Guten Morgen!
Am 28.04.1691 heiraten "Joachimus Paxmann ædituus alhier et Hinrich Osterroths senioris filia Margaretha". Am 16.11.1738 "hat der Schulmeister seine Mutter Margarethe Osterroths des Abends stille beÿsetzen laßen, ætatis 66 Jahr und 4 Monath". Margarethas errechneter Geburtstermin liegt also im Juli 1670. Es findet sich passenderweise folgende Taufe: "Den 21 t(en) Junÿ hat Hinrich Osterroth eine Tochter tauffen lassen, deren Nahme Margreta". Eigentlich sollte alles damit alles klar sein. Aber am 11.10.1691 "ist Hinrich Osterroths des alten Krügers Tochter Margaretha eine Jungfrau von 21 Jahren, begraben worden". Sie wurde also auch err. 1670 geboren. Aber da gibt es nur eine Margaretha Osteroth, deren Vater Hinrich heisst.
Was ist da nun schiefgegangen? Sämtliche Amtshandlungen finden in einem kleinen Ort statt. Der Pastor hat mit Sicherheit alle Beteiligten persönlich gekannt. Wieso trägt er am 28.04.1691 die Trauung von des älteren Hinrich Osteroths Tochter Margaretha in das Kirchenbuch ein und lässt dieselbe Person kein halbes Jahr später als Jungfrau sterben? Ist Margaretha dann etwa auferstanden, um 1738 engültig tot sein zu dürfen? Ich finde die Stelle nicht, an der der Pastor falsch abgebogen ist. Im Ort gab es zwar nicht nur einen Hinrich Osteroth, aber der andere, der jüngere, heiratete erst 1679. Die Zuordnung der Margaretha zu ihrem Vater unterliegt also keinem Zweifel.
Ich kenne einen ähnlichen Fall, in dem ein Mann hochbetagt stirbt. Sein Alter, die Namen seiner Eltern und sein Geburtsort werden im Sterberegister exakt angegeben. In besagtem Ort findet sich ganz richtig an diesem Tag der Geburtseintrag mit dem korrekten Vater. Dummerweise auch der Sterbeeintrag zu dieser Person, die aber bereits als Kleinkind das Zeitliche gesegnet hat. Hier vermute ich, daß der Pastor im Geburtsort anlässlich der Trauung des Mannes in dessen späterem Wohnort die Daten übermittelt, zuvor aber zwei Täuflinge schlicht verwechselt hat. Den, der als Kleinkind gestorben ist und den anderen. Aber diesen Übermittlungsfehler kann man beim erstgenannten Beispiel wohl ausschließen.
Wie ist Eure Meinung zu Margaretha Osteroth?
Vielen Dank und viele Grüße
consanguineus
Am 28.04.1691 heiraten "Joachimus Paxmann ædituus alhier et Hinrich Osterroths senioris filia Margaretha". Am 16.11.1738 "hat der Schulmeister seine Mutter Margarethe Osterroths des Abends stille beÿsetzen laßen, ætatis 66 Jahr und 4 Monath". Margarethas errechneter Geburtstermin liegt also im Juli 1670. Es findet sich passenderweise folgende Taufe: "Den 21 t(en) Junÿ hat Hinrich Osterroth eine Tochter tauffen lassen, deren Nahme Margreta". Eigentlich sollte alles damit alles klar sein. Aber am 11.10.1691 "ist Hinrich Osterroths des alten Krügers Tochter Margaretha eine Jungfrau von 21 Jahren, begraben worden". Sie wurde also auch err. 1670 geboren. Aber da gibt es nur eine Margaretha Osteroth, deren Vater Hinrich heisst.
Was ist da nun schiefgegangen? Sämtliche Amtshandlungen finden in einem kleinen Ort statt. Der Pastor hat mit Sicherheit alle Beteiligten persönlich gekannt. Wieso trägt er am 28.04.1691 die Trauung von des älteren Hinrich Osteroths Tochter Margaretha in das Kirchenbuch ein und lässt dieselbe Person kein halbes Jahr später als Jungfrau sterben? Ist Margaretha dann etwa auferstanden, um 1738 engültig tot sein zu dürfen? Ich finde die Stelle nicht, an der der Pastor falsch abgebogen ist. Im Ort gab es zwar nicht nur einen Hinrich Osteroth, aber der andere, der jüngere, heiratete erst 1679. Die Zuordnung der Margaretha zu ihrem Vater unterliegt also keinem Zweifel.
Ich kenne einen ähnlichen Fall, in dem ein Mann hochbetagt stirbt. Sein Alter, die Namen seiner Eltern und sein Geburtsort werden im Sterberegister exakt angegeben. In besagtem Ort findet sich ganz richtig an diesem Tag der Geburtseintrag mit dem korrekten Vater. Dummerweise auch der Sterbeeintrag zu dieser Person, die aber bereits als Kleinkind das Zeitliche gesegnet hat. Hier vermute ich, daß der Pastor im Geburtsort anlässlich der Trauung des Mannes in dessen späterem Wohnort die Daten übermittelt, zuvor aber zwei Täuflinge schlicht verwechselt hat. Den, der als Kleinkind gestorben ist und den anderen. Aber diesen Übermittlungsfehler kann man beim erstgenannten Beispiel wohl ausschließen.
Wie ist Eure Meinung zu Margaretha Osteroth?
Vielen Dank und viele Grüße
consanguineus
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