Uneheliche Kinder

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  • Bera65
    Benutzer
    • 27.12.2024
    • 92

    Uneheliche Kinder

    Guten Abend
    Ich stolpere gerade über mehrere Fälle unehelicher Kinder.
    Im link ist meine Vorfahrin Sophie als uneheliches kind angegeben, allerdings steht ein handschriftlicher Vermerk mit dem Namen des Vaters an der Seite. Ihre Mutter heiratet später einen anderen Mann, ebenso der Vater eine andere Frau.
    In Sophies Heiratsurkunde wird sie ebenfalls unter ihres Vaters Namen geführt.
    Kann ich jetzt davon ausgehen, dass er sie anerkannt hat und in seinem Haushalt aufgenommen hat?



    Des weiteren war Sophies Mutter das vierte ledige Kind ihrer Mutter.
    Sie kam 1825 zur Welt und 1828 heiratet die Mutter.

    Kann ich dann davon ausgehen, dass das dann auch der leibliche Vater ist? Sie trägt dann seinen Namen.

    Beim ersten Kind, 1819, steht noch "Vater ungewiss". Bei den anderen ist kein Vater genannt.
    Ich denke aber, sie war nicht geächtet, weil bei allen Kindern ein Rat der Stadt Pate war. Übrigens auch bei weiteren Kindern in der Ehe
    Alles rätselhaft.

    Kann mir da jemand weiterhelfen?
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