Daten aus Todesanzeige nutzen. Ist das zulässig?

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  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 7438

    Daten aus Todesanzeige nutzen. Ist das zulässig?

    Hallo zusammen!

    Ich gehöre nun wirklich nicht zu den Zeitgenossen, die beim Thema Datenschutz gleich in hysterische Schnappatmung verfallen. Aber man ist allerorten von solchen umgeben und möchte sich den Ärger mit dieser Sorte Mensch natürlich lieber vom Hals halten. Daher meine Frage: Ist es grundsätzlich zulässig, die Daten eines Verstorbenen, die aus einer im Internet veröffentlichten Todesanzeige hevorgehen, in seinen eigenen öffentlich sichtbaren Stammbaum einzupflegen? Ich meine, die Person ist tot und die Hinterbliebenen haben selbst offenbar keine Probleme damit, daß die ganze Welt nachlesen kann, wann der verstorbene xy geboren wurde, wann er starb und wie die Verwandten heißen. Vom gesunden Menschenvestand her betrachtet sollte die Sache eigentlich klar sein. Aber ich fürchte, mit gesundem Menschenverstand kommt man hier nicht weiter. Unter Garantie fällt doch hier wieder etwas unter den Datenschutz. Wir sind schließlich in Deutschland. Wie ist die rechtliche Situation?

    Vielen Dank und viele Grüße
    consanguineus
    Daten sortiert, formatiert und gespeichert!
  • scheuck
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2011
    • 5152

    #2
    Halllo,

    mit dem Recht auf Schutz der persönlichen Daten kann man hier keinen Blumenpott gewinnen; die Dame/der Herr ist nicht mehr am Leben, und die Nachkommen haben dieselben in der Todesanzeige selbst öffentlich gemacht (dazu wahrscheinlich auch ihre eigenen). Ich wüsste nicht, wo bei dieser Konstellation der Haken sein sollte.

    Beste Grüße,
    Scheuck
    Herzliche Grüße
    Scheuck

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    • nav
      Erfahrener Benutzer
      • 30.03.2014
      • 792

      #3
      Zitat von scheuck Beitrag anzeigen
      mit dem Recht auf Schutz der persönlichen Daten kann man hier keinen Blumenpott gewinnen; die Dame/der Herr ist nicht mehr am Leben, und die Nachkommen haben dieselben in der Todesanzeige selbst öffentlich gemacht (dazu wahrscheinlich auch ihre eigenen). Ich wüsste nicht, wo bei dieser Konstellation der Haken sein sollte.
      Bei der Anzeige selbst könnten eventuell auch noch Urheberrechte mit ins Spiel kommen. Diese werden sich aber vermutlich auch nur begrenzt - wenn überhaupt - auf die enthaltenen Daten übertragen lassen können.

      Gerade bei Traueranzeigen in Online-Portalen könnte es vielleicht auch Nutzungsbedingungen geben, die die weitere Nutzung der Daten zu verbieten versuchen. Inwieweit das rechtlich so durchsetzbar ist, ist natürlich noch eine andere Frage.

      Alles natürlich nur Mutmaßung. Solange sich hier kein Anwalt zu Wort meldet, der sich mit der Materie auskennt, ist mehr wohl auch nicht möglich.

      Nico

      Kommentar

      • Garfield
        Erfahrener Benutzer
        • 18.12.2006
        • 2216

        #4
        Hallo

        Ich würde auch meinen, dass reine Daten wie bei Grabsteinen oder Todesanzeigen nicht so ein Problem sein sollten. Dabei muss man aber bedenken, dass viele Leute nicht wissen, dass Todesanzeigen auch online publiziert werden, wenn man sie in einer Zeitung abdrucken lässt. In der Schweiz musste die eine Online-Plattform von Zeitungen bereits schliessen, ich warte eigentlich gespannt, wie lange die zweite grosse Plattform noch online sein darf.

        Bei meinem Online-Stammbaum mache ich es inzwischen so, dass ich das Profil von neulich verstorbenen entfernten Verwandten entweder auf "halbprivat" stelle (dann wird bei jenem Stammbaum nur das Jahrzehnt angezeigt, nicht das genaue Datum) oder ich warte einfach noch mit online-stellen. Damit versuche ich Ärger vorzubeugen und die Trauerzeit der nahen Verwandten zu respektieren.
        In meiner Software am Computer trage ich natürlich alles sofort ein.
        Viele Grüsse von Garfield

        Kommentar

        • consanguineus
          Erfahrener Benutzer
          • 15.05.2018
          • 7438

          #5
          Vielen Dank für Eure Einschätzung der Lage!
          Daten sortiert, formatiert und gespeichert!

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          • robe71
            Benutzer
            • 16.11.2019
            • 94

            #6
            Hallo Zusammen,

            Entschuldigung wenn ich ein bisschen hinterherkomme, aber ich bin nicht täglich hier.

            Das was Scheuck sagt, lässt sich noch ein wenig untermauern: Prinzipiell gilt der Datenschutz für Lebende.Siehe z.B. https://www.dr-datenschutz.de/datens...r-verstorbene/ und https://www.datenschutzexperte.de/bl...jemand-stirbt/ .

            Es gibt Sonderregeln z.B. für Bilder und den Persönlichkeitsschutz. Ich bin kein Jurist, daher ist dies keine rechtssichere Einschätzung. Ich selber gehe aber davon aus, dass sowieso veröffentlichte Eckedaten wie Todestag und Geburtstag kein Problem sind.

            Darüberhinaus wäre ich bei allem was noch Lebende gesehen haben könnten, sehr vorsichtig.

            Viele Grüße
            Robe71

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