Hallo zusammen!
Eine Vorfahrin hat bei ihrer Taufe 1666 einen Paten, der im Taufeintrag folgendermaßen charakterisiert wird: "Urbanis Diederichs Sohn von Veltheim mit Nahmen Valtin". Die Kirchenbücher von Veltheim beginnen 1645. Es wird nach 1645 kein Valtin/Valentin Diederichs getauft, dessen Vater Urban heißt. Es taucht zur betreffenden Zeit auch überhaupt gar kein Urban Diederichs auf. Man darf somit wohl annehmen, dass erstens der Pate Valtin Diederichs vor 1645 geboren wurde und dass zweitens sein Vater Urban vor 1645 gestorben ist.
Würdet Ihr anhand der Formulierung nun davon ausgehen, dass der Pate Valentin Diederichs 1666 unverheiratet war? Die Erwähnung des Vaters deutet ja eigentlich darauf hin, daß der Sohn noch keinem eigenen Haushalt vorstand, also noch nicht verheiratet war.
Oder dient der Hinweis auf den Vater Urban Diederichs lediglich dazu, den Paten Valentin Diederichs von anderen Männern seines Namens in Veltheim zu unterscheiden? Infrage kämen:
1. Valentin (* 1650), der Sohn des Pastors Valentin Diederichs.
2. Valentin (* 1618), der Pastor selbst, dessen Vater ebenfalls Valentin hieß.
3. Valentin (* um 1641), der Sohn des Freisassen Valentin Diederichs.
4. Valentin (* err. 1606), der Freisasse selbst, dessen Vater namentlich nicht bekannt ist.
5. Valentin (* 1645), der Sohn von Barthold Diederichs.
Die Nummern 1, 2, 3 und 5 kommen als Paten nicht infrage, da deren Väter nicht Urban heißen. Bleibt eigentlich nur Nr. 4 übrig, dessen Vater namentlich nicht bekannt ist. Er wäre aber, falls er mit dem Paten identisch ist, bei seinem Patenamt bereits 60 Jahre alt. Außerdem finde ich es etwas merkwürdig, wenn ein Freisasse von 60 Jahren, ein gestandener Mann also und jemand der in der Dorfhierarchie gleich nach dem Rittergutsbesitzer und dem Pastor rangiert, anläßlich seines Patenamtes als Sohn des xy bezeichnet wird, gerade so, als wäre er ein Junggeselle. Die Taufe fand zwar nicht in seinem Wohnort statt, aber man wusste dort sehr genau, wer der Pate war, man kannte seinen Familienstand und den Beteiligten war bewusst, was er darstellte. Allerdings muss gesagt werden, daß im Kirchenbuch dieses Ortes lediglich Pastoren, Küster, Müller, Schäfer und Handwerker zugleich mit Angabe ihres Berufes genannt werden. Die Bauern jedoch grundsätzlich nicht, und schon gar nicht wird in diesem Kirchenbuch die Bauernklasse erwähnt, zu der ein Mann gerechnet wurde. Es wäre also keine Überraschung, wenn ein Freisasse nicht als solcher bezeichnet wird.
Wie sind Eure Gedanken dazu?
Vielen Dank und viele Grüße
consanguineus
Eine Vorfahrin hat bei ihrer Taufe 1666 einen Paten, der im Taufeintrag folgendermaßen charakterisiert wird: "Urbanis Diederichs Sohn von Veltheim mit Nahmen Valtin". Die Kirchenbücher von Veltheim beginnen 1645. Es wird nach 1645 kein Valtin/Valentin Diederichs getauft, dessen Vater Urban heißt. Es taucht zur betreffenden Zeit auch überhaupt gar kein Urban Diederichs auf. Man darf somit wohl annehmen, dass erstens der Pate Valtin Diederichs vor 1645 geboren wurde und dass zweitens sein Vater Urban vor 1645 gestorben ist.
Würdet Ihr anhand der Formulierung nun davon ausgehen, dass der Pate Valentin Diederichs 1666 unverheiratet war? Die Erwähnung des Vaters deutet ja eigentlich darauf hin, daß der Sohn noch keinem eigenen Haushalt vorstand, also noch nicht verheiratet war.
Oder dient der Hinweis auf den Vater Urban Diederichs lediglich dazu, den Paten Valentin Diederichs von anderen Männern seines Namens in Veltheim zu unterscheiden? Infrage kämen:
1. Valentin (* 1650), der Sohn des Pastors Valentin Diederichs.
2. Valentin (* 1618), der Pastor selbst, dessen Vater ebenfalls Valentin hieß.
3. Valentin (* um 1641), der Sohn des Freisassen Valentin Diederichs.
4. Valentin (* err. 1606), der Freisasse selbst, dessen Vater namentlich nicht bekannt ist.
5. Valentin (* 1645), der Sohn von Barthold Diederichs.
Die Nummern 1, 2, 3 und 5 kommen als Paten nicht infrage, da deren Väter nicht Urban heißen. Bleibt eigentlich nur Nr. 4 übrig, dessen Vater namentlich nicht bekannt ist. Er wäre aber, falls er mit dem Paten identisch ist, bei seinem Patenamt bereits 60 Jahre alt. Außerdem finde ich es etwas merkwürdig, wenn ein Freisasse von 60 Jahren, ein gestandener Mann also und jemand der in der Dorfhierarchie gleich nach dem Rittergutsbesitzer und dem Pastor rangiert, anläßlich seines Patenamtes als Sohn des xy bezeichnet wird, gerade so, als wäre er ein Junggeselle. Die Taufe fand zwar nicht in seinem Wohnort statt, aber man wusste dort sehr genau, wer der Pate war, man kannte seinen Familienstand und den Beteiligten war bewusst, was er darstellte. Allerdings muss gesagt werden, daß im Kirchenbuch dieses Ortes lediglich Pastoren, Küster, Müller, Schäfer und Handwerker zugleich mit Angabe ihres Berufes genannt werden. Die Bauern jedoch grundsätzlich nicht, und schon gar nicht wird in diesem Kirchenbuch die Bauernklasse erwähnt, zu der ein Mann gerechnet wurde. Es wäre also keine Überraschung, wenn ein Freisasse nicht als solcher bezeichnet wird.
Wie sind Eure Gedanken dazu?
Vielen Dank und viele Grüße
consanguineus
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