Pastorenwillkür

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  • cgraaf
    Erfahrener Benutzer
    • 06.12.2009
    • 416

    Pastorenwillkür

    Am 25.01.1760 heiraten in Kiel, St. Nikolai Hartig Graf und Dorothea Lucia Horn(s). Keine weiteren Angaben.
    Am 07.03.1760 erfolgte die Taufe des ersten Kindes, vom gleichen Pastor vorgenommen, mit folgender Bemerkung im Kirchenbuch:
    "den 7. Mart. Hartwig Graf und seiner Ehefrau aus Meimersdorf zu früh vergnügtes Töchtl: Catharina Margaretha."

    Das Kind wurde ehelich geboren, aber diesen Seitenhieb (unehelich gezeugt) konnte sich der Pastor offensichtlich nicht verkneifen.
    Zuletzt geändert von cgraaf; 10.12.2024, 12:54.
    MvH

    Carsten
  • Schlupp
    Erfahrener Benutzer
    • 27.03.2009
    • 437

    #2
    Hallo cgraaf,

    ich finde Deine gewählte Überschrift irritierend bzw. nicht ganz passend. Meines Wissens ging es der Kirche immer um einen vorhandenen ehelichen Segen bei "fleischlicher Vermischung", nicht um einen solchen für die Geburt eines Kindes. Es ist ja - je nach religiöser Ausrichtung - heute noch sehr gewöhnlich, vorehelichen Beischlaf nicht zu tolerieren. Sollte die Schwangerschaft von gewöhnlicher Dauer und Ausprägung gewesen sein, war diese am Tage der Hochzeit zudem wahrscheinlich schon deutlich zu erkennen gewesen - und möglicherweise auch der Grund, warum auf Vollzug der Ehe gedrängt worden war. Ich kenne da kleinlichere Pastoren, die die Tage ausgerechnet haben und denen sieben Monate (ja durchaus von der Natur eingeplant) nicht als Beweis des ehelichen Beischlafs dienten. Eine Willkür aber erkenne ich in dem von Dir genannten Beispiel nicht.

    Aus heutiger Sicht aber mag es tendenziell merkwürdig klingen.

    Gruß, Schlupp
    Woher stammen: 1) der Hirte Johann Peter Matthias TRIEGER (* um 1760, angeblich in Barby bei Magdeburg, V: Andreas Trieger), 2) der Hirte Michael BREITMEYER (* um 1727, V: David Breitmeyer, 1740er: wohnhaft in Schwanebeck bei Halberstadt)

    Kommentar

    • Ed Gonzalez
      Erfahrener Benutzer
      • 18.12.2021
      • 476

      #3
      Moin,

      Erstaunliche Eintragung.

      Von Vergnügen (ob zu früh, zu spät oder pünktlich) habe ich noch in keinem Kirchenbuch
      etwas gesehen. Von ´zu früh er-/gezeugten Kindern´ oder ´unzeitigen Kindern´ regelmäßig.
      Vielleicht hat er nur etwas unleserlich geschrieben.

      Gruß, Ed
      Johannes SCHMITZ oo Anna WETTLÖPER im Großraum Ahaus; mglw. Niederlande, um 1750 (kath.)
      Jacob LAUPENMÜHLEN oo Anna Catharina WILDENHAUS im Kreis Mettmann, um 1813 (ev.)

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