Änderung des Namensrechts ab 2025 - Folgen für Forschung?

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  • indianerin
    Benutzer
    • 28.10.2019
    • 66

    Änderung des Namensrechts ab 2025 - Folgen für Forschung?

    Hallo,

    durch die Änderung des Namensrechts ab Mai 2025 wird es wohl für nachfolgende Forschungen immer komplizierter.

    Denn künftig dürfen beide Eheleute einen Doppelnamen aus beiden Geburtsnamen tragen genauso wie auch deren Kinder beide denselben Doppelnamen tragen können. Darüber hinaus gibt es noch Besonderheiten, wie z.B. die Möglichkeit zum Weglassen des Bindestrichs bei Doppelnamen.
    Für bereits geschlossene Ehen gibt es eine Übergangsfrist.

    Dazu gibt es ein gutes Erklär-Video.


    Und dann noch ganzen Patchworkfamiliennamen...das wird dann richtig schwer da noch hinter zu steigen oder was sagt ihr?

    Lieben Gruß
    Indi
  • Gastonian
    Moderator
    • 20.09.2021
    • 4834

    #2
    Hallo Indi:

    Solches Namensrecht hat es schon länger in den USA gegeben (zwei meiner Kommilitonen dort haben schon um 1995 herum den Doppelnamen angelegt) - hat die Forschung dort nicht eindeutig beeinträchtigt. Sofern man die Heiratsurkunden mit den Namensänderungen hat, ist es ja einfach - und in dieser Hinsicht ist wohl das größere Forschungshindernis in Deutschland nicht das zukünftige Namensrecht, sondern der Datenschutz.

    VG

    --Carl-Henry
    Wohnort USA

    Kommentar

    • Genealoge52
      Benutzer
      • 09.01.2025
      • 40

      #3
      Zitat von indianerin Beitrag anzeigen
      Und dann noch ganzen Patchworkfamiliennamen...das wird dann richtig schwer da noch hinter zu steigen oder was sagt ihr?
      Hallo indianerin ,

      mit diesem "Namens-Problem" durfte ich auch schon "den Kampf aufnehmen" - leider bislang nicht erfolgreich.

      Wie wird sich künftig die Familienforschung entwickeln, wenn jeder (in Deutschland) zudem noch alle 12 Monate seinen Geschlechts- und Vornamenseintrag ändern lassen kann? Beim Vornamen "Merlin" z. B. ist das ja noch problemlos zu erledigen ...

      Wie stellen sich die großen Anbieter wie Ancestry, MyHeritage u. a. auf diese Situation ein? Wie werden dann die Nachkommen korrekt eingetragen?
      Wie wird sich FamilySearch anpassen, wo man immer noch von der traditionellen Familie ausgeht.

      Welche Erfahrungen habt Ihr in dieser Beziehung bislang gemacht?
      Es ist sicher ein Thema, welches viele interessiert - aber wenige trauen sich, dieses Thema zu diskutieren.

      VG Genealoge52

      Kommentar

      • consanguineus
        Erfahrener Benutzer
        • 15.05.2018
        • 6371

        #4
        Zitat von Genealoge52 Beitrag anzeigen
        Wie wird sich künftig die Familienforschung entwickeln, wenn jeder (in Deutschland) zudem noch alle 12 Monate seinen Geschlechts- und Vornamenseintrag ändern lassen kann? Beim Vornamen "Merlin" z. B. ist das ja noch problemlos zu erledigen ...

        Wie stellen sich die großen Anbieter wie Ancestry, MyHeritage u. a. auf diese Situation ein? Wie werden dann die Nachkommen korrekt eingetragen?
        Wie wird sich FamilySearch anpassen, wo man immer noch von der traditionellen Familie ausgeht.
        Bei allem gebotenen Respekt vor den Betroffenen stelle ich mal die These in den Raum, dass jemand, der alle 12 Monate seinen Namen und sein Geschlecht ändert, in den allermeisten Fällen ohnehin nicht zu der Kategorie Mensch gehört, die sich mit einem so langfristig angelegten Projekt wie einer Familiengründung beschäftigt. Insofern eher eine theoretische Diskussion.

        Interessanter ist beispielsweise der rechtliche Aspekt einer Geschlechts- und Vornamensänderung in Bezug zur Familienforschung. Wenn nämlich beispielsweise eine Frau sich dazu entschließt, ein Mann zu sein, so ist das sogenannte "deadnaming" und das "misgendering" bußgeldbewehrt. Der Ahnenforscher dürfte also genaugenommen nicht mehr den Namen und das Geschlecht einer Mutter in sein Programm eintragen, die sie zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes hatte, wenn diese Mutter nach der Geburt lieber ein Mann sein möchte und dies, neben einem männlichen Vornamen, auch so beim Standesamt festlegt. Das führt dann zu der grotesken Situation, daß laut Ahnenforschungsprogramm ein Mann das Kind geboren hat. Alles andere hätte, so wie ich diese gesetzliche Regelung verstehe, ein Bußgeld in nicht unerheblicher Höhe zur Folge.

        Viele Grüße
        consanguineus

        Suche:

        Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
        Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
        Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
        Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
        Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
        Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

        Kommentar

        • Svenja
          Erfahrener Benutzer
          • 07.01.2007
          • 4826

          #5
          Hallo

          Also meine Vorfahren stammen ja grösstenteils aus der Schweiz, da entwickelte sich das Namensrecht genau umgekehrt.

          Da war es bis vor wenigen Jahren üblich, dass es bei der Heirat nur die Möglichkeit des Doppelnamens gab.
          Bis in die 1990er Jahre gab es sogar nur die Möglichkeit, dass zuerst der Name des Mannes steht und dahinter der Name der Frau.
          Danach gab es drei Möglichkeiten:
          "Name Mann - Name Frau" für beide,
          "Name Mann - Name Frau" für den Mann, "Name Frau Name Mann" für die Frau (ohne Bindestrich).
          "Name Frau Name Mann" für beide, (diese Variante wählte aber wohl kaum jemand)
          Die Kinder einer Ehe erhielten bei den ersten beiden Varianten nur den Familienamen des Vaters, bei der dritten Variante nur den Familiennamen der Mutter.

          Seit einigen Jahren gibt es wohl die Möglichkeit, bei der Heirat einen Doppelnamen zu wählen, gar nicht mehr.
          Entweder tragen beide den Familiennamen des Mannes oder beide den Familiennamen der Frau, oder jeder behält seinen Geburtsnamen.
          Bei der letzten Variante wird es dann aber schwierig zu entscheiden, wie denn nun die Kinder aus dieser Ehe heissen sollen.

          Bezüglich des Eintragens in Ahnenforschungs-Softwares (egal ob online oder offline) habe ich es schon immer so gemacht, dass ich Männer nur mit ihren Geburtsnamen und Frauen ebenfalls nur mit ihrem Geburtsnamen eintrage, sowohl bei meinen Schweizer Vorfahren als auch bei meinen Deutschen Vorfahren.

          Gruss
          Svenja
          Zuletzt geändert von Svenja; 09.02.2025, 18:04.
          Meine Website über meine Vorfahren inkl. Linkliste:
          https://iten-genealogie.jimdofree.com/

          Interessengemeinschaft Oberbayern http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=38

          Interessengemeinschat Unterfranken http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=37

          Interessengemeinschaft Sudetendeutsche http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=73

          Kommentar

          • Gastonian
            Moderator
            • 20.09.2021
            • 4834

            #6
            Zitat von Genealoge52 Beitrag anzeigen

            Wie stellen sich die großen Anbieter wie Ancestry, MyHeritage u. a. auf diese Situation ein? Wie werden dann die Nachkommen korrekt eingetragen?
            Wie wird sich FamilySearch anpassen, wo man immer noch von der traditionellen Familie ausgeht.
            Hallo:

            Ist ja doch selbst in Deutschland nichts neues. Alle die Anbieter behandeln doch auch westfälische Stammbäume, in denen das Kind vor dem 20. Jahrhundert zu verschiedenen Zeiten entweder den Hofnamen oder den Familiennamen des Vaters und/oder der Mutter tragen konnte, und auch ostfriesische Stammbäume, in denen der Nachname damals nicht ein vererblicher Familienname, sondern ein Patronym war, sich also von Generation zu Generation änderte. Es gibt dort auch schon die Stammbäume von Emigranten, deren Familienname in Ellis Island umgeändert wurde. Das Kinder den gleichen Nachnamen wie der Vater und der Opa haben, wird schon längst nicht von den Programmen verlangt, selbst bei familysearch.

            VG

            --Carl-Henry

            Wohnort USA

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            • fps
              Erfahrener Benutzer
              • 07.01.2010
              • 2273

              #7
              Zitat von Gastonian Beitrag anzeigen

              ... auch ostfriesische Stammbäume, in denen der Nachname damals nicht ein vererblicher Familienname, sondern ein Patronym war, sich also von Generation zu Generation änderte.
              Solche Fälle sind mir zuhauf auch kürzlich erst in Ost-Belgien untergekommen, wohin mich meine Vorfahren geführt haben. Da wurde dann im Kirchenbuch z.B. eine Anne Paul Gabriel eingetragen, weil der Vater der Anne eben Paul hieß - und der Großvater Gabriel.
              Amüsant fand ich, dass nun in nicht wenigen Stammbäumen als Vorname des Täuflings "Anne Paul" eingetragen wurde.
              Erschwerend kommt hier für die Ahnenforscherei hinzu, dass manchmal der Großvatersname (im angegebenen Beispiel: Gabriel) beim Kind weitergeführt wurde, wie man bei Eheschließungen dann findet, meistens aber der Vatersnamen (hier: Paul). Und das geht bei den Kindern dann kreuz und quer, mal so, mal so.

              Also: einfach war es auch in früheren Zeiten nicht.
              Gruß, fps
              Fahndung nach: Riphan, Rheinland (vor 1700); Scheer / Schier, Rheinland (vor 1750); Bartolain / Bertulin, Nickoleit (und Schreibvarianten), Kammerowski / Kamerowski, Atrott /Atroth, Obrikat - alle Ostpreußen, Region Gumbinnen

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              • OlliL
                Erfahrener Benutzer
                • 11.02.2017
                • 4887

                #8
                Ich denke wir (wir meint hier die heutige Zeit allgemein, nicht uns Ahnenforscher) sind heute Dokumentations und Vorschriften-Weltmeister. Ausserdem sind wir datensammelwütig. Von sowas wie Namenswechsel wird man sich sicherlich nicht fürchten müssen - wird wahrscheinlich alles x-fach abgelegt und dokumentiert.
                Mein Ortsfamilienbuch Güstow, Kr. Randow: https://ofb.genealogy.net/guestow/
                Website zum Familienname Vollus: http://www.familie-vollus.de/

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                • indianerin
                  Benutzer
                  • 28.10.2019
                  • 66

                  #9
                  Danke für eure Ansichten. 👍

                  Die Änderung betrifft ja den Geburtsnamen und dazu ist mir Folgendes eingefallen.

                  Mein Mann war unehelich geboren. Wir haben erst im letzten Jahr eine Geburtsurkunde gefunden, wo er mit dem Nachnamen Xxx der Mutter geschrieben wurde. Es wurde nie darüber gesprochen oder auch nur erwähnt. Fragen geht auch nicht mehr, da die Eltern schon verstorben sind.

                  Die Eltern haben einige Monate später geheiratet und mein Mann hat dann wohl "automatisch?" den Familiennamen Zzz bekommen und auch eine neue Geburtsurkunde erhalten. Diese wurde immer nur vorgelegt, sodass niemand von dem echten Geburtsnamen wusste.

                  Müsste er dann nicht Zzz geborener Xxx
                  in seinen Perso stehen haben?




                  Kommentar

                  • consanguineus
                    Erfahrener Benutzer
                    • 15.05.2018
                    • 6371

                    #10
                    Zitat von indianerin Beitrag anzeigen
                    Müsste er dann nicht Zzz geborener Xxx
                    in seinen Perso stehen haben?
                    Meiner Meinung nach nicht. Im Falle einer Adoption steht der Geburtsname ja auch nicht im Perso.

                    Bin allerdings kein Jurist...

                    Suche:

                    Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
                    Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
                    Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
                    Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
                    Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
                    Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

                    Kommentar

                    • OlliL
                      Erfahrener Benutzer
                      • 11.02.2017
                      • 4887

                      #11
                      Die Änderung des FN wurde sicherlich als Randnotiz im Geb.-Register vermerkt.
                      Der neue FN gilt hier als "Geburtsname". Die Angabe eines "geborene(r)" wie bei der FN-Änderung im Rahmen einer Eheschließung ist nicht erforderlich.
                      Mein Ortsfamilienbuch Güstow, Kr. Randow: https://ofb.genealogy.net/guestow/
                      Website zum Familienname Vollus: http://www.familie-vollus.de/

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                      • Hracholusky
                        Moderator Heraldikforum
                        • 17.03.2016
                        • 1004

                        #12
                        Zitat von OlliL Beitrag anzeigen
                        Die Änderung des FN wurde sicherlich als Randnotiz im Geb.-Register vermerkt.
                        Der neue FN gilt hier als "Geburtsname". Die Angabe eines "geborene(r)" wie bei der FN-Änderung im Rahmen einer Eheschließung ist nicht erforderlich.
                        Das kann ich bestätigen. Mein Geburtsname, den ich 8 Jahre lang hatte, steht auch nicht im Ausweis. Die Änderung ist im Geburtsregister vermerkt.
                        Mit besten Grüssen
                        Gerd

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                        • Daniel86
                          Erfahrener Benutzer
                          • 13.08.2010
                          • 213

                          #13
                          Zitat von consanguineus Beitrag anzeigen
                          Bei allem gebotenen Respekt vor den Betroffenen stelle ich mal die These in den Raum, dass jemand, der alle 12 Monate seinen Namen und sein Geschlecht ändert, in den allermeisten Fällen ohnehin nicht zu der Kategorie Mensch gehört, die sich mit einem so langfristig angelegten Projekt wie einer Familiengründung beschäftigt. Insofern eher eine theoretische Diskussion.
                          Rein theoretisch ist die Diskussion auch deshalb, weil derart häufige Wechsel von Name und Geschlecht kaum oder gar nicht vorkommen werden. Das sind von manchen Politikern und Medien gezeichnete Szenarien, die nichts mit der Lebensrealität der Betroffenen zu tun haben.

                          Zitat von consanguineus Beitrag anzeigen
                          Interessanter ist beispielsweise der rechtliche Aspekt einer Geschlechts- und Vornamensänderung in Bezug zur Familienforschung. Wenn nämlich beispielsweise eine Frau sich dazu entschließt, ein Mann zu sein, so ist das sogenannte "deadnaming" und das "misgendering" bußgeldbewehrt. Der Ahnenforscher dürfte also genaugenommen nicht mehr den Namen und das Geschlecht einer Mutter in sein Programm eintragen, die sie zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes hatte, wenn diese Mutter nach der Geburt lieber ein Mann sein möchte und dies, neben einem männlichen Vornamen, auch so beim Standesamt festlegt. Das führt dann zu der grotesken Situation, daß laut Ahnenforschungsprogramm ein Mann das Kind geboren hat. Alles andere hätte, so wie ich diese gesetzliche Regelung verstehe, ein Bußgeld in nicht unerheblicher Höhe zur Folge.
                          Das finde ich auch eine spannende Frage. Ich würde davon ausgehen, dass Deadnaming nur die aktuelle/direkte Ansprache einer Person bezeichnet und nicht etwa die neutrale reine Erwähnung, dass sie z. B. in den Jahren X bis Y den Namen Z getragen hat. Bspw. bei Wikipedia werden bei Prominenten wie Elliot Page auch die früheren Namen genannt. Insofern würde ich das ganz normal in den Notizen erfassen - im Rahmen einer Auflistung aller Namen, die eine Person im Laufe ihres Lebens hatte. So wie jetzt schon bspw. verschiedene Schreibweisen aus den einzelnen Kirchenbucheinträgen usw. oder auch "ungewöhnliche" Ehenamen. Mit meinem alten PAF kann ich sonst ja nicht mal wirklich abbilden, ob eine Frau nur den Namen ihres Mannes angenommen oder einen Doppelnamen getragen hat; kommt also alles in die Notizen. Das Thema erinnert auch ein wenig an die Entscheidung bzgl. Adoptivnamen oder anderweitiger Namenswechsel (nicht durch Heirat), wo in meiner Erinnerung die meisten hier schrieben, dass sie hauptsächlich den Namen verwenden, unter dem eine Person die längste Zeit bekannt war.

                          Für die Problematik Transmann mit Kindern habe ich allerdings auch keine Lösung. Spontan würde ich wohl den Namen ändern, aber das Geschlecht weiblich belassen und den Rest in den Notizen erklären. Falls das Programm aber zwei Väter zulässt, könnte man es so lösen und in den Notizen erklären, wer das Kind geboren hat. Ein Bußgeld würde ich in jedem Fall nicht erwarten, wenn man nicht gerade mit einer Veröffentlichung gegen Datenschutzgesetze verstößt.

                          Insgesamt erwarte ich für meine Forschung keine wirklichen Änderungen. Wenn man gut dokumentiert, kann man da auch durchsteigen.
                          Namensliste meiner Vorfahren in Niedersachsen, Hessen, Thüringen und Sachsen

                          Kommentar

                          • Garfield
                            Erfahrener Benutzer
                            • 18.12.2006
                            • 2189

                            #14
                            Zitat von Svenja Beitrag anzeigen
                            Seit einigen Jahren gibt es wohl die Möglichkeit, bei der Heirat einen Doppelnamen zu wählen, gar nicht mehr.
                            Entweder tragen beide den Familiennamen des Mannes oder beide den Familiennamen der Frau, oder jeder behält seinen Geburtsnamen.
                            Bei der letzten Variante wird es dann aber schwierig zu entscheiden, wie denn nun die Kinder aus dieser Ehe heissen sollen.
                            Ich meine, bei der letzten Variante man muss dann bei der Geburt des Kindes den gewünschten Familiennamen angeben (also ob Familienname des Mannes oder der Frau) und hat noch ein Jahr Zeit, sich anders zu entscheiden. Aber ja, wird unter Umständen wohl eine schwierige Entscheidung, aber ich finde die aktuelle Regelung viel einfacher und besser als die früheren Doppelnamen der Schweiz. Aktuell kenne ich einige Paare ohne Kinder, die den jeweiligen Familiennamen behalten haben und ein Paar mit Kindern, bei dem der Mann den Familiennamen der Frau angenommen hat, so wie die Kinder dann auch diesen Namen erhalten haben.

                            Zitat von Svenja Beitrag anzeigen
                            Bezüglich des Eintragens in Ahnenforschungs-Softwares (egal ob online oder offline) habe ich es schon immer so gemacht, dass ich Männer nur mit ihren Geburtsnamen und Frauen ebenfalls nur mit ihrem Geburtsnamen eintrage, sowohl bei meinen Schweizer Vorfahren als auch bei meinen Deutschen Vorfahren.
                            Ich mache das auch so. Vor den Gesetzesänderungen war ja in der Schweiz sowieso klar, dass die Frau den Namen des Mannes angenommen hat. Interessant wird es bei anderen Ländern: in Italien behält und behielt die Frau ihren Geburtsnamen nach der Hochzeit (da bleibt dann der Name richtigerweise so in der Software). Ich habe noch eine Belgierin im Stammbaum, die nach dortiger Tradition ihren Familiennamen ebenfalls behalten hat, obwohl sie in Deutschland heiratete und die Tradition da anders wäre. Das habe ich dann in einer Notiz erfasst.

                            Viele Grüsse von Garfield

                            Kommentar

                            • Mismid
                              Erfahrener Benutzer
                              • 21.02.2009
                              • 1095

                              #15
                              1. Mach ich mir da wenig Gedanken, da ich 100 Jahren wahrscheinlich eh nicht mehr lebe (und die Archiveurkunden dann freigegeben werden). Die genannten Beispiele sind auch nicht besonders schwierig zu ermitteln. Viel schlimmer finde ich die neue Nachnamenregelung nach alter Friesischer Art, ähnlich wie in Norwegen, bei dem der Sohn als Nachnamen, den Vornamen des Vaters erhalten kann usw. Da ich auch wenig Friesen in der Familie habe, wird aber dies mich nicht wirklich treffen.
                              Zuletzt geändert von Mismid; 27.02.2025, 18:50.

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