Was wollte mein Vorfahre um ca. 1695 mit seinem Zettel (in Zusammenhang mit einem Lehen) ausdrücken?

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  • Sbriglione
    Erfahrener Benutzer
    • 16.10.2004
    • 1491

    Was wollte mein Vorfahre um ca. 1695 mit seinem Zettel (in Zusammenhang mit einem Lehen) ausdrücken?

    Hallo allerseits,

    ich habe hier einen ganz offenkundig von einem meiner Vorfahren selbst geschriebenen Zettel aus einer Sammlung von Materialien zu einem Lehen der Adelsfamilie v. d. Asseburg an meine Vorfahrensippe KAHMANN aus Pabstorf - und habe leider nur bedingt eine Idee, was mein Vorfahre mit diesem Zettel aussagen wollte, obwohl ich ihn zweifelsfrei lesen kann...

    Der Text im Wortlaut:
    "Ich Curdt Kahmann von bapstorf bekenne
    daß der bode von Halberstadt ein
    bode geweßen 25 Juli das ich nach
    haus neintaurff den erben Zinze
    geben und ich von ihn belein lassen
    Curdt Kahman meine hand"

    Mit der Ergänzung von anderer Seite:
    "Diese gehöret ins Ambt Heßen".

    Der vermutete Hintergrund:
    Der "Bode von Halberstadt" könnte ein im Fürstentum (oder sogar in der Stadt) Halberstadt ansässiges Mitglied der Familie v. d. Asseburg gewesen sein.
    Mein Vorfahre hat offensichtlich an einem 25.07. (das Jahr leider unbekannt) den Erbenzins für das Lehen in "Haus Neindorf", einem Sitz derer v. d. Asseburg im Halberstädtischen, gezahlt.
    Es sieht so aus, als sei "Bode" sein Lehnsherr gewesen.

    Die Ergänzung in anderer Schrift dürfte ein deutlicher Hinweis darauf sein, dass irgend etwas oder irgendjemand (vielleicht das Lehen?) ins Amt Hessen gehöre, das ein Braunschweig-Wolfenbüttelsches Amt war - was auch deshalb sehr gut passen würde, weil ich die Akte im Landesarchiv Wolfenbüttel gefunden habe!
    Die Akte ist ziemlich umfangreich, von mir bisher so gut, wie überhaupt nicht aufbereitet, aber ich habe den Eindruck, dass sich ein Teil des enthaltenen Schriftverkehrs tatsächlich um die Frage dreht, ob das an meine Vorfahrenfamilie weitergereichte Lehen nun ein Halberstädtisches oder ein Braunschweig-Wolfenbüttelsches Lehen sei...

    Aber was soll mir das "ein Bode gewesen" sagen?!

    Habt ihr dazu eine Idee?
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  • Anna Sara Weingart
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2012
    • 16743

    #2
    Hallo

    mittelniederdeutsch "bode" = Gerichtsbote



    Ich Curdt Kahmann von bapstorff bekenne
    das der bode [Gerichtsbote] von Halberstadt ein
    bode [Gerichtsbote] geweßen 25 Juli das ich nach
    haus neintaurff den erben Zinze

    geben und ich von ihn belein lassen
    Curdt Kahman meine hand



    Sinngemäß:

    Ich Curdt Kahmann von bapstorff bekenne
    das der Gerichtsbote von Halberstadt als
    Gerichtsbote hier geweßen ist am 25 Juli
    Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 03.04.2025, 22:56.
    Viele Grüße

    Kommentar

    • Anna Sara Weingart
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2012
      • 16743

      #3
      Ich denke, die Zahlung erfolgte an das Haus Neindorf, bzw. denjenigen, die da gerade die Herrschaft besaßen

      Außer, dass er den reichen Herren dort Zins zahlen musste für ein Lehen, hatte der Curdt Kahmann keine anderen Beziehungen zu Haus Neindorf,
      Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 03.04.2025, 23:04.
      Viele Grüße

      Kommentar

      • Sbriglione
        Erfahrener Benutzer
        • 16.10.2004
        • 1491

        #4
        Zitat von Anna Sara Weingart
        Ich denke, darum geht es nicht.

        Wenn Du heuzutage Mieter eines Hauses bist, dann zahlst Du die Miete ja auch nicht an Deinen Landesherrn, sondern an den Vermieter.
        Die Situation damals war im Vergleich zu heute eine etwas andere:

        Die allermeisten Leute, die Lehen an andere zu vergeben hatten, waren ihrerseits selbst Lehnsnehmer.
        Wenn ich als Adliger beispielsweise einem Bauern ein Lehen geben wollte, brauchte ich dafür die Zustimmung meines eigenen Lehnsherren, der mir das Land verliehen hatte, das ich da als Sub-Lehen weiter verleihen wollte.
        Viele Adelsfamilien hatten aufgrund von teils nur vorübergehenden externen Diensten einzelner Familienmitglieder, die dann selbst kinderlos gestorben waren oder auch aus anderen Gründen Lehen von unterschiedlichen Landesherren. Und für DIE hat es sehr wohl eine Rolle gespielt, wohin der Zins des untersten Lehnsempfängers gezahlt wurde - denn hätten sie einer Lehnszahlung in das Territorium eines anderen Landesherren tatenlos zugesehen, wäre das auf die Dauer einer Anerkennung der Lehnshoheit eben dieses anderen Landesherren über den fraglichen Lehnsbesitz gleichgekommen...

        Ich habe meinerseits nicht nur bäuerliche, sondern auch adlige Vorfahren und mehr als nur eine Prozessakte oder Lehnsakte, in der es genau um derartige Fragen ging - und mein Eindruck geht auch in dieser Akte ganz stark in die Richtung, dass sich ein nicht unerheblicher Teil des zusammengestellten Briefverkehrs genau um DIESE Frage gedreht hat.

        Was Deine Interpretation des "Bode" betrifft, könntest Du allerdings durchaus recht haben - und das würde unter Umständen den Konfliktstoff erst recht zum "Knallen" bringen: wenn mein Vorfahre tatsächlich durch einen Boten aus Halberstadt dazu aufgefordert wurde, seinen Zins an das Haus Neindorf zu zahlen, könnte das geradezu als offizieller Versuch einer Aneignung dieses Lehens durch die Halberstädter gewertet werden...
        Mindestens in Akten des Braunschweig-Wolfenbüttelschen Amtes Hessen wurden meine Vorfahren immer zu deren eigenen Untertanen innerhalb von Pabstorf gezählt und sie werden zum Teil auch in den Kirchenbüchern explizit so bezeichnet (der Ort selbst war - wie die Bevölkerung - in Teilen Halberstädtisch, in Teilen Braunschweigisch).

        P.S.:
        danke für die Gedanken, die Du Dich um den Sinn des Textes gemacht hast - das war auf jeden Fall eine gute Interpretationshilfe für mich!
        Zuletzt geändert von Sbriglione; 03.04.2025, 23:31.
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        • Anna Sara Weingart
          Erfahrener Benutzer
          • 23.10.2012
          • 16743

          #5
          Ist denn Halberstadt nicht die nächstgelegene Stadt, und aus diesem Grunde der Gerichtsbote zuständig?
          Egal wie es um die Oberlehensverhältnisse des Hauses Neindorf steht, ob Halberstadt oder Wolfenbüttel.
          Es geht doch wohl hier nur darum, dass ein Gerichtsbote im Auftrag des Adels etwas vom Bauern kassiert?

          Man muss auch festhalten, dass Wolfenbüttel und Halberstadt beide den selben Lehnsherrn hatten, nämlich den deutschen Kaiser.
          Und beide gehörten zum selben Staat, nämlich dem Hl. Röm. Reich.
          Und beide waren evangelisch und nicht verfeindet.

          Und wo doch anscheinend beide keinerlei finanziellen Vorteil an dieser Transaktion haben, weil das Geld an das Haus Niendorf geht.

          Also man müsste auch erst klären, wer der Lehnsherr des Hauses Niendorf war; war es vielleicht der Kaiser, also weder Halberstadt noch Wolfenbüttel?
          Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 04.04.2025, 00:49.
          Viele Grüße

          Kommentar

          • consanguineus
            Erfahrener Benutzer
            • 15.05.2018
            • 7310

            #6
            Guten Morgen,

            das Haus Neindorf war in diesem Zusammenhang ganz sicher nichts weiter als der damalige Sitz des Seniors des Hauses Asseburg. Ich werde nachher mal nachschauen, wer 1695 bei den Asseburg das Seniorat innehatte. Das Geld hätte ebensogut auch nach Schermcke, Ampfurth, Wallhausen oder sonst einem Sitz geliefert werden können. Es wird sich mit ziemlicher Sicherheit um ein erbliches Lehen handeln und die Familie Asseburg war recht verzweigt, sogar bis nach Westfalen (Hinnenburg).

            Im Prinzip ist es vollkommen egal, wer bezüglich der in Rede stehenden Pabstorfer Flächen seinerseits der Lehnsherr der Asseburgs war. Es war durchaus nicht ungewöhnlich, dass beispielsweise der Bischof von Halberstadt Lehngut im benachbarten Wolfenbüttelschen hatte und dieses (über den Umweg des adligen Lehnsmannes) an dortige Landeskinder ausgetan war. Darum waren die Aftervasallen nicht zwangsläufig Untertanen des Bischofs, und schon gar nicht gehörte das Lehngut zum halberstädtischen Territorium.

            Bevor nun der Einwand erfolgt, dass der Bischof von Halberstadt 1695 gar nicht mehr der Landesherr war, sollte darauf hingewiesen werden, dass derartige Lehen häufig ein hohes Alter hatten. Da es sich fast immer um Erbmannlehen handelte, befanden sich die Aftervasallen in einer starken Rechtsposition gegenüber dem Lehnsherrn. Es war also prinzipiell unerheblich, ob die Landesherrschaft wechselte. Vielleicht wurden die Kahmann bereits zu Zeiten der alten Bischöfe erstmalig mit Land in Pabstorf belehnt. Vielleicht aber auch zu der Zeit, als die Wolfenbütteler Herzöge Administratoren des Bistums Halberstadt waren. Ich denke, eher nicht erst unter brandenburgischer Herrschaft.

            Viele Grüße
            consanguineus
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            Kommentar

            • consanguineus
              Erfahrener Benutzer
              • 15.05.2018
              • 7310

              #7
              Hallo zusammen!

              Am 16.06.1695 war Constantin v. d. Asseburg auf Hinnenburg, Ludwigs Sohn Senior des Asseburgischen Gesamthauses. Der vorige Senior, Friedrich Ludwig v. d. Asseburg auf Wallhausen kann erst kurz zuvor verstorben sein, da er Anfang 1695 noch korrespondiert hatte. Möglicherweise wurde den Kahmann in Pabstorf anlässlich des Herrenfalls ein neuer Lehnbrief ausgestellt, was dann ja die Entrichtung der Lehnware mit sich brachte. Der Begriff "Erbzins" ist in diesem Kontext vielleicht nicht ganz korrekt.

              Viele Grüße
              consanguineus
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              Kommentar

              • Sbriglione
                Erfahrener Benutzer
                • 16.10.2004
                • 1491

                #8
                Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
                Ist denn Halberstadt nicht die nächstgelegene Stadt, und aus diesem Grunde der Gerichtsbote zuständig?
                Egal wie es um die Oberlehensverhältnisse des Hauses Neindorf steht, ob Halberstadt oder Wolfenbüttel.
                Es geht doch wohl hier nur darum, dass ein Gerichtsbote im Auftrag des Adels etwas vom Bauern kassiert?

                Man muss auch festhalten, dass Wolfenbüttel und Halberstadt beide den selben Lehnsherrn hatten, nämlich den deutschen Kaiser.
                Und beide gehörten zum selben Staat, nämlich dem Hl. Röm. Reich.
                Und beide waren evangelisch und nicht verfeindet.

                Und wo doch anscheinend beide keinerlei finanziellen Vorteil an dieser Transaktion haben, weil das Geld an das Haus Niendorf geht.
                Hallo Anna Sara,

                1. meines Wissens war "Haus Neindorf" ein halberstädtisches Lehen (der reale Lehnsherr war demnach der Kurfürst von Halberstadt, der infolge des Friedensvertrages am Ende des 30jährigen Krieges das Fürstentum Halberstadt als neues Territorium hinzu bekommen hatte).

                2. die Nähe einer Stadt hatte nicht notwendigerweise auch etwas mit der Lehnshoheit oder den möglichen Befugnissen von Gerichtsdienern zu tun: hier kam es immer auf die Frage an, wer der Lehnsherr des fraglichen Grundstücks war, aber durchaus auch, wer der Landesherr der betroffenen Personen. Wenn das fragliche Grundstück in Pabstorf halberstädtisch gewesen wäre, dann wäre wohl entweder das Amt Schlanstedt oder das Amt Westerburg zuständig gewesen - für den braunschweig-wolfenbüttelschen Teil des Pabstorfer Gebietes und für die braunschweig-wolfenbüttelschen Untertanen dieses Gebietes hingegen war das Amt Hessen zuständig.
                Die Stadt Halberstadt für sich genommen, hatte mit Pabstorf gerade einmal in der Hinsicht zu tun, dass auch einige Bürger, Klöster und Kirchen innerhalb dieser Stadt Lehen in Pabstorf hatten.

                3. das sowohl das Fürstentum Halberstadt also auch das Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel den Kaiser als gemeinsamen Lehnsherrn hatten, spielte zu dieser Zeit längst keine Rolle mehr.

                4. die jeweiligen übergeordneten Lehnsherren hatten sehr wohl auch nicht rein ideelle Vorteile von ihrer Lehnsherrschaft:

                - zum einen, weil ihre eigenen Lehnsnehmer das Lehen nach dem Tod sowohl des jeweils aktuellen Lehnsherren, als auch nach dem des vorherigen Lehnsnehmers neu "suchen" mussten, wofür jedes Mal festgelegte Gebühren fällig wurden;

                - zum anderen durch die mit der Lehnsnahme verbundene "Treuepflicht": der Lehnsnehmer verpflichtete sich durch die Annahme des Lehns dazu, seinen Lehnsherrn mindestens in Gefahrenzeiten zu unterstützen und ihn zu beraten - was seit der Zeit, in der ein und derselbe Lehnsnehmer Lehen verschiedener Herren hatte, zumindest noch darauf hinaus lief, dass er sich seinen Herrn gegenüber zumindest neutral zu verhalten hatte, wenn diese mit einander Konflikte hatten. Sobald er sich einseitig für eine Seite entschieden hätte, wäre er sein anderes Lehen zu Recht los gewesen...

                Ich kenne aus meiner eigenen Genealogie Beispiele, die darauf hin deuten, dass mindestens ein Teil der Inhaber von "Gesamthandlehen" das Problem im Zweifelsfalle durch Erbteilung gelöst hat: ein Zweig der Familie übernahm dann, sagen wir, die hessischen Lehen der Familie und verzichtete auf die sächsischen Lehen und umgekehrt.

                Eine weitere Verpflichtung lautete übrigens, seinem Lehnsherren das Lehen nicht zu "entfremden" - also keinem anderen Herren Rechte einzuräumen, die nur der Lehnsherr in Bezug auf das Lehen hatte.
                Zuletzt geändert von Sbriglione; 04.04.2025, 12:25.
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                • Sbriglione
                  Erfahrener Benutzer
                  • 16.10.2004
                  • 1491

                  #9
                  Zitat von consanguineus Beitrag anzeigen
                  Hallo zusammen!

                  Am 16.06.1695 war Constantin v. d. Asseburg auf Hinnenburg, Ludwigs Sohn Senior des Asseburgischen Gesamthauses. Der vorige Senior, Friedrich Ludwig v. d. Asseburg auf Wallhausen kann erst kurz zuvor verstorben sein, da er Anfang 1695 noch korrespondiert hatte. Möglicherweise wurde den Kahmann in Pabstorf anlässlich des Herrenfalls ein neuer Lehnbrief ausgestellt, was dann ja die Entrichtung der Lehnware mit sich brachte. Der Begriff "Erbzins" ist in diesem Kontext vielleicht nicht ganz korrekt.

                  Viele Grüße
                  consanguineus
                  Hallo Consanguineus,

                  das halte ich für gut denkbar, wobei es sich aber leider durchaus um einen "Erbzins" gehandelt haben könnte, obwohl die Vertragsform die eines Lehens war.

                  Ich kenne sehr wohl Lehnsverträge mit Bauern, die klar als Lehnsvertrag benannt waren, aber trotzdem die Verpflichtung zu regelmäßigen Zinszahlungen an den Lehnsherrn, gar nicht so selten auch in Kombination mit der Verpflichtung zu Dienstleistungen - enthalten haben.
                  Das Ganze war teilweise dermaßen nah an dem dran, was man von Pacht- und Erbpachtverträgen her kennt, dass da wohl bestenfalls noch die Langfristigkeit der Bindung den Unterschied gemacht haben dürfte...
                  Suche und biete Vorfahren in folgenden Regionen:
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