Schwieriger Fall - Namensgebung Witwenkind

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  • Hiro
    Erfahrener Benutzer
    • 01.02.2021
    • 114

    Schwieriger Fall - Namensgebung Witwenkind

    Hallo an die Plauderecke,

    ich habe heute eine Geburtsurkunde (Standesamtsurkunde aus dem Jahre 1913) erhalten und einen schwierigen Fall beim Nachvollziehen der Namensgebung.

    Der Vater ist nicht angegeben.

    Die Tochter heißt Möller. Die angebende Mutter wird bezeichnet als "von der seit 1909 verwitweten Mutter Anna Ringel, geborenen Möller".

    War es also offensichtlich tatsächlich so, dass bei verwitweten Müttern der Mädchenname als Kindsname übertragen wurde oder handelt es sich hier um einen besonderen Einzelfall?

    Bin gespannt auf Eure Sicht

    LG Hiro
  • Horst von Linie 1
    Erfahrener Benutzer
    • 12.09.2017
    • 22964

    #2
    Wenn die Ringel 1913 gebar:
    Kein Einzelfall. Das war so. Es gab wohl auch die gesetzliche Vermutung, dass der verstorbene Ehemann der Vater war, wenn das Kind in einem Zeitabstand von xx (elf?) Monaten nach dessen Tod geboren wurde.
    Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
    Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
    Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

    Und zum Schluss:
    Freundliche Grüße.

    Kommentar

    • Hiro
      Erfahrener Benutzer
      • 01.02.2021
      • 114

      #3
      Danke für deine Erklärung. Okay.

      Leider wird mir der Name des Vaters wohl nicht mehr bekannt werden. Ich wüsste grad nicht wie.

      Die Tochter wurde am 10.11.1913 geboren und hat in wiederum ihrer Heiratsurkunde als geborene Möller geheiratet. Dort sind keine Brauteltern verzeichnet.

      Jetzt weiß ich aber, dass es kein Einzelfall ist

      Kommentar

      • Gudrid
        Erfahrener Benutzer
        • 22.04.2020
        • 1351

        #4
        Zuständiges Vormundschaftsgericht oder dessen Archiv anschreiben. Ledige Kinder mussten einen Vormund haben.
        Wenn da nichts mehr zu finden ist, direkt ans Pfarramt wenden. Das Pfarramt musste Geburten von ledigen Kindern ans Vormundschaftsgericht melden.
        So hab ich meinen Ururgroßvater gefunden.
        Liebe Grüße
        Gudrid
        Lieber barfuß als ohne Buch

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        • Hiro
          Erfahrener Benutzer
          • 01.02.2021
          • 114

          #5
          Danke für deinen Hinweis. Das werde ich versuchen. Dann besteht also doch noch eine Chance. Ich bin gespannt.

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          • Ysabell
            Erfahrener Benutzer
            • 23.09.2008
            • 311

            #6
            Vormundschaftsakte können sehr spannend und hilfreich sein, wenn sie erhalten sind. da es immer einen männlichen Vormund brauchte und im Zweifel jemanden der Unterhalt für das Kind zahlt bevor es die Allgemeinheit tun musste, wurde ziemlich gründlich versucht den Vater ausfindig zu machen.
            Die Vormundschaftsakte meiner Ururgroßmutter ist 40 Seiten dick gewesen inklusive Fragen zu Ort und Zeitpunkt des letzten unehelichen Beischlafs. Der Vater hat in der Befragung die Vaterschaft letztendlich sogar anerkannt, er erschien aber nie in der Geburtsurkunde seiner unehelichen Kinder (und konnte auch nie den vom Gericht festgesetzen Unterhalt zahlen).

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            • Hiro
              Erfahrener Benutzer
              • 01.02.2021
              • 114

              #7
              Okay. Das klingt ja sehr umfangreich. Ich bin gespannt, ob ich etwas vorfinde.

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