Wurden im Mittelalter auch Kinder hingerichtet?

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  • Luise
    Erfahrener Benutzer
    • 05.02.2007
    • 2419

    Wurden im Mittelalter auch Kinder hingerichtet?

    Liebe Runde!
    In einem Bericht über Ausgrabungen auf einem mittelalterlichen Hinrichtungsplatz in Thüringen fand ich die Erwähnung eines gefundenen Kinderschädels. Wurden damals auch Kinder hingerichtet?
    Liebe Grüße von Luise
  • noisette
    Erfahrener Benutzer
    • 20.01.2019
    • 2990

    #2
    Guten Tag,
    im Mittelalter hat man auch Kinder "ausgefragt" damit sie Leute verraten, auch sie, als Kind, würden denunziert. Ich hatte dazu einen Doku gesehen über Hexenverbrennung.

    Gruss
    Françoise

    Kommentar

    • Sbriglione
      Erfahrener Benutzer
      • 16.10.2004
      • 1450

      #3
      Es würde mich absolut nicht wundern, wenn da auch Kinder hingerichtet worden wären.

      Hexenverbrennungen sind ja nun eher ein ab der frühen Neuzeit aufgetretenes Problem - da wurde meines Wissens in aller Regel nur (wohl ohne Folter) streng befragt und es kam zu "erzieherischen Maßnahmen" - teils mit Druck auf die Eltern, teils durch das zwangsweise Einweisen in Klöster. Aus dem Mittelalter sind aber sogar regelrechte Gerichtsverhandlungen gegen Tiere bekannt, wenn diese einen Menschen verletzt oder getötet hatten - die dann auch schon mal mit den ansonsten für in der gleichen Sache verurteilte Menschen geltenden Strafen belegt wurden. Ich würde mich nicht wundern, wenn sie damals auch Kinder entsprechend verurteilt hätten...
      Suche und biete Vorfahren in folgenden Regionen:
      - rund um den Harz
      - im Thüringer Wald
      - im südlichen Sachsen-Anhalt
      - in Ostwestfalen
      - in der Main-Spessart-Region
      - im Württembergischen Amt Balingen
      - auf Sizilien
      - Vorfahren der Familie (v.) Zenge aus Thüringen (u.a. in Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und NRW)
      - Vorfahren der Familie v. Sandow aus dem Ruppinischen

      Kommentar

      • sonjavi
        Erfahrener Benutzer
        • 30.08.2016
        • 401

        #4
        Hallo Luise,

        schau mal hier zur Vertiefung:
        https://de.wikipedia.org/wiki/Hexenk...exenprozess“.

        Vie,e Grüße
        Sonja

        Suche FN PELZ, TOLSKI aus Liebemühl/Osterode und Umkreis, VEIT/VEID und MEIRITZ aus Elbing sowie
        BAUM aus dem Raum Rieder, (Sachsen-)Anhalt

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        • Ralf-I-vonderMark
          Super-Moderator
          • 02.01.2015
          • 3057

          #5
          Hallo Luise, hallo zusammen,

          eine Hinrichtung von Kindern setzte auch im Mittelalter eine offizielle Verurteilung voraus. Daraus ergibt sich als Voraussetzung die Frage der Strafmündigkeit.

          Das römische Recht kannte Personen, die mangels eigenen Willens nicht bestraft werden konnten. Die Strafmündigkeit von Kindern lag seinerzeit bei 7 Jahren. Die Strafmündigkeit im Mittelalter lag hingegen schon zwischen 7 und 14 Jahren. Eine konkrete Bestimmung gibt es im Sachsenspiegel nicht. Es kam bisweilen aber vor, dass auch Todesurteile gegen 13- oder 14-Jährige verhängt und exekutiert wurden.

          Grundlegend denkbar ist es daher, dass in Einzelfällen auch jüngere Kinder, z.B. ein 9-jähriger als strafmündig erachtet, zum Tode verurteilt und hingerichtet werden konnte. Bei einem unfreien Bauernkind ist zu vermuten, dass in bestimmten Einzelfällen der Gerichtsherr die Todesstrafe ausgesprochen hatte und sogleich vollstrecken ließ. Da es keine formelle Prozessordnung gab, konnte er das im Zweifel nach Gutdünken entscheiden. Die Blutgerichtsbarkeit oder peinliche Kopf- und Halsgerichtsbarkeit war ein Grafschaft- der Vogteirecht oder oblag dem Landesherrn oder wurde in den freien Städten ausgeübt.

          Darüberhinausgehend wurden bei Machtkämpfen zwischen oder innerhalb adeligen Familien durchaus auch die Kinder der unterlegenen Kontrahenten hingerichtet bzw. zumeist ohne Verurteilung getötet.

          Viele Grüße
          Ralf

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