Hallo allerseits.
Wie alt muss man bzw. Frau sein, um Taufpate/Taufpatin und/oder Trauzeuge/Trauzeugin zu werden?
Bei Taufpate/Taufpatin mindestens 14/15 Jahre alt, wenn gefirmt (katholisch) oder konfirmiert (evangelisch-lutherisch) ?
Kann z.B. ein 14jähriges Mädchen Taufpatin eines jüngeren Geschwister/Halbgeschwister sein?
Ist das kirchenrechtlich erlaubt?
Diese Frage ist allgemein.
Bei den Trauzeugen eines Urgroßelternpaares gibt es ein Paar, dessen Namen ich zwar lesen, jedoch nicht zuordnen kann.
Die Väter des Brautpaares sind es nicht.
Nachbarn? Arbeitskollegen des Bräutgams?
Danke im Voraus für die Hilfe.
Herzliche Grüße
Andrea
Wie alt muss man bzw. Frau sein, um Taufpate/Taufpatin und/oder Trauzeuge/Trauzeugin zu werden?
Bei Taufpate/Taufpatin mindestens 14/15 Jahre alt, wenn gefirmt (katholisch) oder konfirmiert (evangelisch-lutherisch) ?
Kann z.B. ein 14jähriges Mädchen Taufpatin eines jüngeren Geschwister/Halbgeschwister sein?
Ist das kirchenrechtlich erlaubt?
Diese Frage ist allgemein.
Bei den Trauzeugen eines Urgroßelternpaares gibt es ein Paar, dessen Namen ich zwar lesen, jedoch nicht zuordnen kann.
Die Väter des Brautpaares sind es nicht.
Nachbarn? Arbeitskollegen des Bräutgams?
Danke im Voraus für die Hilfe.
Herzliche Grüße
Andrea
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