Hallo zusammen seit diesem Jahr mache ich Ahnenforschung im Familienstammbaum. Bisher war das relativ Problemlos bis zu dem Punkt wo kein Alter mehr in der Ukrunden vermerkt wurde. Daher habe ich mich erstmal auf die Geschwister meiner Großmutter beschränkt dazu habe ich auch die Stempel mit den Registereinträgen zur Geburt . Leider ohne exaktes Datum/Name . Bei der Nachfrage im Standesamt bekam ich jetzt die Antwort das ich nicht befugt wäre Urkunden einzusehen.
Daher meine Frage :
Nach Personenstandsregistergesetz ist die Frist ja bei 110Jahren, wenn die Person wiederum 30 Jahre tot ist hätte auch ich die Möglichkeit als Dritter so gesehen ( Was ich bei meinen Großonkeln aufjedenfall denke so ist, habe die nie kennen gelernt auf der Beerdigung von ihrer Schwester war auch keiner sie wurde auch ca 10 Jahre früher geboren )
Bei einem Bruder habe ich sogar die Todesurkunde aus den 80ern.
Wie ist denn eure Erfahrung / Vorgehensweise bei solchen Fällen bei der Ahnenforschung ?
Ich hätte jetzt einfach mal auf den 3 Absatz im Personenstandsregistergesetz verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Daher meine Frage :
Nach Personenstandsregistergesetz ist die Frist ja bei 110Jahren, wenn die Person wiederum 30 Jahre tot ist hätte auch ich die Möglichkeit als Dritter so gesehen ( Was ich bei meinen Großonkeln aufjedenfall denke so ist, habe die nie kennen gelernt auf der Beerdigung von ihrer Schwester war auch keiner sie wurde auch ca 10 Jahre früher geboren )
Bei einem Bruder habe ich sogar die Todesurkunde aus den 80ern.
Wie ist denn eure Erfahrung / Vorgehensweise bei solchen Fällen bei der Ahnenforschung ?
Ich hätte jetzt einfach mal auf den 3 Absatz im Personenstandsregistergesetz verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Kommentar