          • Wolfg. G. Fischer
                            Erfahrener Benutzer
                            • 18.06.2007
                            • 5385

                            #14
                            Zitat von HelenHope Beitrag anzeigen

                            Wieso kannst du das nicht glauben ?
                            Ich kann nicht glauben, dass die isländische Regelung nach dem neuen Namensrecht auch bei uns möglich sein soll.

                            Kommentar

                            • HelenHope
                              Erfahrener Benutzer
                              • 10.05.2021
                              • 1051

                              #15
                              Zitat von Wolfg. G. Fischer Beitrag anzeigen

                              Ich kann nicht glauben, dass die isländische Regelung nach dem neuen Namensrecht auch bei uns möglich sein soll.
                              Das gilt auch nicht für ganz Deutschland, sondern nur für bestimmte Personengruppen.

                              Auch auf die friesische und dänische Namenstradition wird künftig Rücksicht genommen. Bei Angehörigen der friesischen Volksgruppe ist es üblich, dass ein Patronym verwendet wird. Dabei wird der Geburtsname des Kindes vom Vornamen des Vaters abgeleitet: Heißt der Vater beispielsweise "Johann", kann der Sohn "Johannsen" heißen. Im Sinne einer zeitgemäßen Interpretation soll auch die matronymische Form möglich sein, das heißt die Namensableitung vom Vornamen der Mutter.

                              Angehörige der dänischen Minderheit können ihren Kindern – im Einklang mit der dänischen Namenstradition – auch Geburtsdoppelnamen ohne Bindestrich erteilen, deren erster Teil der Name eines nahen Angehörigen ist; hierbei kann es sich etwa um einen Großelternteil handeln. So kann beispielsweise der Name "Albertsen Christensen" unter Heranziehung des Familiennamens des Großvaters "Christensen" entstehen.
                              Ab 1. Mai gilt ein neues Namensrecht. Stief- und Scheidungskinder können dann ihre Namen leichter ändern. Außerdem gibt es neue Möglichkeiten bei der Wahl von Doppelnamen und weitere Anpassungen.

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