Moin liebe Gemeinde,
Ich habe mich jetzt durch eine Eintragung von 1826 gekämpft.
In die vorgedruckten Lückentexte hat jemand eine 9-seitige Anzeige eingepflegt.
Da wird in mir unbekanntem Maß das Äußere eines Menschen beschrieben.
Bei aller Tragik ist es wohl der Vorteil eines Obduktionsberichtes.
Das ist nicht wirklich viel aber viel mehr als mir für einen einfachen Menschen
jemals untergekommen ist.
Danke an die fleißigen Helfer aus der Leseecke.
Kennt ihr ähnliche Ausreißer aus dem normalen Registeralltag?
Gruß, Ed
"
No. 56
Tod des Ehemannes
Friedrich Wilhelm Schmitz
evangl.
Auszug
aus dem Register der Sterbe-Urkunden der
Sammtgemeinde Düsseldorf
No. 481
Im Jahr eintausend achthundert und sechs und
zwanzig am zwoelften August wurde
mittels Schreiben des königlichen hiesigen
Oberprokurators am 8. August 1826
nachstehendes Protokoll zur Eintragung ??? mit-
getheilt.
Düsseldorf den vierten Juni achtzehnhundert sechs
und zwanzig.
In Gemäßheit der Anzeige des hiesigen Poli-
zei-Inspectors vom gestrigen Tage, die Auffindung
eines Leichnams im Rhein betreffend, und des
darauf genommenen Antrags der Staatsbehörde,
und der darauf erlassenen Ordnung, verfügten wir
Instructionsrichter Wilhelm von Gruben und in
Begleitung des königlichen Prokurators Wingender
und Actuar Tappermann in das in der hiesigen
Neustadt belegene Irrenhaus,
woselbst wir die Zeugen Michael Körnier und Johann
Keller antrafen. Nachdem dieselben den gesetz-
lichen Zeugeneid geleistet, und ad generalia erklärt:
1mus: ich heiße Michael Körnier, bin ein und dreißig
Jahre alt, Taglöhner in hiesiger Neustadt, ad actera gene-
ralia negative.
2dus: ich heiße Johann Keller bin achtzehn Jahre
alt, ein Taglöhner in hiesiger Neustadt
ad actera generalia negative.
Führten uns dieselbe in den Hof des gedachten
Hauses, woselbst sie uns in einem dort
befindlichen Holzschuppen einen mit einem
blauen Kittel, schwarz manchesterer
kurzen Hose bekleideten Leichnam vorzeigten
mit der Erklärung, daß sie diese Leiche vorgestern
Abend gegen neun Uhr hier im Rhein, der Neustadt
gegenüber, ungefähr einen Schuß weit vom Ufer auf-
gefischt, und hierher gebracht und dieselbe der Polizei-
Obhut übergeben haben.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Michael Kornier erklärte, nicht schreiben zu können.
Sie begehrten ???
gez:/ Johann Keller. Wingerder. von Gruben. Tappermann
Sodann fanden sich die eingeladenen Obdu-
inuten, Kreisphysikus Dr. Bongard und Stadtwundarzt
Willmann hier ein, welche den gesetzlichen Eid als Sachver-
ständigen leisteten, und mit uns zur
äußeren Besichtigung der Leiche schritten, wobei wir fol-
gendes vorfanden, nachdem vorher die Generalien der Herren
Obduinuten angegeben waren:
1.) Ich heiße Johann Heinrich Bongard, bin sechs und vierzig Jahre
alt, Kreisphysikus hier.
2.) Ich heiße Heinrich Joseph Willmann, bin drei und vierzig
Jahre alt, Stadtwundarzt hier.
Der Leichnam war mit einem Bauerkittel, unter
demselben mit einem grünen Frackrock
mit schwarz überzogenen Knöpfen, einer
schwarz manchesterenen kurzen Hose mit weiß
metallenen Knieschnallen, die Hose mit
blaugestreiftem Belt-Barchant gefüttert,
vorne auf dem rechten Knie geflickt, weißen
wollenen Strümpfen und Schuhe mit Nägeln beschla-
gen, kurze Kamaschen von blau und weißem
Zwillich, einer wollenen Weste von dunklem Grunde
gelb gestreift und geflammt mit kupfernen ovalen
Knöpfen, eine weiß gestreifte Unterweste, einem
schwarz seidenen Halstuch und einem weißen leine-
nen Hemde gezeichnet F.W.S und einem weiß ge-
stickten mit Leder besetzten wollenen Hosenträger,
bekleidet.
In seiner rechten Westentasche befand sich ein
Messer mit einem Feuerstahl und blau leinenem
Geldbeutel, in seiner linken zwei beschriebene Papier-
zettel, worauf die Namen Caub
und Schmitz zu lesen waren. Nachdem der Leichnam
entkleidet worden fand sich, daß derselbe männlichen
Geschlechts, fünf Fuß acht Zoll groß, von gesetzter
starker Statur mit dunkelbraunen langen Haaren,
und gleichfarbigem Backenbart, im übrigen aber
ohne besondere Kennzeichen war, ??? der Leichnam
größtentheils verweset, und
insbesondere mit Ausnahme des obern Theils
der ziemlich hohen Stirn des ganzen
Gesicht, Mund und Nase und ???
Theils unverweset, theils nicht mehr vorhanden war.
Die obere und untere Kinnlade war
ganz zerschmettert, doch hängen die Zähne
in den übrig gebliebenen Theilen
noch fest, die übrigen Theile des Körpers waren
ohne Verletzung, die Haut aber schon in Fäul-
niß übergegangen; Der Leichnam war anscheinend
von einem circa fünfzigjährigen Mann, und mag
ohngefähr vierzehn Tage im Wasser gelegen
haben.
Es wurde hierauf auf den Antrag der Staats-
behörde zur Obduktion der Leiche geschritten.
I. Oeffnung der Kopfhöhle.
Die obere Decke des Schädels hatte viele Fisuren,
der untere war ganz zerschmettert, das Gehirn war
ganz in Fäulniß übergegangen, mit ???
und Schrotkörnern untermischt.
Das Cerebellum war gar nicht mehr vorzufinden.
II. Oeffnung der Brusthöhle.
Die Eingeweide derselben waren in normaler
Lage und Beschaffenheit, fingen jedoch an, schon in
Fäulniß überzugehen.
III. Oeffnung der Bauchhöhle.
Auch hier befand sich alles in normaler Lage
und Beschaffenheit, jedoch zeigten sich auch
hier schon Spuren der beginnenden
Verwesung, die Gedärme waren ohne Inhalt,
und im Magen fand sich nur ein kleines
Stückelein gekörnten Brodes. Die Herren Obdu-
inuten gaben hiermit ihr Gutachten
über den Befund und die Todes Ursache dahin ab:
daß die gefundene Zersprengung des Gehirns
durch einen Schuß mit Schrot durch den Mund
entstanden, und diese Verletzung, da sie eine
völlige Zersprengung der Basis-Organe und Zer-
schmetterung des Gehirns bewirkt, unter allen Um-
ständen absolut und augenblicklich tödlich, und
die einzige Ursache des Todes des Denati gewesen
seij, wie sie solches in ihrem zu erstattenden Obdui-
tions-Berichte näher auszuführen,
sich vorbehielten.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Bongard. Willmann. Wingender. von Gruben. Tappermann
Die Staatsbehörde trug demnach darauf an, die
Leiche der Disposition der Verwaltungsbehörde zu
übergeben, und einen Auszug dieses Protokolls den
Zivilstandsbeamten mitzutheilen wir haben diesen
Antrag gemäß verfügt
und die Verhandlung geschlossen.
Wingender. Von Gruben. Tappermann.
Düsseldorf der acht und zwanzigste Julij acht-
zehn hundert sechs und zwanzig.
Vor uns Wilhelm von Gruben Justric-
tions-Richter und Actuar Tappermann
erschienen die nachbenannten Zeugen, welche den
Zeugeneid leisteten und erklärten bei getrenn-
ter Vernehmung:
1mus Ich heiße Johann Theodor Schmitz, bin drei
und zwanzig Jahre alt, zu Reusrath als Ackersmann
wohnend, cat. gen. negative.
Ende Mai verließ mein Vater Friedrich Wilhelm
Schmitz acht und vierzig Jahre alt, Viehhändler zu
Reusrath, des Morgens unser Haus, sprach mit mir über
Geschäfte und sagte sonst nichts über den Zweck seines
Weggehens; seitdem habe ich ihn nicht
wieder gesehen. Ob er damals ein Pistol bei sich hatte,
weiß ich nicht, mir vermißten aber eine solche seit jener
Zeit, welches, wie ich glaube, in einer Schublade von
meinem Vater aufbewahrt wurde.
Mein Vater trug damals einen blauen Kittel, einen
grünlichen Frackrock, eine kurze schwarze manchestere Hose,
blau und weiß gestreifte Kamaschen.
Nach Vorzeigung der bei dem Denato gefundenen Papieren
erklärte Zeuge: Dieses
sind Papiere, weil mein Bruder Carl Schmitz, der
noch in die Schule geht, geschrieben hat.
Sodann wurden dem Zeugen
die hier beruhenden ??? und Kleidungs-
stücke vorgelegt, worauf er erklärte:
Dieses Messer und Feuerstahl, der
leinerne Beutel, sowie das Zeichen
an dem Hemde erkenne ich als Sachen an, welche
mein Vater gewöhnlich bei sich trug, und ebenso
hat er die weißen Schnallen getragen.
Nach Vorhaltung des im Protokoll vom vierten vori-
gen Monats enthaltene Signalements erklärte
Zeuge: auch dieses gehört auf meinen Vater und ich
bin überzeugt, daß die damals obduzierte Person mein
Vater Friedrich Wilhelm Schmitz war.
Wie er zu Tode gekommen, kann ich nicht
sagen, ob er Geld beij sich hatte, weiß
ich nicht; auch sagte er mir beim Weggehen: bis nachher.
Spuren von Tiefsinn habe ich an ihm nicht wahrgenommen
und von dem Entschluß sich selbst zu morden, habe ich
nie etwas gehört. Seine Schulden überstiegen übrigens
sein Vermögen bedeutend.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Johann Theodor Schmitz. von Gruben. Tappermann
2dus ad generatia. Ich heiße Peter Johann Schmitz
bin vierzig Jahre alt, als Ackerer zu
Reusrath. cat. glia. negative.
Zur Sache Mein Bruder Friedrich Wilhelm Schmitz
wird seit Ende Mai dieses Jahres von
seinen Verwandten vermißt. Was er bei
seinem Weggehen angehabt hat, kann
ich nicht sagen; noch kenne ich seine Kleider so
genau nicht, daß ich sie anerkennen könnte,
da wir entfernt von einander wohnen. Ich bin
auch nur hierher gekommen um meinen Neffen
zu begleiten.
Mein Bruder war circa fünfzig Jahre alt, hatte
bräunliche lange Haare und gleichfarbigen Backen-
bart, und war ziemlich groß und gesetzt, so daß das
mir so eben vorgehaltene Signalemente wohl auf
ihn passen mag. Gewöhnlich trug er einen blauen Kittel,
und im Hause habe ich ihn meistens
in einem blauen Frackrock gesehen.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Peter Johann Schmitz, von gruben. Tappermann.
Da die Kleidungsstücke des Denati in der
Neustadt aufbewahrt wurden, und im übrigen
die Identität hinlänglich festgestellt war,
so konnte deren Vorlegung nicht erfolgen
und bat demnach Johann Theodor
Schmitz ihn zu entlassen, indem
er auf das Eigenthum der Kleider verzichte.
Düsseldorf den acht und zwanzig-
sten Julij eintausend achthundert sechs
und zwanzig.
Johann Theodor Schmitz. von Gruben. Tappermann.
Für beglaubte Abschrift.
der Oberbürgermeister.
gez: Klüber
Für
die Uebereinstimmung mit dem Auszuge.
der Oberbürgermeister.
Klüber
Für die Treue der Abschrift
Der Bürgermeister
Rosellen"
Ich habe mich jetzt durch eine Eintragung von 1826 gekämpft.
In die vorgedruckten Lückentexte hat jemand eine 9-seitige Anzeige eingepflegt.
Da wird in mir unbekanntem Maß das Äußere eines Menschen beschrieben.
Bei aller Tragik ist es wohl der Vorteil eines Obduktionsberichtes.
Das ist nicht wirklich viel aber viel mehr als mir für einen einfachen Menschen
jemals untergekommen ist.
Danke an die fleißigen Helfer aus der Leseecke.
Kennt ihr ähnliche Ausreißer aus dem normalen Registeralltag?
Gruß, Ed
"
No. 56
Tod des Ehemannes
Friedrich Wilhelm Schmitz
evangl.
Auszug
aus dem Register der Sterbe-Urkunden der
Sammtgemeinde Düsseldorf
No. 481
Im Jahr eintausend achthundert und sechs und
zwanzig am zwoelften August wurde
mittels Schreiben des königlichen hiesigen
Oberprokurators am 8. August 1826
nachstehendes Protokoll zur Eintragung ??? mit-
getheilt.
Düsseldorf den vierten Juni achtzehnhundert sechs
und zwanzig.
In Gemäßheit der Anzeige des hiesigen Poli-
zei-Inspectors vom gestrigen Tage, die Auffindung
eines Leichnams im Rhein betreffend, und des
darauf genommenen Antrags der Staatsbehörde,
und der darauf erlassenen Ordnung, verfügten wir
Instructionsrichter Wilhelm von Gruben und in
Begleitung des königlichen Prokurators Wingender
und Actuar Tappermann in das in der hiesigen
Neustadt belegene Irrenhaus,
woselbst wir die Zeugen Michael Körnier und Johann
Keller antrafen. Nachdem dieselben den gesetz-
lichen Zeugeneid geleistet, und ad generalia erklärt:
1mus: ich heiße Michael Körnier, bin ein und dreißig
Jahre alt, Taglöhner in hiesiger Neustadt, ad actera gene-
ralia negative.
2dus: ich heiße Johann Keller bin achtzehn Jahre
alt, ein Taglöhner in hiesiger Neustadt
ad actera generalia negative.
Führten uns dieselbe in den Hof des gedachten
Hauses, woselbst sie uns in einem dort
befindlichen Holzschuppen einen mit einem
blauen Kittel, schwarz manchesterer
kurzen Hose bekleideten Leichnam vorzeigten
mit der Erklärung, daß sie diese Leiche vorgestern
Abend gegen neun Uhr hier im Rhein, der Neustadt
gegenüber, ungefähr einen Schuß weit vom Ufer auf-
gefischt, und hierher gebracht und dieselbe der Polizei-
Obhut übergeben haben.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Michael Kornier erklärte, nicht schreiben zu können.
Sie begehrten ???
gez:/ Johann Keller. Wingerder. von Gruben. Tappermann
Sodann fanden sich die eingeladenen Obdu-
inuten, Kreisphysikus Dr. Bongard und Stadtwundarzt
Willmann hier ein, welche den gesetzlichen Eid als Sachver-
ständigen leisteten, und mit uns zur
äußeren Besichtigung der Leiche schritten, wobei wir fol-
gendes vorfanden, nachdem vorher die Generalien der Herren
Obduinuten angegeben waren:
1.) Ich heiße Johann Heinrich Bongard, bin sechs und vierzig Jahre
alt, Kreisphysikus hier.
2.) Ich heiße Heinrich Joseph Willmann, bin drei und vierzig
Jahre alt, Stadtwundarzt hier.
Der Leichnam war mit einem Bauerkittel, unter
demselben mit einem grünen Frackrock
mit schwarz überzogenen Knöpfen, einer
schwarz manchesterenen kurzen Hose mit weiß
metallenen Knieschnallen, die Hose mit
blaugestreiftem Belt-Barchant gefüttert,
vorne auf dem rechten Knie geflickt, weißen
wollenen Strümpfen und Schuhe mit Nägeln beschla-
gen, kurze Kamaschen von blau und weißem
Zwillich, einer wollenen Weste von dunklem Grunde
gelb gestreift und geflammt mit kupfernen ovalen
Knöpfen, eine weiß gestreifte Unterweste, einem
schwarz seidenen Halstuch und einem weißen leine-
nen Hemde gezeichnet F.W.S und einem weiß ge-
stickten mit Leder besetzten wollenen Hosenträger,
bekleidet.
In seiner rechten Westentasche befand sich ein
Messer mit einem Feuerstahl und blau leinenem
Geldbeutel, in seiner linken zwei beschriebene Papier-
zettel, worauf die Namen Caub
und Schmitz zu lesen waren. Nachdem der Leichnam
entkleidet worden fand sich, daß derselbe männlichen
Geschlechts, fünf Fuß acht Zoll groß, von gesetzter
starker Statur mit dunkelbraunen langen Haaren,
und gleichfarbigem Backenbart, im übrigen aber
ohne besondere Kennzeichen war, ??? der Leichnam
größtentheils verweset, und
insbesondere mit Ausnahme des obern Theils
der ziemlich hohen Stirn des ganzen
Gesicht, Mund und Nase und ???
Theils unverweset, theils nicht mehr vorhanden war.
Die obere und untere Kinnlade war
ganz zerschmettert, doch hängen die Zähne
in den übrig gebliebenen Theilen
noch fest, die übrigen Theile des Körpers waren
ohne Verletzung, die Haut aber schon in Fäul-
niß übergegangen; Der Leichnam war anscheinend
von einem circa fünfzigjährigen Mann, und mag
ohngefähr vierzehn Tage im Wasser gelegen
haben.
Es wurde hierauf auf den Antrag der Staats-
behörde zur Obduktion der Leiche geschritten.
I. Oeffnung der Kopfhöhle.
Die obere Decke des Schädels hatte viele Fisuren,
der untere war ganz zerschmettert, das Gehirn war
ganz in Fäulniß übergegangen, mit ???
und Schrotkörnern untermischt.
Das Cerebellum war gar nicht mehr vorzufinden.
II. Oeffnung der Brusthöhle.
Die Eingeweide derselben waren in normaler
Lage und Beschaffenheit, fingen jedoch an, schon in
Fäulniß überzugehen.
III. Oeffnung der Bauchhöhle.
Auch hier befand sich alles in normaler Lage
und Beschaffenheit, jedoch zeigten sich auch
hier schon Spuren der beginnenden
Verwesung, die Gedärme waren ohne Inhalt,
und im Magen fand sich nur ein kleines
Stückelein gekörnten Brodes. Die Herren Obdu-
inuten gaben hiermit ihr Gutachten
über den Befund und die Todes Ursache dahin ab:
daß die gefundene Zersprengung des Gehirns
durch einen Schuß mit Schrot durch den Mund
entstanden, und diese Verletzung, da sie eine
völlige Zersprengung der Basis-Organe und Zer-
schmetterung des Gehirns bewirkt, unter allen Um-
ständen absolut und augenblicklich tödlich, und
die einzige Ursache des Todes des Denati gewesen
seij, wie sie solches in ihrem zu erstattenden Obdui-
tions-Berichte näher auszuführen,
sich vorbehielten.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Bongard. Willmann. Wingender. von Gruben. Tappermann
Die Staatsbehörde trug demnach darauf an, die
Leiche der Disposition der Verwaltungsbehörde zu
übergeben, und einen Auszug dieses Protokolls den
Zivilstandsbeamten mitzutheilen wir haben diesen
Antrag gemäß verfügt
und die Verhandlung geschlossen.
Wingender. Von Gruben. Tappermann.
Düsseldorf der acht und zwanzigste Julij acht-
zehn hundert sechs und zwanzig.
Vor uns Wilhelm von Gruben Justric-
tions-Richter und Actuar Tappermann
erschienen die nachbenannten Zeugen, welche den
Zeugeneid leisteten und erklärten bei getrenn-
ter Vernehmung:
1mus Ich heiße Johann Theodor Schmitz, bin drei
und zwanzig Jahre alt, zu Reusrath als Ackersmann
wohnend, cat. gen. negative.
Ende Mai verließ mein Vater Friedrich Wilhelm
Schmitz acht und vierzig Jahre alt, Viehhändler zu
Reusrath, des Morgens unser Haus, sprach mit mir über
Geschäfte und sagte sonst nichts über den Zweck seines
Weggehens; seitdem habe ich ihn nicht
wieder gesehen. Ob er damals ein Pistol bei sich hatte,
weiß ich nicht, mir vermißten aber eine solche seit jener
Zeit, welches, wie ich glaube, in einer Schublade von
meinem Vater aufbewahrt wurde.
Mein Vater trug damals einen blauen Kittel, einen
grünlichen Frackrock, eine kurze schwarze manchestere Hose,
blau und weiß gestreifte Kamaschen.
Nach Vorzeigung der bei dem Denato gefundenen Papieren
erklärte Zeuge: Dieses
sind Papiere, weil mein Bruder Carl Schmitz, der
noch in die Schule geht, geschrieben hat.
Sodann wurden dem Zeugen
die hier beruhenden ??? und Kleidungs-
stücke vorgelegt, worauf er erklärte:
Dieses Messer und Feuerstahl, der
leinerne Beutel, sowie das Zeichen
an dem Hemde erkenne ich als Sachen an, welche
mein Vater gewöhnlich bei sich trug, und ebenso
hat er die weißen Schnallen getragen.
Nach Vorhaltung des im Protokoll vom vierten vori-
gen Monats enthaltene Signalements erklärte
Zeuge: auch dieses gehört auf meinen Vater und ich
bin überzeugt, daß die damals obduzierte Person mein
Vater Friedrich Wilhelm Schmitz war.
Wie er zu Tode gekommen, kann ich nicht
sagen, ob er Geld beij sich hatte, weiß
ich nicht; auch sagte er mir beim Weggehen: bis nachher.
Spuren von Tiefsinn habe ich an ihm nicht wahrgenommen
und von dem Entschluß sich selbst zu morden, habe ich
nie etwas gehört. Seine Schulden überstiegen übrigens
sein Vermögen bedeutend.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Johann Theodor Schmitz. von Gruben. Tappermann
2dus ad generatia. Ich heiße Peter Johann Schmitz
bin vierzig Jahre alt, als Ackerer zu
Reusrath. cat. glia. negative.
Zur Sache Mein Bruder Friedrich Wilhelm Schmitz
wird seit Ende Mai dieses Jahres von
seinen Verwandten vermißt. Was er bei
seinem Weggehen angehabt hat, kann
ich nicht sagen; noch kenne ich seine Kleider so
genau nicht, daß ich sie anerkennen könnte,
da wir entfernt von einander wohnen. Ich bin
auch nur hierher gekommen um meinen Neffen
zu begleiten.
Mein Bruder war circa fünfzig Jahre alt, hatte
bräunliche lange Haare und gleichfarbigen Backen-
bart, und war ziemlich groß und gesetzt, so daß das
mir so eben vorgehaltene Signalemente wohl auf
ihn passen mag. Gewöhnlich trug er einen blauen Kittel,
und im Hause habe ich ihn meistens
in einem blauen Frackrock gesehen.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Peter Johann Schmitz, von gruben. Tappermann.
Da die Kleidungsstücke des Denati in der
Neustadt aufbewahrt wurden, und im übrigen
die Identität hinlänglich festgestellt war,
so konnte deren Vorlegung nicht erfolgen
und bat demnach Johann Theodor
Schmitz ihn zu entlassen, indem
er auf das Eigenthum der Kleider verzichte.
Düsseldorf den acht und zwanzig-
sten Julij eintausend achthundert sechs
und zwanzig.
Johann Theodor Schmitz. von Gruben. Tappermann.
Für beglaubte Abschrift.
der Oberbürgermeister.
gez: Klüber
Für
die Uebereinstimmung mit dem Auszuge.
der Oberbürgermeister.
Klüber
Für die Treue der Abschrift
Der Bürgermeister
Rosellen"
Kommentar