Auskunft an einen Nachlasspfleger

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  • Ahnensucher123
    Benutzer
    • 05.02.2021
    • 34

    Auskunft an einen Nachlasspfleger

    Hallo liebes Forum,
    vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ich wurde über Ancestry von einem Nachlasspfleger und Rechtsanwalt angeschrieben, der Erben eines 2021 verstorbenen Mannes sucht. Er hat die Großeltern mütterlicherseits des Verstorbenen in meinem Stammbaum entdeckt. Nun sucht er alle Kinder der Großeltern, bislang kennt er nur ein Kind und er würde sich freuen, wenn ich ihn kontaktiere. Nur weil ich die Großeltern im Stammbaum habe, heißt es ja nicht, dass ich Nachfahren kenne. Allerdings sind die Großeltern des Erblassers die Schwiegereltern einer direkten Vorfahrin väterlicherseits von mir (aus ihrer 2. Ehe). Dementsprechend sind mir Nachkommen eines Sohnes der genannten Großeltern bekannt. Außerdem kenne ich noch namentlich weitere Nachkommen eines anderen Sohnes.
    Nebenbei erwähnt bin ich mit dem Großvater des Erblassers sehr weit entfernt über meine mütterliche Linie verwandt, aber das tut nichts zur Sache.

    Nun meine Fragen: Soll/muss ich dem Nachlasspfleger Auskunft geben über mögliche Erben? Habt ihr Erfahrungen mit solchen Anfragen? Würdet ihr ihm Auskunft geben? Den Rechtsanwalt gibt es, wenn man dem Internet glauben darf, zumindest.

    Gruß Willi
  • scheuck
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2011
    • 5152

    #2
    Nabend, Willi!

    Okay, ich wurde zwar nicht von einem Nachlasspfleger/Rechtsanwalt angeschrieben, der für ihn interessante Namen/Daten bei Ancestry entdeckt hatte (wäre auch unmöglich gewesen, weil ich bei Ancestry nichts veröffentlicht habe), dafür aber von einem Erbenermittler. - Natürlich habe ich mich zunächst mal über ihn im Inet informiert, alles astrein und wasserdicht.

    Du sagst. "Allerdings sind die Großeltern des Erblassers die Schwiegereltern einer direkten Vorfahrin väterlicherseits von mir (aus ihrer 2. Ehe)", also nicht vollkommen ausgeschlossen, dass Du als Mit-Erbe in Frage kommst, oder?

    Bei mir war die Erbfolge ebenfalls alles andere als "gradlinig"; die Erblassein war die Enkelin einer Halbschwester meiner Großmutter (aus der 1.Ehe ihres Vaters).

    Zu Deiner Frage: "MÜSSEN" musst Du natürlich gar nichts; wenn Du möchtest, hilft Du ihm bzw. gibst ihm Auskunft. Ich habe es getan, nachdem ich sein Schreiben drei Mal gelesen hatte und sicher war, dass er im Hinblick darauf, dass ich zu jener Erbengemeinschaft gehören könnte, "vorab" kein Geld von mir für seine zu erwartenden Bemühungen haben wollte .

    Wichtig: auf meiner Seite kamen als "Beteiligte" und/oder potentielle Erben noch mein Bruder und zwei Vettern in Frage; mit denen habe ich selbstverständlich gesprochen und ihr Okay eingeholt, bevor ich auch ihre Namen preisgegeben habe.

    Ja, ich habe ihm mit meiner Verwandtschaft ganz erheblich auf die Sprünge geholfen; selbst/alleine hätte er sich noch schwerer getan, und die ganze Sache hätte bis zum Abschluss noch länger als drei Jahre gedauert. - Ich konnte ihm Namen und Daten nennen, hatte aber selbst nicht für alle Beteiligten sämtliche erforderlichen Urkunden. So konnte er die entsprechenden Standesämter anschreiben und war sicher, dort zu finden, was er suchte.- Mit ihm einen "Deal" zu machen, war sehr einfach bzw. er bot den "Deal" an: meine Infos gegen sofortge Kopien der sämtlichen Urkunden! Das waren immerhin auf meiner Seite mehr als 100; die Arbeit hatte er damit, und bezahlen musste er sie auch .

    Fazit: es ging alles mit rechten Dingen zu, und gelohnt hat sich die Hilfestellung für mich ganz sicher allein wegen der Urkunden; und neue Verwandtschaft (auf die ich selbst nie gekommen wäre), habe ich bei der Gelegenheit auch kennengelernt! - Nebenbei bemerkt, ja, ich gehörte zur Erbengemeinschaft.

    Beste Grüße,
    Scheuck
    Zuletzt geändert von scheuck; 27.03.2025, 00:20.
    Herzliche Grüße
    Scheuck

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    • Xtine
      Administrator

      • 16.07.2006
      • 29912

      #3
      Hallo,

      Erbenermittler treten normalerweise nur dann in Aktion, wenn es auch was zu erben gibt. Sie bekommen einen prozentualen Anteil des Erbes als Bezahlung.
      Finden sie keine Erben, dann bekommt es der Staat.
      Meisten stehen solche Fälle im Bundesanzeiger, da könntest Du also mal nachsehen, ob Dein Fall dort auch steht.

      Es könnte aber auch sein, daß der Verstorbene den Anwalt schon vor seinem Tod beauftragt hatte, im Falle des Falles mögliche Erben zu ermitteln.

      Da Du die Nachfahren ja kennst, könntest Du diese ja mal fragen, ob sie mit diesem Anwalt Kontakt aufnehmen möchten bzw. diesem ihre Kontaktdaten geben darfst.
      Viele Grüße .................................. .
      Christine

      .. .............
      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
      (Konfuzius)

      Kommentar

      • scheuck
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2011
        • 5152

        #4
        Okay, Xtine, dieser Nachlasspfleger/Rechtsanwalt könnte sich rein theoretisch auch die Mühe machen, "Erben" zu finden, die für Verbidlichkeiten des Erblassers aufkomen sollen. - In meinem/unserem Fall stand nichts (warum auch immer) im Bundesanzeiger, das hatte ich überprüft.

        Mit den Nachfahren zu sprechen, ist unverzichtbar, wenn man sich keinen Ärger einhandeln will!
        Herzliche Grüße
        Scheuck

        Kommentar

        • Xtine
          Administrator

          • 16.07.2006
          • 29912

          #5
          Zitat von scheuck Beitrag anzeigen
          Okay, Xtine, dieser Nachlasspfleger/Rechtsanwalt könnte sich rein theoretisch auch die Mühe machen, "Erben" zu finden, die für Verbidlichkeiten des Erblassers aufkomen sollen. -
          OK, aber von mir bekäme er dann kein Geld Aber in diesem Fall kann man das Erbe ja auch ausschlagen.
          Viele Grüße .................................. .
          Christine

          .. .............
          Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
          (Konfuzius)

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          • nina1103
            Erfahrener Benutzer
            • 19.09.2017
            • 139

            #6
            Hallo,
            ich bekam voriges Jahr von einem Erbenermittler eine email mit der Bitte um Rückantwort.
            Er hatte meine Ankündigung für die Erstellung eines Ortfamilienbuches für Baudach Kreis Crossen gelesen.
            Der Erblasser wurde in diesem Dorf geboren. Wenn keine Kirchenbücher und Standesamtsregister den Nachkrieg ûberlebt haben, suchen Erbenermittler auch in allen erdenkbaren Datenbanken.
            Das Telefonat war sehr interessant, ich habe meine Materialen zu diesem Familiennamen übergeben und er mir im Gegenzug alles, was er schon zusammen getragen hat.
            Sozusagen win-win.
            Mit der Erberei hab ich nichts zu tun, bekam aber kostenlos Registereinträge geliefert!

            Gruß Nina







            Ahnen in Molschleben/Friemar Thüringen;
            Suche: Baudach Kreis Crossen Neumark; Saalfeld Kreis Mohrungen Ostpreußen; Nagold Enz Kreis Baden-Württemberg
            Novy Dwor Masowien; Worms/ Odessa; Josephstal/ Jekaterinoslaw; Elisabethtal/Taurien

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            • Ahnensucher123
              Benutzer
              • 05.02.2021
              • 34

              #7
              Hallo zusammen,
              danke für die Antworten. Ich kann leider jetzt erst antworten, da ich vorher leider keine Zeit hatte. Im elektronischen Bundesanzeiger hatte ich bereits nachgeschaut, da taucht der Fall bislang nicht auf. Allerdings findet sich die Sterbeanzeige im Index von Compgen. Mit den Verwandten werde ich sprechen, ob sie Kontakt mit dem Nachlasspfleger aufnehmen möchten. In der Nachricht, die ich vom Nachlasspfleger erhalten habe, habe ich zumindest einige neue Informationen für mich erhalten (Name und Lebensdaten des Verstorbenen und Namen der Eltern).

              Gruß Willi

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