Hallo an die Plauderecke,
ich habe heute eine Geburtsurkunde (Standesamtsurkunde aus dem Jahre 1913) erhalten und einen schwierigen Fall beim Nachvollziehen der Namensgebung.
Der Vater ist nicht angegeben.
Die Tochter heißt Möller. Die angebende Mutter wird bezeichnet als "von der seit 1909 verwitweten Mutter Anna Ringel, geborenen Möller".
War es also offensichtlich tatsächlich so, dass bei verwitweten Müttern der Mädchenname als Kindsname übertragen wurde oder handelt es sich hier um einen besonderen Einzelfall?
Bin gespannt auf Eure Sicht
LG Hiro
ich habe heute eine Geburtsurkunde (Standesamtsurkunde aus dem Jahre 1913) erhalten und einen schwierigen Fall beim Nachvollziehen der Namensgebung.
Der Vater ist nicht angegeben.
Die Tochter heißt Möller. Die angebende Mutter wird bezeichnet als "von der seit 1909 verwitweten Mutter Anna Ringel, geborenen Möller".
War es also offensichtlich tatsächlich so, dass bei verwitweten Müttern der Mädchenname als Kindsname übertragen wurde oder handelt es sich hier um einen besonderen Einzelfall?
Bin gespannt auf Eure Sicht
LG Hiro
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