Eventuelle Spur zu verschollenem Urgroßvater

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  • thor83
    Erfahrener Benutzer
    • 26.02.2021
    • 215

    Eventuelle Spur zu verschollenem Urgroßvater

    Hallo,

    eigentlich ist mir zum Schreien. Dafür würde es ja was geben…

    Da bei dieser Geschichte der Datenschutz noch voll greift sehe ich vom einstellen genauer Daten ab. Sollte sich ein „Helfer“ finden würde ich per PN natürlich die Daten teilen.

    Zur Geschichte. Mein leiblicher Großvater *1930 wurde unehelich geboren und an eine Pflegefamilie gegeben. Die Mutter heiratet wieder hat aber meines Wissens keinen Kontakt. Großvater verstarb 1984. Er sagte meinem Vater immer er sei das Produkt einer wilden Ballnacht. Sonst keine Überlieferungen.

    Jetzt sind in seinen persönlichen Sachen und Dokumenten welche in einer Schachtel lagen drei Dokumente aufgetaucht welche mich vermuten lassen den Vater, also meinen Urgroßvater gefunden zu haben. Es handelt sich um eine Geburtsurkunde, eine Heiratsurkunde und ein Ehegemeinschaftszeugnis einer mir und der lebenden Familie unbekannten Person. Am letzten Dokument wurde vermerkt – gefallen am 29.4.1945. Ausgestellt wurden alle Dokumente am 11.08.1947 in Enns – Oberösterreich.

    Das Gericht welche die Abhandlung durchgeführt hat war freundlich aber leider sind die Unterlagen skartiert worden.

    Welche Möglichkeiten fallen euch noch ein um eine eventuelle Vaterschaft nachzuweisen? Die Geschichte mit den bekannten Daten ergibt ein rundes Bild. Also Wohnort, Arbeitgeber soweit bekannt…

    Kann es sein dass in den Archiven der Wehrmacht ein Vermerk zu einem unehelichen Kind zu finden sind? Wurde so was vermerkt? Wie soll mein Großvater sonst zu diesen Dokumenten gekommen sein wenn nicht bei der Abhandlung?

    LG
    Thor

    PS: auf invenio finde ich die Person. Aber leider ist alles gesperrt
    Zuletzt geändert von thor83; 27.02.2025, 09:30.
  • WeM
    Erfahrener Benutzer
    • 26.01.2017
    • 2183

    #2
    grüß dich,

    wenn der vermutliche Urgroßvater 1945 gefallen ist, kannst du beim Bundesarchiv eine Auskunft einholen. ich würde bei der Abteilung DR - Tegel beginnen
    Erfahren Sie wie Sie eine personenbezogene Recherche im Bundesarchiv durchführen: Welche Rechercheantrag ist notwendig? Und an welche Ansprechpartner

    Aber ob dort in den Unterlagen etwas zu einem unehelichen Kind vermerkt ist?

    VG, Waltraud

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    • scheuck
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2011
      • 5157

      #3
      Zitat von WeM Beitrag anzeigen
      ......... Aber ob dort in den Unterlagen etwas zu einem unehelichen Kind vermerkt ist?

      VG, Waltraud
      Hallo,

      dass man diesbezüglich beim BA fündig wird, glaube ich nicht. - "Beweis": ich habe zwei Väter mit unehelichen Kindern (deren Namen und Mütter ich kenne) und habe dazu die vollständigen Unterlagen vom BA.; von unehelichen Kindern steht da gar nichts drin.

      Vielleicht hat man beim Vormundschaftsgericht bzw. im Zusammenhang mit der Pflegschaft mehr Glück?

      Beste Grüße,
      Scheuck


      Herzliche Grüße
      Scheuck

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      • Falke
        Erfahrener Benutzer
        • 15.01.2013
        • 752

        #4
        Hi Thor,

        mein Urgroßvater war Beamter. Dadurch wurden seine Unterlagen im Archiv aufbewahrt und dort konnte ich ein mir nicht bekanntes uneheliches Kind finden.
        Will damit sagen, je nachdem hast du vielleicht schon Chancen etwas zu finden.
        Viele Grüße
        Karen

        Meine Haupt-Namen: Spilker, Heysen, Bolbrügge, Schumacher, Ditzell, Wegner, Olbert, Melzer

        Kommentar

        • thor83
          Erfahrener Benutzer
          • 26.02.2021
          • 215

          #5
          Hallo und Danke für die Rückmeldungen

          laut Gericht gab es kein Vermögen welches es zu verteilen gab. Darum ist bis auf Registereinträge und dem Vermerk der Aktenvernichtung nichts da.

          Ist es denn möglich den Bestand der Wehrmacht anzufordern wenn ich kein leiblicher Verwandter bin. Also nicht erwiesen zumindest?

          In Wahrheit ist das meine letzte Möglichkeit noch was zu finden. Die Akten der landesfrauenklinik sind unter Verschluss und sollen es auch bleiben soweit ich gelesen habe

          lg
          thor

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          • MaJaLu
            Erfahrener Benutzer
            • 20.04.2014
            • 160

            #6

            Nur so eine Idee…
            Weißt du, wo dein Großvater geboren wurde? Wurde er getauft, konfirmiert oder hat er die Kommunion gefeiert? Manchmal kannte der Pastor die Familiengeschichte gut und hat ein wenig mehr in die Kirchenbucheinträge geschrieben… Ich drücke dir die Daumen!
            Liebe Grüße

            Kommentar

            • thor83
              Erfahrener Benutzer
              • 26.02.2021
              • 215

              #7
              Hallo. Am Taufbuch bin ich dran. Leider sind in Oberösterreich nur die Duplikate online. Was aber wegen der Sperrfrist eh noch nicht geht…

              Geburtsort ist Linz laut Urkunde. Die stellten keine Fragen und machten eigentlich keine Notizen. Zumindest bei den Einträgen welche ich schon sehen konnte…

              lg
              thor

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              • WeM
                Erfahrener Benutzer
                • 26.01.2017
                • 2183

                #8
                grüß dich,

                - du hast oben geschrieben, der vermutete Urgroßvater ist 1945 gefallen. 1930 bei der Geburt des Großvaters war der Urgroßvater doch wohl 20 Jahre oder älter. Damit sollte die Sache aus den Schutzfristen des Bundesarchivs heraus sein und du musst keine Verwandtschaft nachweisen
                Bundesarchivgesetz - Das Bundesarchiv online: Ihre zentrale Anlaufstelle für historische Dokumente, digitale Sammlungen und Informationen zur deutschen Geschichte. Besuchen Sie uns!

                s. §11.
                Gib beim Antrag nur Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort des Urgroßvaters an.

                - Taufbuch des Großvaters: die Verwandtschaft kannst du doch nachweisen. Damit entfallen die Schutzfristen und du solltest dann auch Einsicht bekommen bzw. eine Kopie des Taufregistereintrags. Keine Urkunde anforden sondern Kopie des Geburtsregisters. Urkunden enthalten i.d.R. keine Nebeneinträge.

                - Bei der Trauung des Großvaters erfolgte kein Eintrag des Vaters?

                VG, Waltraud
                Zuletzt geändert von WeM; 27.02.2025, 17:53.

                Kommentar

                • thor83
                  Erfahrener Benutzer
                  • 26.02.2021
                  • 215

                  #9
                  Hallo Waldtraud

                  leider nirgends ein Vater zu finden. Also bei dem was ich habe. Bei der Geburtsurkunde wurde zb nur die Mutter genannt. Das mit den Kopien der originalen Bücher ist eine gute Idee. Leider sind die nicht besonders zuvorkommend. Es hat mich einiges an Nettigkeit gekostet dass mir nachgesehen wurde ob er in der Pfarre der Beerdigung auch getauft wurde. Antwort: nein

                  lg

                  Kommentar

                  • WeM
                    Erfahrener Benutzer
                    • 26.01.2017
                    • 2183

                    #10
                    Hm, da wünsch ich dir gute Nerven.
                    Aber bei wem solltest du sonst fragen, wenn nicht beim Standesamt ab 1938 bzw. Pfarrei vor 1938?

                    Kommentar

                    • thor83
                      Erfahrener Benutzer
                      • 26.02.2021
                      • 215

                      #11
                      Hallo und Danke bezüglich der guten Nerven

                      Ich habe jetzt trotz der Worte von scheuck die Unterlagen der Wehrmacht beantragt. Hoffnung stirbt zuletzt...
                      Zudem habe ich noch mal meinen ganzen Charm ausgespielt und hoffe so auf scanns der Kirchenbücher.

                      Sollte ich in den Unterlagen der Wehrmacht doch fündig werden berichte ich...

                      LG
                      Thor

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                      • scheuck
                        Erfahrener Benutzer
                        • 23.10.2011
                        • 5157

                        #12
                        Thor, da wünsche ich Dir alles Glück der Welt; Versuch macht kluch und wer nicht wagt, der nicht gewinnt ....
                        Herzliche Grüße
                        Scheuck

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                        • Tausendaugen
                          Erfahrener Benutzer
                          • 13.04.2013
                          • 531

                          #13
                          Zitat von thor83 Beitrag anzeigen
                          Hallo und Danke für die Rückmeldungen

                          laut Gericht gab es kein Vermögen welches es zu verteilen gab. Darum ist bis auf Registereinträge und dem Vermerk der Aktenvernichtung nichts da.

                          Ist es denn möglich den Bestand der Wehrmacht anzufordern wenn ich kein leiblicher Verwandter bin. Also nicht erwiesen zumindest?
                          In Wahrheit ist das meine letzte Möglichkeit noch was zu finden. Die Akten der landesfrauenklinik sind unter Verschluss und sollen es auch bleiben soweit ich gelesen habe

                          lg
                          thor
                          Moin thor,

                          ich will dir mal Hoffnung machen, denn ich hatte einen ganz ähnlich gelagerten Fall. Ich hatte beim Bundesarchiv ein buntes Potpourri an Akten zu meinem Urgroßvater beantragt, welcher 1944 gefallen war. Ich bekam darunter u.a. Kopien von zwei Akten vom kommunalen Versorgungsamt (u.a. zur Klärung von Ansprüchen auf Witwen-/Waisenrente etc.). Eine Akte war angelegt worden für die Witwe und die beiden Halbwaisen. Die zweite Akte sah vom Deckblatt identisch aus wie die erste, enthielt aber Versorgungsunterlagen für ein weiteres Kind, welches mein Urgroßvater unehelich einige Jahre vor seiner Ehe gezeugt hatte. Meine Urgroßmutter wusste scheinbar davon, aber niemand anderes in der Familie. Das Kuriose: Wir haben intensiv nachgeforscht, aber selbst auf der Geburtsurkunde des Kindes erschien mein Urgroßvater nicht als Vater. Aus der Akte ging aber hervor, dass mein Urgroßvater die Vaterschaft anerkannt hatte und auch alle gerichtlichen Aktenzeichen dazu waren hinterlegt (die Urteile selbst waren aber bereits vernichtet). Es war auch nicht gesetzliche Pflicht zum damaligen Zeitpunkt, die gerichtlich anerkannte Vaterschaft auf der Geburtsurkunde nachträglich zu vermerken.
                          Durch die Akte sind wir also wesentlich schlauer geworden, obwohl aus allen anderen offiziell noch erhältlichen Dokumenten rein gar nix zur Vaterschaft meines Urgroßvaters hervorging (mit Ausnahme der Taufurkunde).

                          Ich drücke also die Daumen.

                          Beste Grüße
                          T.
                          GESUCHT

                          ---------------------------------------------------------
                          FN Trogisch im Kreis Goldberg

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