Wie wurden im 18. Jh. Adoptionen dokumentiert?

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  • Erny-Schmidt
    Erfahrener Benutzer
    • 16.06.2018
    • 486

    Wie wurden im 18. Jh. Adoptionen dokumentiert?

    Hallo,
    ich habe im Kirchenbuch von Friedeburg/Saale Anno 1762 einen Eintrag gefunden, wo bei einer Trauung nur der Stiefvater des Bräutigams vermerkt ist. Im gleichen Kirchenbuch ist 1746 die Konfirmation des Bräutigams vermerkt, was auf seine Geburt um 1732 schließen lässt. In diesem Jahr ist wiederum eine Taufe eingetragen, bei der ein Familienname fehlt! Bei den Paten ist der später genannte Stiefvater nicht dabei. Wurden Adoptionen damals dokumentiert und wenn ja, wo, wenn nicht in Kirchenbüchern? Andere passende Einträge konnte ich zwischen 1730 und 1736 im gleichen KB nicht finden.

    Gruß E. Schmidt.
    Gruß E. Schmidt.
    WANTED! SCHMID(t)/Halle/S, MAER(c)KER/Saalkreis, HAUBNER & HEINE(c)KE/Mansfelder Land
  • Sbriglione
    Erfahrener Benutzer
    • 16.10.2004
    • 1493

    #2
    Hallo E. Schmidt,

    nach meiner bisherigen Erfahrung gab es bei der Wiederverheiratung einer Witwe in der Regel keine Adoption ihrer Kinder aus vorhergehenden Ehen.
    Wenn es einen Heiratsvertrag gab, wurde aber in diesem zumeist die Versorgung der Kinder auch nach dem Tod der Kindsmutter bzw. die Altersversorgung des Stiefvaters durch den aus der früheren Ehe stammenden Hoferben mit thematisiert.
    Gelegentlich findet man auch mal in Gerichtsbüchern die Einsetzung von Vormündern für unmündige Kinder, deren Vater gestorben war oder Hinweise auf die weitere Unterbringung und Versorgung von Vollwaisen (häufig durch Geschwister oder noch lebende Eltern eines der verstorbenen Elternteile). Aber auch das in der Regel ohne Adoption in dem Sinne, in dem wir das heute kennen.
    Wobei das natürlich auch von Region zu Region unterschiedlich gehandhabt worden sein kann...

    Beste Grüße!
    Suche und biete Vorfahren in folgenden Regionen:
    - rund um den Harz
    - im Thüringer Wald
    - im südlichen Sachsen-Anhalt
    - in Ostwestfalen
    - in der Main-Spessart-Region
    - im Württembergischen Amt Balingen
    - auf Sizilien
    - Vorfahren der Familie (v.) Zenge aus Thüringen (u.a. in Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und NRW)
    - Vorfahren der Familie v. Sandow aus dem Ruppinischen

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    • Erny-Schmidt
      Erfahrener Benutzer
      • 16.06.2018
      • 486

      #3
      Hallo Sbriglione,
      Zitat von Sbriglione Beitrag anzeigen
      Hallo E. Schmidt,

      nach meiner bisherigen Erfahrung gab es bei der Wiederverheiratung einer Witwe in der Regel keine Adoption ihrer Kinder aus vorhergehenden Ehen.
      Gelegentlich findet man auch mal in Gerichtsbüchern die Einsetzung von Vormündern für unmündige Kinder, deren Vater gestorben war oder Hinweise auf die weitere Unterbringung und Versorgung von Vollwaisen (häufig durch Geschwister oder noch lebende Eltern eines der verstorbenen Elternteile). Aber auch das in der Regel ohne Adoption in dem Sinne, in dem wir das heute kennen.
      Wobei das natürlich auch von Region zu Region unterschiedlich gehandhabt worden sein kann...
      Bei Wiederverheiratung bekam die Witwe einen neuen Familiennamen, ihre Kinder aus erster Ehe jedoch nicht, oder? Bei der Trauung müsste außerdem die Witwe mit dem Namen ihres verstorbenen Ehemanns eingetragen sein. Trauungen habe ich im KB Nienburg etliche Jahrgänge gesichtet, allerdings vor allem bei den Männern auf die Namen geachtet, weniger bei den Frauen.

      Die Gerichtsbücher vom Amt Nienburg liegen beim Magdeburger Landesarchiv. Bei der Online-Suche habe ich aber nichts Passendes gefunden. Danach habe ich gerade im Unterforum Sachsen-Anhalt gefragt, weil 1732, dem möglichen Geburtsjahr des adoptierten Kindes eine Dirne auf Schloss Nienburg eingesperrt wurde und auf dem Weg dorthin ein Kind mit passendem Vornamen gebar. Der Kirchenbuchschreiber hat leider vergessen, Namen und Herkunft der Frau nachzutragen. Bekannt ist nur, dass es sich um eine Dienstmagd handelt, die neun Monate zuvor bereits eine Totgeburt in Zabenstedt (Ort in der Nähe) hatte. Auch das könnte Spuren in Gerichtsakten hinterlassen haben. Der Familienname des Eintrags in Zabenstedt passt wiederum nicht und es ist eher unwahrscheinlich, dass es in dem kleinen Ort gleich zwei Dirnen zur selben Zeit gab.

      Gruß & Dank E. Schmidt.
      Gruß E. Schmidt.
      WANTED! SCHMID(t)/Halle/S, MAER(c)KER/Saalkreis, HAUBNER & HEINE(c)KE/Mansfelder Land

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      • Wolfg. G. Fischer
        Erfahrener Benutzer
        • 18.06.2007
        • 5362

        #4
        Hallo,

        eigentlich müsste der leibliche Vater genannt sein. Wenn dessen Tod aber schon lange zurückliegt, kann stattdessen auch mal der Stiefvater genannt sein.

        Gruß WGF

        Kommentar

        • Sbriglione
          Erfahrener Benutzer
          • 16.10.2004
          • 1493

          #5
          Zitat von Erny-Schmidt Beitrag anzeigen

          Bei Wiederverheiratung bekam die Witwe einen neuen Familiennamen, ihre Kinder aus erster Ehe jedoch nicht, oder? Bei der Trauung müsste außerdem die Witwe mit dem Namen ihres verstorbenen Ehemanns eingetragen sein.
          Hallo,

          beides war in den allermeisten Fällen so, wie von Dir angenommen, aber leider nicht immer: ich habe es auch schon mal erlebt, dass eine - wenn auch noch nicht all zu lange verheiratete - Witwe mit Kind in ihrem Heiratseintrag unter dem Nachnamen ihrer Herkunftsfamilie eingetragen wurde - und ich nur durch die Bezeichnung als "Frau" statt als "Jungfrau" und dank weiterer Einträge Sicherheit über ihre Identität bekommen habe.
          Oder dass ein Kind, dass unehelich geboren wurde (der Vater hat die Mutter nie geheiratet, war aber bekannt, wenn auch im Taufeintrag noch nicht mit genannt) unter dem Namen ihrer Mutter getauft wurde, aber unter dem ihres (anderweitig verheirateten) Vaters geheiratet hat. Und ganz vereinzelt sogar, dass ein Pfarrer, der wohl über die Familienverhältnisse nicht richtig informiert war, bei einer Heirat den Namen des Stiefvaters anstelle des tatsächlichen Vaters angegeben hat (was dann später bei den Kindstaufen der entsprechenden Familie korrigiert wurde.

          Zitat von Erny-Schmidt Beitrag anzeigen
          Die Gerichtsbücher vom Amt Nienburg liegen beim Magdeburger Landesarchiv. Bei der Online-Suche habe ich aber nichts Passendes gefunden. Danach habe ich gerade im Unterforum Sachsen-Anhalt gefragt, weil 1732, dem möglichen Geburtsjahr des adoptierten Kindes eine Dirne auf Schloss Nienburg eingesperrt wurde und auf dem Weg dorthin ein Kind mit passendem Vornamen gebar. Der Kirchenbuchschreiber hat leider vergessen, Namen und Herkunft der Frau nachzutragen. Bekannt ist nur, dass es sich um eine Dienstmagd handelt, die neun Monate zuvor bereits eine Totgeburt in Zabenstedt (Ort in der Nähe) hatte. Auch das könnte Spuren in Gerichtsakten hinterlassen haben. Der Familienname des Eintrags in Zabenstedt passt wiederum nicht und es ist eher unwahrscheinlich, dass es in dem kleinen Ort gleich zwei Dirnen zur selben Zeit gab.
          Wenn ich in älteren Kirchenbücher etwas von einer "Dirne" oder "Hure" lese, wäre ich mir nie so ganz sicher, ob die gemeinte Frau wirklich der käuflichen "Liebe" gefröhnt hat, oder ob sie nur das Pech hatte, sich in den falschen Mann verliebt oder vergewaltigt worden zu sein. Wenn sie direkt wegen "Hurerei" eingesperrt wurde (was in dem von Dir genannten Fall ja ganz offensichtlich so war) ist die Sache wohl mehr oder weniger eindeutig, aber das muss längst nicht heißen, dass nicht auch irgend eine andere Frau in dem Ort aufgrund ihres unehelich geborenen Kindes als "Dirne" angesehen und beschimpft worden sein könnte. Insofern würde ich an Deiner Stelle da nicht zu viel hinein interpretieren...

          Beste Grüße!
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          - rund um den Harz
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