Ungerechte Behandlung beim Erbe

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  • HindeburgRattibor
    Erfahrener Benutzer
    • 24.08.2011
    • 3742

    Ungerechte Behandlung beim Erbe

    Hallo zusammen,

    schon lange beschäftigt mich der “Hausverkauf” einer bestimmten Familienlinie.
    Mein 4x-Urgroßvater Nicolaus Vetter baute das Familienhaus im Jahr 1874, es umfasste ein Wohnhaus mit Hofraum und Stall (153 QM) sowie einen Hausgarten (68 QM). Eine Schreinerei wurde ebenfalls gebaut.
    1889, ein Jahr vor Nicolaus’ Tod, wurde das Haus auf meinen Urururgroßvater Anton Simon Vetter überschrieben.

    Dieser hatte 12 Kinder, von denen nur die folgenden das Kindesalter überlebten:

    1. Hermann Heinrich (*1885)
    2. Margaretha (*1892)
    3. Katharina (*1897)
    4. Christian (*1901) -> mein Ururgroßvater
    5. Elisabeth (*1903)
    6. Anton Adolf (*1906)

    Anton Simons‘ Frau Katharina (meine Urururgroßmutter) verstirbt am 26. Oktober 1907. Anton Simon verstirbt kurz danach selbst genau 6 Monate später am 26. April 1908.
    Nun sollte das Haus am 19. Juni 1908 veräußert wurden; grundsätzlich alles nachvollziehbar. Hermann übernahm wohl nun eine Art Vaterrolle für die minderjährigen Geschwister und brauchte wohl Geld?
    Nun gab es um das Haus eine Aktion, bei der Heinrich Hermann auch mitbot, aber schlussendlich von einem Herrn Heinrich Glasner überboten wurde, welcher das Haus, die Scheune und alles weitere erwarb.

    Was ich mich nun frage, lief da alles mit rechten Dingen ab? Das Haus war das klare Erbe von Hermann und seinen Geschwistern. Warum musste Hermann um das einige Erbe mitbieten? Warum hätte er es verkaufen wollen, wenn er doch selber mitbot?

    Vielleicht kann mir ja jemand Antworten liefern oder Erklärungen finden. Würde mich sehr darüber freuen.
    LG HindeburgRattibor

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  • fergusdog
    Benutzer
    • 15.10.2024
    • 18

    #2
    Hier in Australien sind Hausauktionen gang und gebe und Verkäfer dürfen auch mitbieten - aus ganz einfachen Grund, um den Preis nach oben zu treiben, und am Ende eine Summe zu bekommen, die der Verkäufer auch haben will.

    Nun weiss ich nicht ob man Australien heute mit Deutschland vor hundert Jahren vergleichen kann, aber das wäre eine mögliche Erklärung.

    Kommentar

    • robe71
      Benutzer
      • 16.11.2019
      • 94

      #3
      Hallo HindeburgRattibor,
      Wenn sich die Erben über den Preis einer Sache nicht einig sind, ist die Versteigerung eine Möglichkeit den Marktpreis festzustellen.Der Erbe des Hauses muss den anderen ja sowieso 5/6 bezahlen.

      Heutezutage wäre es wahrscheinlich günstiger einem Gutachter zu vertrauen und die Transaktionskosten zu sparen.

      Viele Grüße
      Robe71

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